1. Nachdem der Minister sein Wahlversprechen zum Terminal 3 nicht einhalten konnte (wollte), scheitert er nun auch an der Windkraft. Schuld sei das von der Bundesregierung reformierte EEG 2014 zur Strompreisbremse. Da jetzt die ersten Windparks in Hessen nach dem neuen EEG subventioniert werden, muss man feststellen, dass diese allesamt nicht wirtschaftlich betrieben werden. Die von der AGORA-Studie ermittelte Windhöffigkeit von mindestens 6,8 ms auf 120 m Nabenhöhe, welche man benötigt um die Stromgestehungskosten abzudecken, also eine schwarze Null zu schreiben, sind in Hessen nicht gegeben. Der neue Windpark Knoten bleibt bis dato ca. 24 % und Weilrod sogar ca. 30 % unter seinen Erwartungen. Und wo kein Wind, da kein Geld. Selbst das windstarke und deutlich höher subventionierte Flaggschiff, der WP-Hohenahr, schreibt für 2014 in der Bilanz der Mainova rote Zahlen und erreichte 2013 nur einen Referenzertragswert von ca. 56 %. Dadurch sinkt die Akzeptanz in der Bevölkerung enorm, da die massive Zerstörung der Natur, die kalte Enteignung der Betroffenen sowie die nicht mögliche Bürgerbeteiligung und fehlende regionale Wertschöpfung durch das Ausbleiben der versprochenen Gewerbesteuer mit Defiziten (Verlusten) nicht zu rechtfertigen sind.
Potenzielle Investoren bleiben fern, die Banken ziehen sich zurück und den Genossenschaften geht die Puste aus.
Um dies zu ändern fordert der Minister in einem Länderpositionspapier: "Mehr Geld für weniger Wind".
Warten wir also, wie lange es dauert, bis die Solarstrombranche zusätzliche Subventionen für die Nachtstunden fordert (mehr Geld für weniger Licht).
Würden wir dieses Prinzip auf die Wasserkraft übertragen, so könnte aus jeder "Pissrinne" eine Goldgrube werden.
Da stellt sich sicher schnell die Frage, wie lange der Koalitionspartner CDU solche Inkompetenzen in Hessen schadensfrei übersteht.
2. Die Reaktion der FDP finden Sie hier.
3. Die Antwort der Fachwelt hier.
4. So formuliert man im Länderpositionspapier: "Eine ausreichende räumliche Verteilung bzw. Streuung leistet einen Beitrag zur meteorologischen Diversifizierung und reduziert somit die Volatilität der Windeinspeisung aus nationaler Sicht und leistet damit einen kosteneffizienten Beitrag zur besseren Verlässlichkeit und damit zur Versorgungssicherheit". Wenn diese Äußerungen vom armen Dorfschulmeisterlein (altes Volkslied) kämen, könnte man dies ja noch verzeihen, jedoch stammen sie aus der Federführung eines Ministers. Um dieser Aussage zu widersprechen, hier ein Auszug einer homogenen bundesweiten Windstille aus dem ARD-Text vom 24.05.2015. Der Freistaat Bayern wird schon wissen, warum er nicht zu den
Unterzeichnern gehört.
5. Eine mögliche Reaktion der betroffenen Bevölkerung für die Kommunalwahlen im März 2016 in Hessen findet sich im Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4.