Lärm
Der beim Betrieb einer Windkraftanlage verursachte Schallpegel wird im Rahmen einer Typenprüfung für den jeweiligen Anlagentyp ermittelt und liegt im Allgemeinen zwischen 98 und 109 dB (A). Diese Werte beziehen sich auf die Summe der Schallenergie im Bereich der Rotormitte und werden bei etwa 95 Prozent der Nennleistung erreicht.
Welche Schalldruckpegel konkret im Umfeld von Windenergieanlagen auftreten, ist vom Anlagentyp, der Anzahl der Anlagen, der Windgeschwindigkeit und der Lage zum Ort abhängig.
Die Lautstärke einer Windkraftanlage nimmt mit der Entfernung zum Immissionsort ab, wobei der Schall je nach Geländebeschaffenheit und Windrichtung unterschiedlich weit getragen wird.
Bezüglich der Geräuschentwicklung verlangt das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der TA Lärm, dass bestimmte Schalldruckpegel nicht überschritten werden dürfen. So darf die von einer technischen Anlage verursachte Schallimmission in allgemeinen Wohngebieten tagsüber 55 dB (A) und nachts 40 dB (A) nicht überschreiten. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber aich, dass eine Lärmbelastung durch Windenergieanlagen unterhalb dieses Grenzwertes zulässig ist.
Bei einer Schalleistung von 106 dB (A) und einer Windgeschwindigkeit von 6 bis 7 m/s kann man von einem Schalldruckpegel von 58 dB (A) in 100 Metern, 40 dB (A) in 800 Metern und 35 dB (A) in 1400 Metern ausgehen. Noch nicht berücksichtigt ist dabei der kumulative Effekt der Anlagen und dass der Wind in bevorzugter Windrichtung den Schall über große Entfernungen trägt.
Der Beginn einer Beeinträchtigung wird im Übrigen mit etwa 35 dB (A) angegeben. Der Schalldruckpegel von 40 dB (A) entspricht ungefähr der Lautstärke von leiser Radiomusik.
Eine Erhöhung des Schalldruckpegels um 10 dB(A) bedeutet jedoch bereits eine Verdopplung der Lautstärke.
Schattenwurf
Durch eine Windkraftanlage entsteht wie bei allen Gegenständen ein Schattenwurf, dessen Länge von der Höhe der Anlage, dem Stand der Sonne, der geographischen Position und der Jahreszeit abhängig ist.
Besonders in den Morgen- und Abendstunden kann der Schatten moderner Anlagen durch die tiefstehende Sonne selbst Bereiche in sehr großer Entfernung erreichen. Begünstigt wird dieser Effekt, wenn Windenergieanlagen auf einer Anhöhe errichtet werden. Besonders störend empfunden wird vor Allem der Schlagschatten, der durch die Drehbewegung des Rotors entsteht. Dieser periodische Schattenwurf entsteht, wenn die Sonne hinter dem sich drehenden Rotor steht. Dadurch wird ein verschieden schneller Wechsel von Licht und Schatten erzeugt, dessen irritierender Effekt in allen Bereichen, die der Windkraftanlage zugewandt sind wahrgenommen werden kann.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz darf der Schattenwurf durch Windkraftanlagen auf bestehende Wohnhäuser jeweils nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag betragen.
Obwohl der Schatten einer modernen Anlage theoretisch noch weiter reichen könnte, geht man ab einem Abstand von ca. 1.300 m davon aus, dass der Schatten zunehmend kontrastärmer und somit weniger sichtbar wird.
Kritisch sehen wir, dass der voraussichtliche Regelabstand von Windenergieanlagen zu Siedlungsflächen von 1.000 m nicht die Höhe der Anlagen berücksichtigt und es zudem keine Begrenzung der Bauhöhe gibt. Einen an die Anlagenhöhe angepassten, dynamischen Mindestabstand halten wir in Anbetracht immer größerer Windkraftanlagen von mittlerweile fast 200 Metern für sinnvoll.
Filmbeiträge
Eine Reise zum Mittelpunkt des Windrad-Schlagschattens.
Windrad-Romantik: Schattenschlag und Geräuschkulisse
Windkraftanlage in Ellhöft an der dänischen Grenze. Höhe der Anlage 163 m. Diese Anlage wirft sehr lange Schatten.
Eiswurf
Bei ungünstigen Wetterlagen (hohe Luftfeuchtigkeit oder Nebel oder Regen zusammen mit Temperaturen um den Gefrierpunkt oder darunter) können sich auf den Rotorblättern von Windenergieanlagen Eisschichten bilden. Bis zum Einsetzen der Eisabschaltung oder beim Wiederanlauf der Anlage können durch die Zentripetalkraft, Biegung der Rotorblätter oder Antauen der Eisstücke diese herunterfallen oder in Drehrichtung abgeworfen werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um dünne, blattartige, seltener um kompakte Eisstücke und in extremen Fällen um schwere Eisbrocken. Insbesondere von Windenergieanlagen in Mittelgebirgen und alpinen Regionen kann Eisabfall und Eiswurf ausgehen. (Quelle Wikipedia)
Die sich von den Rotoren der Windräder lösende Eisgeschosse können schwerer als ein Kilogramm sein und bis zu 1.000 Meter weit geschleudert werden.
Beeinträchtigung durch Hindernis-Befeuerung
Ebenfalls eine Beeinträchtigung ist durch die (notwendige) Hindernisbefeuerung gegeben, inzwischen blinken die Türme zumindest synchron.
Brand
Brennende WKA sind einfach aufgrund ihrer Höhe nicht löschbar. Die Vorgabe der Feuerwehren lautet hier "kontrolliert abbrennen lassen". Dazu wird im Brandfall ein 500m Radius um ein WKA abgesperrt, bei Wind in Windrichtung sogar 1000m und dem Brand dann bis zum Schluss zugesehen. Dies kann im Wald natürlich fatale Folgen haben.
Infos zum Vorgehen Brandbekämpfung von WKA Anlagen lesen Sie hier, zum Thema Waldbrand hier.
WKA Turbinenbrände sind nicht zu löschen - hier geht's zum Film...
Weitere (Unfall-) Risiken
Listen dokumentierter Unfälle findet man z.B. zu den Jahren 1999/2000 für Deutschland hier, eine bis in die heutige Zeit reichende internationale Erfassung ist hier nachzulesen.
Infraschall
Das Thema gesundheitliche Schädigung durch Infraschall bzw. tieffrequenten Schall wird gegensätzlich diskutiert: Einerseits gibt es die Aussage „keine gesundheitsschädigende Wirkung" von Windkraftbetreibern sowie Behörden und andererseits die Einschätzung von Medizinern, die unter der Bezeichnung „Wind Turbinen Syndrom" über Erkrankungen von Menschen berichten, die in der Nähe moderner Windparks leben.
Das Robert Koch Institut beschäftigt sich mit der Infraschall Problematik und stellt fest:
„Insofern ist derzeit anhand der nur begrenzt verfügbaren Erkenntnisse nicht ausreichend abzuschätzen, welche und wie viele Personengruppen durch tieffrequenten Schall besonders betroffen sind. Es wird herausgearbeitet, dass die in der TA-Lärm empfohlene Anwendung eines C-bewerteten Signals ungeeignet für die Beurteilung von der Infraschall Belastung ist.
Die Kommission sieht einen großen Handlungs- und Forschungsbedarf in folgenden Bereichen: Messmethoden, Wirkungsmechanismen der Auswirkungen, Erstellen von belastbaren gesundheitlichen Untersuchungen.
Studien und Berichte
Die Gefährdung der Gesundheit im Zusammenhang mit Windkraftanlagen
analysiert Dr. Eckhard Kuck für www.gegenwind-bad-orb.de
Dauerbelastung ist gefährlich!
Badische Zeitung - Interview mit dem Herrischrieder Physikochemiker Martin Lauffer über Infraschall und Mindestabstände von Windrädern zu Wohnsiedlungen.
Eine weitere Studie belegt: Infraschall ist schädlich!
Infraschall ist eine der am wenigsten erforschte Belastungen der Windkraftanlagen hier in Deutschland.
Infraschall von Windkraftanlagen als Gesundheitsgefahr
von Prof. Dr. iur. Erwin Quambusch und Martin Lauffer
Das Windturbinen Syndrom
An der Studie haben insgesamt 38 Personen vom Kleinkind bis zum Erwachsenen im Alter von 75 Jahrenteilgenommen. Die Symptome sind immer in Kombination aufgetreten:
- Schlafstörungen
- Kopfschmerzen
- Tinnitus (Ohrenpfeifen) und Ohrendruck
- Schwindelgefühle, Gefühl der Ohnmacht
- Übelkeit
- Unscharfes, verwischtes Sehen
- Tachykardie (schnelle Herzfrequenz)
- Reizbarkeit, Konzentration- und Gedächtnisprobleme
- Angstzustände, innere Unruhe während Schlaf- und Wachzustand
Hier geht es zur kompletten Studie in englischer Sprache.
Filmbeiträge
Windräder machen krank, sagen Betroffene in den Australien
Ein Bericht von Rosanna Mangiarelli (Today Tonight Adelaide)