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Aufstellung Sachlicher TPEE Südhessen – Infoveranstaltung in Idstein am 06. Mai

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Öffentliche Informationsveranstaltungen des RP Darmstadt zum “Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien Südhessen” in den besonders betroffenen Landkreisen (Link zur Prssemeldung des RP):

    Schlüchtern am 2. Mai 2019 (Stadthalle)
    Idstein am 6. Mai 2019 (Stadthalle)
    Erbach am 8. Mai 2019 (Werner Borchers Halle)

Der Beginn ist jeweils für 19 Uhr vorgesehen. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen.

Aktueller Stand:

- Reginalversammlung hat Ende letzten Jahres wegen fachlicher Mängel die Beschlussfassung ausgesetzt, das soll mit 3 Infoveranstaltungen und einer "Weißflächenlösung" (Link1, Link2) geheilt werden

- die aktuelle (geänderte/begründete) Beschlussfassung bzw. Vorlage wurde u.E. leider nicht veröffentlicht, der veraltete Stand findet sich hier.

- alle Vorranggebiete auf dem Taunuskamm sollen trotz unserer umfangreichen Gutachten beschlossen werden. Gemäß gesetzlicher TPEE Grundlage geht es dann nicht mehr darum, "ob gebaut wird, sondern nur noch wie". Belange des Denkmalschutzes sowie Landschaftsbild und Kulturlandschaft gelten dann bereits als abgewogen!

- auch ein Knaller ist der in mehreren "Abwägungen" nach Auflistung zahlreicher Nichtgenehmigungsgründe "final abwägende Satz" hier am Bsp. der Hohen Wurzel: "Das Vorranggebiet 2-433 hat eine Größe von 392 ha, so dass ein Windpark mit mehr als drei WEA errichtet werden könnte. Sechs der geplanten Anlagenstandorte lagen innerhalb des Vorranggebietes 2-433. Für die Errichtung eines Windparks mit deutlich mehr als drei WEA besteht die Möglichkeit eine effektive Windenergienutzung in diesem Bereich zu konzentrieren und damit ein großes öffentliches Interesse an der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an dieser Stelle zu begründen. Mit der Steuerung der Windenergienutzung durch den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien auf Flächen in der Größenordnung von 2 % der Planungsregion bestehen auch keine weiteren Alternativen für die Errichtung von Windparks, so dass an dieser Fläche festgehalten wird."

 Presseaertikel:

Wiesbadener Tagblatt vom 04.05.2019

FAZ vom 08.05.2019

Wiesbadener Kurier vom 09.05.2019

 

Weißflächen Taunuskamm

Anerkennung als Umweltvereinigung

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Wir freuen uns, dass unsere inzwischen langjährige engagierte Arbeit zum Schutz von Mensch und Natur  inzwischen dazu geführt hat, dass der Verein RdTK als Umweltvereinigung nach § 3 Abs. 1 und 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannt wurde.

Dies ermöglicht unserem Verein die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 3 Abs. 1 und 3 des UmwRG bezogen auf die in unserer Satzung definierten "Räumlichkeiten"  des Rheingau-Taunus-Kreises und der Landeshauptstadt Wiesbaden.

GRÜNE WILLKÜR

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Die darmstädter Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid (Bündnis 90/Die Grünen) ist offenbar bereit, sich über geltendes Recht hinwegzusetzen. Nur so erklärt es sich, daß das Regierungspräsidium den Taunuskamm, insbesondere die Hohe Wurzel als Windvorranggebiet festlegen will, obwohl die gleiche Behörde genau in diesem Gebiet einen Bauantrag für 10 Windrädern aus Gründen des Trinkwasserschutzes, des Artenschutzes sowie des Denkmalschutzes abgelehnt hat und deswegen mir ESWE immer noch in gerichtlicher Auseinandersetzung steht. Unmittelbar nach der Landtagswahl, legt die grüne Regierungspräsidentin einen auf schwerwiegenden Verfahrensfehlern und inhaltlichen Falschdarstellungen beruhenden Regionalplan für Windvorranggebiete zur Beschlussfassung vor. Die hessischen Fachbehörden HLNUG sowie das Regierungspräsidium selbst hatten Ende 2016 nach intensiver Prüfung dokumentiert, dass eine Ausnahmegenehmigung für den Bau und Betrieb von WEA auf der Hohen Wurzel nicht erteilt werden kann. Das Landesamt für Denkmalpflege stellte zudem klar, dass die „Eignung als Vorranggebiet nicht gegeben ist“. Offensichtlich setzt sich die grüne Regierungspräsidentin über alle Ablehnungsgründe der Behörden hinweg. Die brachiale Vorgehensweise wird einer juristischen Überprüfung keinesfalls standhalten.

Auch ist zu prüfen, ob die skandalöse Beschlussvorlage ausschließlich auf schlampigen bzw. fehlerhaften Bearbeitungsabläufen beruht, oder politische Einflussnahme die eigentliche Ursache ist.
Lesen Sie hier einen aktuellen Bericht dazu in der FAZ.

Es ist einfach ein Unding - Terroristen, die im Hambacher Forst Polizisten angreifen, als Aktivisten zu feiern und gleichzeitig den Naturschutz mit Füßen zu treten, indem Schutzgebiete im Taunus, Odenwald, Reinhardswald, Kaufunger Wald usw. (s. z.B. ZDF Beitrag- Frontal 21) usw. der Zerstörung für (nutzlose) WKA-Industriegebiete im Wald preisgegeben werden.

Einen recht treffenden Kommentar dazu fanden wir auch bei o.g. FAZ Artikel:
"Hessen hat Grün gewählt und bekommt dafür die Quittung. Dafür wird der Wald im Odenwald für die Windräder gerodet und Vögel geschreddert. Vor Jahren ein Unding für die Grünen, heute wird der Schutz der Natur den Windrädern geopfert.
Ein Hektar Wald produziert 9t Sauerstoff , speichert 358t CO, fildert 50t Staub und 1,7 mio l. Alles auf das Jahr gerechnet. (Quelle Forst BW.)
Wenn die Grünen um den Hambacher Forst so einen Aufstand machen, sollte hier auch der Bürger gegen die Pläne der Grüne auf die Barrikaden gehen, denn zusammenhängende Waldgebiete sollten erhalten bleiben, und nicht der Grünen Windkraftlobby geopfert werden."

Premiere der Kino-Doku “End of Landschaft”

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Jörg Rehmann, bekannt durch seine seine Beteiligung an dem Buch „Geopferte Landschaften“ (Hrg. Georg Etscheit, Heyne München 2016) hat nun einen beeindruckenden Kinofilm mit dem Titel „End of Landschaft – Wie Deutschland das Gesicht verliert“ gemacht (s.a. kostenpflichtiger Artikel der FAZ hier). Premiere war am 02.10.2018

Weitere Termine und Informationen finden Sie hier.

Kinospot der Deutschen Wildtier Stiftung

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"Der Ausbau der Windenergie aus reinen Profitgründen ist zur Gefahr für zahlreiche Wildtiere geworden. In Deutschland fallen den Windkraftanlagen heute im Jahr bis zu 250.000 Fledermäuse und über 12.000 Greifvögel zum Opfer. Besonders gilt das im Wald."

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat einen aktuellen Kinospot gegen Windkraft im Wald laufen.

Diesen Spot und weitere ergänzende Informationen können Sie unter diesem Link ansehen.

Windräder rücken in weite Ferne

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"Der Wiesbadener Energieversorger Eswe stellt seine Pläne für den Taunuskamm in Frage. Damit reagiert er auf Vorgaben des VGH für den laufenden Rechtsstreit mit dem Regierungspräsidium."

"Die Experten der Eswe Versorgung würden „die aktuellen Entwicklungen“ weiterhin beobachten, teilte der Sprecher des Unternehmens gestern auf Anfrage mit. Die Unterlagen für den geplanten Windpark habe man im April 2015 eingereicht. Seitdem hätten sich die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage geändert. „Erst nach einer abschließenden Entscheidung und Bekanntgabe der genehmigten Anlagen steht fest, wie ökologisch und ökonomisch sinnvoll das Projekt ist.“

Vor drei Monaten, also vor dem Spruch des VGH, hatte das Unternehmen noch erklärt, an seinen Plänen festhalten zu wollen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass zwei solcher Projekte im Rheingau aufgegeben worden seien, hieß es damals auf Anfrage dieser Zeitung. Gestern kündigte der Sprecher eine Evaluierung an, die „als Grundlage für eine Beratung mit dem Aufsichtsrat“ diene."

"Es liege in der Verantwortung des Wiesbadener Oberbürgermeisters, endlich die Reißleine zu ziehen, um den Schutz des Wiesbadener Trinkwassers sicherzustellen, sagte Carsten Gödel von der Initiative „Rettet den Taunuskamm“. In seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender habe Gerich die Pflicht, das Projekt endgültig zu beenden. Wie berichtet, hatte das Regierungspräsidium die Genehmigung sämtlicher Anlagen verweigert. Vor allem monierte es, das die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers nicht genügten."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 17.01.2018 hier bei faz.net

Lesenswert ist ebenfalls der zugehörige Kommentar vom 17.01.2018 hier bei faz.net

Ihr Widerspruch gegen den Teilplan Erneuerbare Energien - Frist bis zum 14. Juli 2017!

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update: Wegen eines Fehlers in der Offenlegung (s. Link) verlängert sich die Frist bis zum 14.07.2017 !

Folglich läuft noch bis zum 14. Juli 2017 die Frist, eine Stellungnahme zur 2. Offenlegung des Teilplans Erneuerbare Energien des Regierungspräsidiums Darmstadt abzugeben. Die aktuelle Stellungnahme unseres Vereins vom 31.05.2017 zur 2. Offenlegung des TPEE finden Sie hier.

Nach der ersten Offenlage im Frühjahr 2014 hatte unser Verein einen umfassenden Widerspruch erarbeitet und mit Ihrer Hilfe 5400 Widersprüche in Darmstadt überreichen können (siehe Link).

Geändert hat sich dadurch nicht wirklich etwas (siehe Karte der aktuellen Planung der 2. Offenlegung unten), ganz im Gegenteil. Obwohl das RP sogar den Bauantrag der ESWE für die Hohe Wurzel abgelehnt hat (Gründe sind die schon damals von uns umfassend aufgezeigten Themen - Trinkwasser, Naturschutz und Denkmalschutz), sind alle Flächen des Taunuskamms  nach wie vor zur Bebauung mit 200m hohen WKA vorgesehen:

Unsere allgemeinen Forderungen aus dem Jahr 2014 gelten nach wie vor:

"Wir fordern:

  • Ein unabhängiges Gutachten  zu den ökonomischen und ökologischen Folgen für die betroffenen Regionen.
  • Ein unabhängiges Gutachten zu den Kosten von Leerleistungen der Windkraftanlagen (WKA).
  • Eine Nutzen- Kostennanalyse, wie bei anderen Großinvestitionsvorhaben üblich, durch unabhängige Wissenschaftler.
  • Ein unabhängiges Gutachten zur Wertminderung der Immobilienpreise, das unterschiedliche Abstände zu den WKA berücksichtigt.
  • Genaue Angaben und eine unabhängige Studie zu den Größenordnungen der nötigen Waldrodungen und ihren Auswirkungen.
  • Genaue Informationen über geplante Ersatzaufforstungen. Wo, in welcher Art und in welchem Umfang sollen diese genau vorgenommen werden? 
  • Eine unabhängige Studie zur CO2 Bilanz nach Rodung der Waldflächen. Die Energiewende wird auch damit begründet, dass man den CO2 Ausstoß verringern will. Im vergangenen Jahr ist der CO2 Ausstoß in Deutschland gestiegen und nicht gefallen. Durch die Rodung riesiger Waldflächen gehen auch gigantische CO2 Filter verloren.
  • In der Flächenplanung und den dazugehörenden Karten fehlen genaue Angaben für Zugangsstraßen, Stromleitungen und Schaltanlagen zur Aufnahme und Weiterleitung des Stroms. Wir fordern die Planung diesbezüglich zu vervollständigen."

Unser Widerspruch von 2014 hat natürlich auch heute noch uneingeschränkt Gültigkeit. Auf dieser Basis haben wir aktuelle Erkenntnisse ergänzt und damit unseren Widerspruch beim Regierungspräsidium eingereicht. Diesen finden Sie hier im Downloadbereich.

Bitte schicken auch Sie Ihren Widerspruch an das Regierungspräsidium - dieser muss nur mit Absender, Datum und Unterschrift versehen werden und kann per Post, Fax oder Mail an das Regierungspräsidium geschickt werden. Hier finden Sie einige Vorlagen: Taunusstein, Taunuskamm, Hohenstein, Hünstetten.

Ergänzung: Lesen Sie hier aktuelle Pressemeldungen zu den Stellungnahmen der betroffenen Städte und Gemeinden.

OB Gerich ignoriert unseren Offenen Brief und setzt sich für Klageeinreichung ein

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Unseren offenen Brief (s.u.) an OB Gerich, der am 04.02.2017 im WK erschien, hat dieser offensichtlich nicht nur einfach ignoriert, sondern ganz im Gegenteil danach aktiv mit dafür gesorgt, daß gegen einen vom grünen RP (!), nach sehr sehr sorgfältiger Prüfung und mehrfach der ESWE gegebener Gelegenheit gutachterlich bzgl. einiger schon sehr lange bekannter gesetzlicher Verbotstatbestände nachzubessern, ergangenen Ablehnungsbescheid nun Klage erhoben wird. 

Hier unser leider (bisher) unbeantworter

Offener Brief an Oberbürgermeister Sven Gerich

wegen der großen Gefahr der Verunreinigung des Wiesbadener Trinkwassers, den Denkmalschutzbestimmungen zur Bewahrung unserer schönen historischen Stadt und dem Natur-und Artenschutz hat die grüne Regierungspräsidentin des RP Darmstadt den Antrag der ESWE Taunuswind zur Errichtung von 10 Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm abgelehnt.

Sie haben gemeinsam mit der Mehrheit der Wiesbadener Stadtverordneten und der ESWE Taunuswind mit allen Mitteln versucht dieses von Anfang an umstrittene Projekt durchzusetzen.

  • Ein bekannter Lobbyist der Windindustrie wurde als Gutachter beauftragt, der dann offensichtlich ein  Gefälligkeitsgutachten erstellt hat.

  • Ablehnende Stellungnahmen aus Abteilungen Ihres Hauses wurden zurückgehalten und/oder ihr Inhalt verfälscht (sogar ggü. dem RP) wiedergegeben.

  • Sie haben ein Bürgerbegehren, das von mehr als 8000 Wiesbadener Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben wurde, mit juristischen Tricks abgewiesen, weil Sie davon ausgehen mussten, dass ein Bürgerentscheid zu einer Ablehnung führen würde.

  • Sie haben annähernd zwei Millionen Euro ausgegeben, obwohl alle unüberwindbaren Ablehnungsgründe von Anfang an bekannt waren.

Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, haben einen Amtseid geleistet, Schaden von Wiesbaden und den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt abzuwenden.

Statt die Entscheidung des Regierungspräsidiums und seiner Fachbehörden zu akzeptieren, haben Sie in Ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der ESWE die Klage gegen diese Entscheidung eingereicht.

Es reicht! Wir fordern:

  • Stoppen Sie alle weiteren Versuche, dieses gefährliche und sinnlose Vorhaben doch noch durchsetzen zu wollen!

  • Setzen Sie sich als Oberbürgermeister endlich für den Schutz des Wiesbadener Trinkwassers ein!
  • Stoppen Sie die Verschwendung öffentlicher Gelder!

In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Verein Rettet den Taunuskamm e.V.

ESWE hat Klage gegen RP Bescheid eingelegt

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Entgegen der offiziellen Ankündigung vom 18.01.2017 wartet man bei der ESWE offensichtlich nicht auf eine Entscheidung des Aufsichtsrates am 09.02.2017, sondern hat bereits direkt nach Ablehnung des Antrages zum Bau von 10 WKA auf der Hohen Wurzel Klage gegen den negativen Bescheid des Regierungspräsidiums eingereicht.

Dies berichtete Herr Gödel heute im Interview mit der LZ am Sonntag. Den Link zu dieser LZ Ausgabe finden Sie hier.

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