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EU sieht Ausnahmen im Ökostromgesetz skeptisch

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AM 14.07.2013 schreibt die FAZ:

"Für viele energieintensive Betriebe könnte Strom bald teurer werden. Denn die EU-Kommission rügt laut einem Medienbericht, dass energieintensive Betriebe von der EEG-Umlage weitgehend ausgenommen würden. Das verstoße gegen europäisches Wettbewerbsrecht."

"Am Mittwoch wolle die EU-Kommission ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen, hieß es in dem Bericht. Dies solle nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde Brüssel auch rückwirkend eine Korrektur fordern. Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen."

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Franz: Klare Vorgaben zur Windenergie-Nutzung erforderlich

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Am 07.07.2013 ist bei vorsprung-online.de zu lesen:

"Nur mit klaren Kriterien können die unterschiedlichen Wünsche der Menschen auf einen Nenner gebracht werden, erklärte hierzu der stellvertretende Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) in der CDU-Hessen und CDU-Kreistagsabgeordnete im Main-Kinzig-Kreis, Manfred W. Franz (Freigericht)."

"Wer, wie Grüne und SPD, immer wieder neue Forderungen aufstelle und die Kriterien aufweichen möchte, verunsichere die Menschen vor Ort und flieht vor der politischen Verantwortung. Dieser ideologische Rigorismus gefährde letztlich sogar den erhofften Erfolg der Energiewende, denn er höhle die Akzeptanz der Menschen aus, die letztlich wichtiger sei als die bloße Zahl der Windräder."

"Die Windpotentialkarte sei dabei eine gute Grundlage zur Planung geeigneter Standorte. Diese müsse aber durch glaubwürdige und nachvollziehbarekleinräumige Gutachten von Investoren zur Windhöffigkeit ergänzt werden.
Dass dies vor allem von den Grünen nicht gewünscht sei, weil sie sich offenbar vor zuviel Transparenz in dieser Frage fürchten, sei bezeichnend. Anders sei es nicht zu erklären, dass die Grünen im Regionalverband FrankfurtRheinMain die eigenen Karten auf Basis aufgeweichter Kriterien möglichst nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen. Sie haben zurecht die Befürchtung, dass dann selbst bei den eigenen Wählern vor Ort die Stimmung kippe, mutmaßt Franz.“"

"Es sei erschreckend, wie hier mit den Sorgen und Bedenken der Menschen um- gesprungen werde, und einzig das Profitstreben einzelner Kommunen und Windkraftbetreiber vor das Wohl der Menschen und die Erhaltung der Natur- und Erholungsregion Spessart gestellt werde. Ganz anders dagegen verhalte man sich jenseits der hessisch-bayrischen Grenze, wo seitens der unterfränkischen Bezirksregierung die Windrad-Planungen zurückgestellt, respektive beendet wurden, resümierte Franz abschließend."

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Flugsicherung funkt dazwischen: Rotorblätter können Funkfeuer stören - Windräder-Projekte in Hessen und Rheinland-Pfalz gefährdet?

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 "Jetzt zieht sie (Anm. die DFS) sich auch noch den Zorn der Windkraftbranche zu: Denn es kommt vor, dass Windräder nicht genehmigt werden, weil diese zu nah an Drehfunkfeuern liegen. Jets nutzen diese Funkfeuer zur Navigation, und in der Vergangenheit berichteten Piloten von mysteriösen Fehlern beim Navigieren. So können Rotorblätter die gesendeten Signale stören. Flugzeuge sollen bereits vom Kurs abgekommen sein, heißt es bei der DFS."

"„Da geht gar nichts mehr“, erklärt DFS-Sprecher Axel Raab. Probleme hat auch Hünstetten im Taunus – denn dort liegt das Funkfeuer „TAU“ praktisch vor der Haustür, im Ortsteil Limbach. Womöglich ist hier auch der Taunuskamm bei Taunusstein betroffen. Die Windkraft-Pläne dort sind ohnehin heftig umstritten. „Probleme könnte es auch eventuell beim neuen Funkfeuer im hessischen Nauheim geben“, so DFS-Sprecher Raab."

"Auch in Rheinland-Pfalz sind bereits Windräder abgelehnt worden – laut Flugsicherung in Nattenheim in der Eifel, im pfälzischen Zweibrücken sowie im Pfälzer Wald."

"Bedenkt man, dass viele Bürgermeister in Sachen Windkraft regelrecht die Eurozeichen in den Augen haben, dann wird klar, wir groß der Unmut vor Ort ist. „Wir stoßen auf absolutes Unverständnis“, berichtet Raab. Die DFS sei der „Buhmann“. Nach dem Motto: Die Flugsicherung versucht die Energiewende zu boykottieren. So wurde die Behörde von Unternehmern aus Norddeutschland regelrecht beschimpft. Ein Problem: Es kann auch schon mal sein, dass die Flugsicherung bei einer Voranfrage keine Probleme sieht. Wird dann ein Windrad Jahre später realisiert, kann sich die Situation geändert haben."

Den vollständigen Artikel vom 11.07.2013 lesen Sie im Wiesbadener Kurier

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Deutschlands verzweifelter Kampf ums Windrad

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Schon wieder ein Artikel, den wir Ihnen unbedingt ans Herz legen, die Vernunft wächst offenbar unbeirrt weiter, außer bei ....
Sie können diesen Artikel aus der Wirtschaftswoche hier vollständig lesen.

"Die Energiewende wird vom verbindenden Generationenprojekt zur Unfrieden stiftenden Renditehoffnung. Bürger sind heillos zerstritten und Kommunen gehen hohe Risiken ein, um ein Stück vom Kuchen abzubekommen."

"Als der erste Baum fällt, haben die Polizisten eine taktische Aufstellung eingenommen. ... Jetzt ist ein Jahr vergangen ... Aber es steht kein einziges Windrad.... Aus einem verbindenden Generationenprojekt ist ein neiderfüllter Kampf um Profite geworden, , der die Energiewende zu einem teuren Teufelskreis werden läss"

"Markus Schäfer ist einer von denen, die den Ausbau vorantreiben. Ihm geht es bei der Windkraft darum, "ein Stück vom Kuchen abzubekommen"."

usw. usf. das mit dem Kuchen stimmt sicher (meist) für Hersteller, Verpächter, Projektierer, und evtl. Betreiber (wg. Abschreibung?, da Ertrag ja meist nicht passt). Die "Zahlpläne" für Gemeinden sehen frühestens nach 8-10 Jahren Gewerbesteuern vor, so das Unternehmensmodell nicht geschickt im Ausland oder in vielen "Sub-GmbH's"  versteckt liegt.

 

 

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Nach Kurssturz und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fordern Anleihezeichner der Firma Windreich ihr Geld zurück. Am Landgericht Regensburg ging nun eine Klage auf Schadenersatz gegen eine Schweizer Bank ein

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Unter handelsblatt.com vom 04.07.2013 müssen wir lesen:

"Klage gegen Bank wegen Windreich-Anleihe"

„Die Bank informierte Kunden nicht darüber, dass sie an Windreich Kredite über 70 Millionen vergeben hatte, bevor die Anleihe zum Kauf empfohlen wurde.“

"Windreich hatte in den Jahren 2010 und 2011 zwei Anleihen im Volumen von insgesamt 125 Millionen Euro an der Stuttgarter Börse ausgegeben. Die Papiere hatten seit Jahresbeginn massiv an Wert verloren. Anfang März waren sie vom Handel ausgesetzt worden, nachdem die Zinszahlung für ein Papier sich verzögert hatte. Kurz darauf ließ die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Räume des Wind-Projektentwicklers durchsuchen."

"Die Behörde ermittelt wegen Bilanzmanipulation, Kapitalanlagebetrugs, Marktpreismanipulation, Kreditbetrugs und Insolvenzschleppung gegen fünf ehemalige und noch amtierende Vorstandsmitglieder."

Den vollständigen Artikel können Sie hier im Handelsblatt lesen.

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JuWi - Staatsanwaltschaft Erfurt erhebt Anklage gegen Vorstandsmitglied und Niederlassungsleiter wegen Korruption

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Bei rheinpfalz.de vom 05.07.2013 lesen wir:

"Stürmische Zeiten für Windkraftplaner Juwi:
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Köckert und Willenbacher Vorteilsnahme und -gewährung - also Korruption - in drei Fällen vor, die 2010 und 2011 stattgefunden haben sollen. Das Delikt kann mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug bis zu drei Jahren geahndet werden. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es: ”Dem Angeschuldigten Köckert sollen aufgrund der drei Beraterverträge Zahlungen von insgesamt über 80.000 Euro als Gegenleistung dafür zugeflossen sein, dass er in seinen amtlichen Funktionen als ehrenamtlicher Beigeordneter der Stadt Eisenach und Mitglied der regionalen Planungsversammlung die Interessen der oben genannten Aktiengesellschaft vertrat.” Im Klartext: Köckert soll zugunsten von Juwi Einfluss auf Entscheidungsgremien genommen haben. Dabei soll es um Windvorranggebiete bei Eisenach gegangen sein, die gegen Geld ”im Sinne der Aktiengesellschaft” entwickelt und gefördert werden sollten. Der Beratervertrag mit Köckert wurde laut Juwi noch 2012, kurz nach dem Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst. Diese wurden im Februar bekannt. Als Grund, warum es überhaupt zu einer Zusammenarbeit mit dem Politiker gekommen war, hatte ein Juwi-Sprecher damals mitgeteilt, dieser sei dem Unternehmen ”empfohlen” worden und ”gut vernetzt”."

Den vollständigen Artikel lesen Sie hier bei rheinpfalz.de.

Weitere Infos zur Anklage wegen Bestechung gegen Ex-Innenmister Thüringens Köckert finden Sie z.B. hier.

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Windpark im Grenzgebiet der Gemeinden Aarbergen, Hünstetten und Hünfelden könnte durch das Funkfeuer in Limbach das Aus drohen

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Am 05.07. schreibt das Wiesbadener Tagblatt:

"Dem Windpark im Grenzgebiet der Gemeinden Aarbergen, Hünstetten und Hünfelden könnte das Aus drohen. Grund ist das Funkfeuer in Limbach."

"Während der Bürgermeister der Gemeinde Hünstetten, Jan Kraus, ... bereits das Ende der Windkraft-Pläne gekommen sieht, hat die Gemeinde Hünfelden eine juristische Prüfung eingeleitet. Der hat sich auch Aarbergen angeschlossen."

"Denn immerhin gibt es bereits ein Gutachten zu den Auswirkungen der geplanten Windkraftanlagen auf das Funkfeuer. Darin wird auf 60 Seiten dargelegt, dass die Beeinträchtigungen unterhalb eines festgelegten Wertes liegen, erläutert Hauptamtsleiter Ulrich Metz. Danach seien die Windkraftanlagen zulässig."

Den vollständigen Artikel lesen Sie im Wiesbadener Tagblatt.

Gutachten scheint es für alles, sicher auch für Geld zu geben, hier würde sich die Frage nach dem "wie möglcih" stellen. Die Richtlinien der INTERNATIONAL CIVIL AVIATION ORGANIZATION (ICAO) besagen relativ schlicht, dass 52m Bau-Höhe im Umkreis von 15km um ein Drehfunkfeuer nicht überschritten werden dürfen. Die Windparkbauer-Subventionsabkassierer scheint das wenig zu kümmern, siehe bzgl. Mainova Projekten auch hier.

 

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10-fache Anlagenhöhe als Mindestabstand für Menschen - Bayern und Sachsen starten Bundesratsinitiative in Sachen Windenergie / Bayerns Innenminister Herrmann: "Ziel ist Länderöffnungsklausel für höhenbezogene Abstandsregelung"

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veröffentlicht am 02.07. von der Bayerischen Staatsregierung, Bericht aus der Kabinettssitzung:

"Bayern und Sachsen haben eine gemeinsame Bundesratsinitiative in Sachen Windenergie beschlossen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Die Akzeptanz der für die Energiewende unverzichtbaren Windkraftanlagen hängt entscheidend von deren Gesamthöhe und den entsprechenden Abständen zur Wohnbebauung ab, denn diese bestimmen das Beeinträchtigungsgefühl der Menschen maßgeblich. Die Staatsregierungen des Freistaats Bayern und des Freistaats Sachsen sind sich darüber einig. Deshalb haben wir beschlossen, gemeinsam eine Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches in Sachen Windenergie zu starten. Wir werden den gemeinsamen Gesetzesantrag nun dem Bundesrat zur Beschlussfassung zuleiten."

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches enthält eine sogenannte Länderöffnungsklausel mit der Möglichkeit, die Privilegierung von Windkraftanlagen einzuschränken. Die Länder sollen demnach einen angemessenen höhenbezogenen Mindestabstand bis zur nächsten Wohnbebauung festlegen können. Bei dessen Einhaltung werden die Windkraftanlagen auch weiterhin privilegiert sein.

Außerdem sollen die Länder künftig angemessene höhenbezogene Mindestabstände auch bei der Festlegung von Sondergebieten für die Windenergie bestimmen können. Die Länderöffnungsklauseln sind erforderlich, da sich die Technik der Windenergiegewinnung und damit die Ausgestaltung der Windkraftanlagen stetig weiterentwickelt und jedes Bundesland über andere topographische Voraussetzungen verfügt. Nach derzeit geltendem Recht gilt die uneingeschränkte Privilegierung der Windenergie. Den Planungsträgern ist daher eine höhenbezogene Abstandsregelung in aller Regel so nicht möglich.

Die höhenbezogene Abstandsregelung in den Ländergesetzen muss angemessen sein, das heißt sie muss dem Verhältnismäßigkeitsgrund-satz genügen und einen gerechten Ausgleich zwischen den berührten öffentlichen Belangen - also der Förderung erneuerbarer Energien einerseits, dem Schutz von Natur und Landschaftsbild sowie des Menschen andererseits - ermöglichen. Bei allen Unterschieden in den einzelnen Bundesländern soll die 10fache Gesamthöhe der Anlage die Obergrenze der Angemessenheit für die höhenbezogene Abstandsregelung markieren. Als Grundsatz gilt somit künftig: Je höher die Windkraftanlage, umso größer auch der Abstand zur Wohnbebauung."

Wir werden diesen außerordentlich begrüßenswerten Vorschlag, der sich endlich auch mal dem Schutz der (betroffenen) Menschen widmet, interessiert weiter verfolgen. Vor den Wahlen wird sich hier voraussichtlich aber wenig tun.

Während in diesem Zusammenhang die Tiraden des Präsidenten der VEE Sachsen e.V., Dr. Wolfgang Daniels („Abstände von 2000 Metern zur Wohnbebauung lassen sich derzeit nicht wissenschaftlich begründen") zwar unlogisch aber wenigstens noch konsequent ausschauen, erscheinen die Forderungen des BUND zum Thema (Anm.: hier geht es eigentlich und endlich einmal um den Schutz des Menschen) recht merkwürdig:
"Wir bitten Sie dringend, diese Regelung nochmals zu überdenken und andere Wege für den notwendigen und wichtigen Kompromiss zwischen Windenergie für die Energiewende und Natur- und Landschaftsschutz zu entwickeln." "Aus Sicht des BUND Naturschutz ist eine Abstandsregelung von 2000m auch nicht mit Landschaftsschutz zu begründen."

Als vernünftig denkender/handelnder Mensch wird man sich der Erkenntnis, dass Bauhöhen und Abstände korrelieren müssen (wie sie das in den meisten unserer diesbezüglichen Gesetze und Regelungen sonst ja auch tun), unseres Erachtens nur schwer verschließen können.

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Keine Windkraft für Hünstetten - Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hält an 15-Kilometer-Radius um Funkfeuer fest

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"„Das bedeutet das Aus für die Windkraft in Hünstetten.“ Bürgermeister Jan Kraus (HüLi) liegt ein Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung vor, aus dem deutlich hervorgeht, dass Windanlagen in der Gemeinde Hünstetten wegen des Funkfeuers in Limbach keine Chance auf eine Genehmigung haben. „Für Windenergieanlagen gilt ein erweiterter Anlagenschutzbereich bis zu einem Radius von 15 Kilometern um die Flugsicherungsanlage“, heißt es in dem Schreiben. Die Gemeinde Hünfelden, die gemeinsam mit Hünstetten einen Windpark anstrebte, prüft nun juristische Schritte."

"Kraus hat erst einmal das tierökologische Gutachten gestoppt, ....
Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35000 Euro kann sich die Gemeinde jetzt zum großen Teil sparen. Die Gutachter hätten glücklicherweise noch nicht richtig losgelegt, vermutlich, weil sie mit dieser Entscheidung rechneten."

"Bereits vor knapp einem Jahr wurden in der Gemeindevertretung die Bedenken der Deutschen Flugsicherung (DFS) diskutiert. Die DFS befürchtet Störungen in der Navigation von Flugzeugen und ist gegen den Bau weiterer Windkrafträder im Rhein-Main-Gebiet. Die können möglicherweise, wenn sie in der Pfeilrichtung der Funkfeuer stehen, durch die drehenden Rotoren die Navigationssignale zerstreuen und so den Luftverkehr stören."

Den vollständigen Artikel vom 03.07.2013 lesen Sie im Wiesbadener Kurier.

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