Urteil des EuGH - entgegen dem grünen Windkraft-Willen bleiben FFH Gebiete weiterhin geschützt und es gilt das Tötungsverbot geschützter Arten
"bemerkenswerter ist das Urteil des EuGH vom 4. März 2021, mit dem die zweite Kammer dem Vorschlag der deutschen Generalanwältin, Juliane Kokott, eine klare Absage erteilt hat.
Neben weiteren lesenswerten Hinweisen zur FFH-Richtlinie und zur Vogelschutzrichtlinie hat es der EuGH abgelehnt, die Tatbestände der Tötungs- und Störungsverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art auszulegen.
Die Entscheidung bietet Vorgaben für die Praxis in den Mitgliedstaaten. In Deutschland dürfte insbesondere die Anwendung und Auslegung von § 44 Abs. 5 BNatSchG in Frage stehen."
Lesen Sie hier einen Kommentar der Kanzelei Caemmer Lenz zum Thema.
Deutlich anders kommentiert dieses Urteil der offene Brief der Windkraft-Kanzlei Maslaton, die offenbar nicht nur Grüne zur Allianz mit Rechts auffordert um FFH und Tötungsverbote "für die Windkraft" zu kippen:
Zitat: "Die Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie ist nötig und im EU-Parlament auch möglich durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften." "Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie und zwar jetzt!"
Und wieder eine schallende Ohrfeige für die neuen "grünen" Umweltzerstörer
Das Land Hessen hat im Dezember 2020 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die den Artenschutz auf den Vorrangflächen des TPEE komplett aushebeln soll. (Link).
Auszug aus Seite 9:
„Vor dem Hintergrund, dass knapp 98 % der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie ausgeschlossen sind und die für den Windenergieausbau regionalplanerisch gesicherten Gebiete die ausreichend windhöffigen und vergleichsweise konfliktarmen Flächen darstellen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in den WEA-VRG beim Eintritt eines artenschutzrechtlichen Zugriffsverbotes das öffentliche Interesse an der Energieversorgung das öffentliche Interesse am Artenschutz deutlich überwiegt.“
Im Zusammenhang mit dem Baustopp zum Windpark "Wotan" hat das Verwaltungsgericht Kassel nun klargestellt, dass Artenschutz nicht einfach generell außer Kraft gesetzt werden kann.
Lesen Sie hierzu auch folgende Artikel - FAZ, FAZ
Nicht nur die Naurschutzinitiatve e.V. fordet von Umweltministerin Priska Hinz die Rücknahme dieser Lizenz zum Töten (siehe Artikel vom 21.01.2021).
Presseerklärung des Vereins RdTK zum skandalösen VG Urteil
Ein skandalöses Urteil mit dem sich das VG offensichtlich ohne hinreichende Sachkunde über die gravierenden Ablehnungsgründe aller Fachbehörden und des Regierungspräsidiums hinweggesetzt und nach unserer Auffassung ein politisches Urteil gefällt hat.
Die Aufgabe des Verwaltungsgerichts ist es, die Korrektheit des Verwaltungshandelns zu prüfen, nicht aber ein „pseudo-wissenschaftliches“ Urteil zu fällen, hierfür fehlt dem Gericht, wie wir auch in der mündlichen Verhandlung feststellen mussten, die Kompetenz. Aus Sicht der Fachbehörden ist das Risiko einer möglichen Kontaminierung des Trinkwassers durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen für die Wiesbadener und Taunussteiner Bürger nicht zu vertreten. Der Gutachter der ESWE- Tochter Taunuswind hat auf die Frage des Gerichts geantwortet, dass es für den Bau derartiger Anlagen keine elektro-betriebenen Maschinen zum Schutz vor Ölunfällen gibt, anders als es die ESWE dargestellt hat.
Das Gericht überging sämtliche Ablehnungsargumente aller Fachbehörden zum Schutz des Trinkwassers.
Auch die aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie des Denkmalschutzes stichhaltig dokumentierte Ablehnung aller Fachbehörden wurden durch die gerichtliche Einschätzung ausgehebelt.
Ein schwerwiegender Verfahrensfehler ist bereits dadurch gegeben, dass sich das Gericht rechtswidrig über den gültigen Teilplan erneuerbarer Energien (TPEE) hinwegsetzt, in dem es Windräder genehmigen will, deren Standorte sich in einem Ausschlussraum laut TPEE befinden. Politisch höchst brisant, da das Gericht mit seinem Urteil den TPEE in seiner Gesamtheit als unwirksam darstellen möchte, obwohl dieser sorgfältig durch alle Behörden und schlussendlich durch die Landesregierung festgeschrieben wurde.
Ein weiterer Verfahrensfehler des VG liegt schon in der Art des Urteilsspruchs als sogenanntes Verpflichtungsurteil, welches das RP zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet, das allerdings hatte der Verwaltungsgerichtshof Hessen im Rahmen eines vorangegangenen Verfahrens ausgeschlossen.
Politisch brisant ist zudem, dass die ESWE-Taunuswind GmbH offenbar beabsichtigt, das Land Hessen im Rahmen einer Amtshaftungsklage auf rund 35 Millionen Euro Schadenersatz zu verklagen, um sich entgangene Subventionen zu sichern, die letztendlich der Steuerzahler zu bezahlen hätte.
Wir gehen von einem erfolgreichen Berufungsverfahren aus.
Nachtrag November 2020: Sowohl die Stadt Taunusstein als auch das Regierungspräsidium haben inzwsichen Berufung gegen das skandalöse Urteil eingelegt. Siehe z.B. auch den Artikel in der FR vom 12.11.2020.
Unglaublich: " Verwaltungsgericht entscheidet Land muss umstrittenen Taunuskamm-Windpark erlauben"
Es ist schon unglaublich, "Gericht befindet" Trinkwasserschutz für unwichtig und Ausnahmen vom Tötungsverbot, die gerade anderweitig von "Richtern"gemäß europäischem "Recht" als nicht zulässig erklärt wurden. Geschüzte Tiere töten - das ist das grüne Ziel? Jahrelang haben (staatliche) Fachbehörden zum Taunuskamm Gutachten erstellt, über die sich selbst ein grün geführtes RP nicht einfach mal eben so hinwegsetzte - "Richter" wie Günter Wiegand können aber offenbar einfach alles. Egal ob Hydrgeologie, Biodeversivität, Naturschutz, Energiewirtschaft, Physik usw., warum lassen wir da jahrelang Leute studieren wenn ein Richter das im 1. oder 2. Staatsexamen einfach eben mal so nebenbei vermittelt bekommt?
"Neun der zehn Windkraftanlagen sind in einem Wasserschutzgebiet geplant. Das Land hatte die Genehmigung bisher versagt, weil im Betrieb Schadstoffe aufgrund der Felsstruktur in den Boden dringen und das Grundwasser verschmutzen könnte. Aus dem Gebiet wird sehr viel Trinkwasser für Wiesbaden und Umgebung bezogen.
Das Gericht sah diese Gefahr ebenfalls, ordnete das von der Eswe Taunuswind vorgelegte Sicherheitskonzept aber als ausreichend ein, um dieses Risiko zu minimieren. Ein Null-Risiko könne nicht gefordert werden."
"Zwar würden die Tiere als besonders geschützte Art gelten und damit einem Tötungsverbot unterliegen, so die Richter. Aber die Windräder würden zur Versorgung und damit zur öffentlichen Sicherheit beitragen, daher liege eine Ausnahme vom Tötungsverbot vor."
Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 24.07.2020 hier bei der hessenschau online
Weitere Artikel: FAZ (24.07.), Frankfurter Rundschau (24.07.) , Süddeutsche Zeitung (24.07.)
Mündliche Verhandlung zum Windpark auf der Hohen Wurzel („Taunuskamm“) – Terminhinweise
Nun ist es soweit.
Das von der ESWE gegen alle Vernunft und alle bisher bekannten Fakten und Entscheidungen angestrengte Verfahren (sogar) gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums, kommt nun zur öffentlichen Verhandlung am 21.07. und 24.07.
Aufgrund der aktuellen Lage gibt es auch hier Besucher-Beschränkugen, genaue Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Wir freuen uns über Ihr Kommen als Interessenbekundung für Trinkwasserschutz und Natur und gegen die Industrialisierung des Waldes auf unserem Taunuskamm.
Vielen Dank.
Verschiebung unserer Mitgliederversammlung 2020
Liebe Mitglieder des Vereins RdTK,
Unsere alljährlich im April/Mai stattfindende Mitgliederversammlung müssen wir wie so vieles andere aus bekannten Gründen leider verschieben. Wir melden uns, sobald sich die Lage wieder normalsiert hat, mit einer entsprechenden Einladung per Email bei Ihnen.
Bleiben Sie gesund
Ihr Verein RdTK
Das Naturfilmfestival im Taunus
Achtung: Der ursprüngliche Termin 18. – 22. März 2020 muss aufgrund der aktuellen Lage verschoben werden, ein neuer Termin steht zur Zeit noch nicht fest. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Für alle Naturinteressierte mit Sicherheit ein Erlebnis. Informieren Sie sich hier über Termine und die jeweils präsentierten Naturfilme.
Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig
Ein wichtiges Urteil aus Gießen bestätigt den gesunden Menschenverstand und erklärt Ausnahmen vom Tötungsverbot als rechtswidrig und unvereinbar mit europäischem Recht.
Auch für den Taunuskamm sind solche Tiertötungen als zulässig von der ESWE beantragt und vom Regierungspräsidium sogar abgenickt worden.
Lesen Sie dazu auch hier die Pressemeldung bei naturschutz-initiative.de vom 13.02.2020. Einen ebenfalls recht ausführlichen Artikel "Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten" finden Sie hier bei ef-magazin.de.
Was inzwischen auch schon nicht mehr verwundert, ist der Aufruf des Nabu gegen diese Urteil Berufung einzulegen weil er die Tötung seltener Vögel an Windkraftanlagen ausdrücklich fordert.
10 000 Hektar in Südhessen für die Windkraft reserviert
"Die Landesregierung hat den Plan für die Standorte neuer Windräder in Südhessen genehmigt. Damit sei, teilte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Mittwoch mit, die rechtliche Grundlage für den weiteren Ausbau der Windkraft gelegt.
Der Plan ist heftig umstritten. Vor allem im Rheingau und im Odenwald hat sich der Widerstand von Bürgerinitiativen und Lokalpolitikern gegen die Ausweisung von Vorrangflächen formiert. Insgesamt umfassen die Vorrangflächen 1,4 Prozent des Regierungsbezirks Darmstadt. Das sind etwas mehr als 10 000 Hektar, die sich auf 121 Gebiete verteilen."
Lesen Sie den vollständigen Artikel in der hier online.
vom 12.2.2020Mit der Genehmigung des TPEE dürfen nun die 200m hohen WKA in unten/hier aufgeführten Gebieten Platte, Rentmauer, Hohe Kanzel, usw. gebaut werden.