
Rot-Grüne Mehrheit im Kreistag lehnt CDU Antrag zum Schutz der Kultur- und Naturlandschaft ab
Am 13.02.2016 war u.a. in der FAZ zu lesen, dass die Rot-Grüne Mehrheit im Kreistag den Antrag der CDU zum Schutz der Kultur- und Naturlandschaft abgelehnt hat und damit am Masterplan für den Rheingau-Taunus-Kreis mit dem Horrorszenario von über 100 WKA festhält. Für 50.000€ hat man sich in diesem "Masterplan" ausrechnen lassen, dass 118 WKA im Kreis "genügen".
Unser Rot-Grünes Regierungspräsidium geht da beherzt einen Schritt weiter. Wir erinnern hier an die geplanten Windvorranggebiete, die nun 2016 beschlossen werden sollen . Nach derzeitiger Planung können demnach im Rheingau-Taunus-Kreis auf 7,5% der Fläche WKA gebaut werden. Damit wären sogar mehrere hundert Anlagen im Rheingau-Taunus-Kreis möglich (Link1, Link2, Link3, Link4).
Einwendungsfrist gegen ESWE Bauantrag ist abgelaufen - 995 Seiten RdTK-Widerspruch wurden eingereicht
Die am 23.11.2015 kurz vor Weihnachten begonnene Öffentlichkeitsbeteiligung des ESWE Bauantrages für zehn 206m hohe Windindustrieanlagen auf der Hohen Wurzel ist am 05.01.2016 beendet worden. Unser Verein hatte mit der Durchsicht der 1900 Seiten Bauantrag und Erstellen von Gutachten über Weihnachten also reichlich zu tun. So gelang uns gestern am 05.01.2016 geradezu eine Punktlandung mit unseren anwaltlich eingereichten Einwendungen.
Zwei Ordner mit insgesamt 995 Seiten Gutachten sowie methodischen und sachlichen Mängellisten des ESWE Bauantrages zu den verschiedensten Themen von Naturschutz, Boden und Trinkwasser bis hin zur Flugsicherung wurden dem Regierungspräsidium durch uns übergeben.
Wir möchten allen Beteiligten an dieser Stelle ein großes Dankeschön für die Mit- und Zusammenarbeit aussprechen.
Ebenfalls herzlich bedanken möchten wir uns bei den ca. 250 Mitgliedern und Bürgern, die von unserem Einwendungsgenerator Gebrauch gemacht haben.
Lesen Sie auch die Pressestimmen dazu:
1. Wiesbadener Kurier vom 14.01.2016 - "Einsatz gegen Windanlagen der Taunuswind - Initiative „Rettet den Taunuskamm“ hat auf 995 Seiten ihre Einwände eingereicht"
2. Frankfurter Rundschau vom 15.01.2016 - "Wiesbaden: Windprojekt verstößt gegen Recht"
3. Frankfurter Rundschau vom 15.01.2016 - "Wiesbaden: Argumente gegen Taunuswind"
4. Wiesbadener Kurier vom 15.01.2016 - "Windkraft auf dem Taunuskamm: Denkmalpfleger äußern Bedenken
5. Wiesbadener Kurier vom 22.01.2016 - "Wiesbaden: Denkmalschützer erteilen dem Windkraftprojekt Hohe Wurzel eine scharfe Absage"
6. Frankfurter Rundschau vom 22.01.2016 - "Windräder in Wiesbaden: Grundwasser in Gefahr"
7. Wiesbadener Kurier vom 24.01.2016 - "Wiesbaden: Wasserexperten gegen Windpark auf der Hohen Wurzel"
8. LZ am Sonntag vom 31.01.2016 - "Aus für WKA-Pläne?"
Offenlegung ESWE Bauantrag für Hohe Wurzel - Einwendungsfrist läuft bis 05.01.2016
Die Bekanntmachung: | Link |
1900 Seiten Bauantrag: | Link |
Die Zeit der Offenlegung: | 23.11.2015 - 22.12.2015 |
Letzter Termin für Einwendungen: | 05.01.2016 |
Die 1900 Seiten Bauantrag in 6 Ordnern kann man derzeit an 18 Auslagestellen - 16 Städte und Gemeinden (z.B. in Taunusstein, Idstein, Bad Schwalbach, Hohenstein, Wiesbaden und Niedernhausen) sowie im Regierungspräsidium Darmstadt und Wiesbaden oder im Internet (siehe Link oben) einsehen.
Jeder Bürger kann nun schriftlich bis zum 05.01.2016 (per Post oder an den 18 Auslagestellen) Einwendungen gegen das windige Projekt der ESWE erheben. Dabei ist zwecks Zulassung der Einwendung auf Lesbarkeit von Name und Anschrift zu achten. Der Erörterungstermin aller Einwendungen ist für den 15.03.2016 in Kostheim angesetzt.
Interessant ist, dass trotz der schon in der Vergangenheit aufgezeigten qualitativen Mängel am Gutachter Ratzbor (Link), die ESWE diesen Gutachter nicht nur weiterbeschäftigt hat, sondern auch noch eine positive Unweltverträglichkeitsprüfung bei ihm gekauft hat (s. Antragsunterlagen). Ein groteskes Beispiel: In der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung, 4 riesige Windanlagen ins FFH Gebiet stellen zu dürfen, wird die Einhaltung des Tötungsverbotes streng geschützter Arten gefordert. Quasi im gleichen Atemzug wird nun beantragt, das Tötungsverbot für die (streng geschützten) Wanderfalkenpärchen aufzuheben.
In einer Zeit, wo eine Regierungsbehörde riesige Windanlangen in Naturschutzgebiete stellt mit der Begründung:
"Zudem wäre es nach Auffassung des Trägers der Regionalplanung widersprüchlich, den Schutz des Biotopverbundes gerade gegen ein Vorhaben ins Feld zu führen, das durch seinen Beitrag zur Energiewende (Gesamtleistung 15MW), die damit einhergehende Senkung des CO2- Ausstoßes und die dadurch bewirkte Verlangsamung des Klimawandels langfristig gesehen gerade zum Schutz des Biotopverbundes beiträgt.", wird das Ergebnis nicht überraschen. Man kann nur hoffen, dass unsere Gerichte sich den gesunden Menschenverstand bewahrt haben.
Der Verein Rettet den Taunuskamm wird dank bisheriger Spenden in der Lage sein, die Einwendungen hochqualifiziert und gerichtstauglich zu untermauern. Die Kette der Argumente wird an unserem Widerspruch gegen den Entwurf des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Windenergie“ (März 2014) angelehnt sein (Link). Mit einer Großsammelaktion unseres Vereins hatten wir damals 5400 Widersprüche (Link) gesammelt und dem Regierungspräsidium in Darmstadt übergeben.
Auch dieses Mal ist es wichtig, dass viele Bürger von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch machen. Wegen der Kürze der Zeit vor Weihnachten ist es nicht möglich, wieder eine solche Sammelaktion zu organisieren. Ihre ganz individuelle Einwendung können Sie einfach und schnell mit unserem Einwendungsgenerator erstellen und per Post an das Regierungspräsidium senden.
Pressemitteilung "Transparenz à la ESWE/Höhler"
Wie im offenen Brief vom 22.07.2015 berichtet, hat unser Verein wegen der Verweigerung der ESWE, die Windmessdaten öffentlich zu machen, das Verwaltungsgericht angerufen und dabei eben diese Herausgabe erstritten.
Unser Hauptaugenmerk liegt dabei in der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der ESWE Windmessergebnisse. Es soll seitens ESWE eben nicht nur ein einfaches Gutachtenergebnis von 7,1m/s verkündet werden dürfen, sondern erläutert werden, wie aus den Messdaten ein bankfähiges Gutachten nach der Technischen Richtlinie TR6 der Fördergesellschaft Windenergie entsteht.
Was unserem Verein nun an Daten zur Verfügung gestellt wurde, ist auch wohlwollend eher als dreist zu bezeichnen. Die angekündigte Transparenzoffensive von Herrn Höhler beginnt nämlich allen Ernstes damit, die Windmessdaten auf 10.000 Seiten Papier zu drucken und uns mit den besten Wünschen zur Auswertung zur Verfügung zu stellen (siehe auch WK Artikel vom 07.08.2015). Dies ist sicher nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten höchst fragwürdig.
Selbst jemand, der glaubt mit volatilem Wind grundlastfähigen Strom erzeugen zu können, sollte von anderen schon gehört haben, dass man Datenauswertung in der heutigen Zeit nicht mehr auf Papier machen muss.
Wir werden dieses Thema auf jeden Fall weiter verfolgen. Obwohl von Gutachten zu Gutachten der Hohen Wurzel mittlerweile die Windgeschwindigkeit von Küstenstandorten bescheinigt wird, ist die Planung inzwischen von der Anlage E101 zu Schwachwindanlagen E115 gewechselt. Wenn man beim Netzwerkbetreiber Amprion die Ertragszahlen für 2014 des unweit gelegenen Windparks Heidenrod analysiert, haben 3 Anlagen E101 dort 15.600KWh eingespeist. Dies ist nicht nur unwirtschaftlich mit weniger als 60% des Referenzertrages einer E101, sondern entspricht auch nur einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von lediglich 5,0-5,4m/s. Da wird Herr Höhler doch nicht den ganzen Wind zum Messen von 7.1m/s umgeleitet haben?
ESWE nimmt desaströse Kampagne "Dreh' mit uns am Energierad der Zukunft" aus dem Netz
Die im Oktober 2013 für viel Geld gestartete Kampagne "Wiesbadener Windstärken" (siehe hier oder WK Artikel) hat in 1,5 Jahren bis zum Frühjahr 2015 sagenhafte 463 Befürworter des geplanten Windparkes auf dem Taunuskamm erreichen können.
Dies ist den Betreibern inzwischen offenbar so peinlich geworden, dass sie die bei google bzgl. "Dreh' mit uns am Energierad der Zukunft" noch immer an Platz 2 stehende Seite "http://www.taunus-wind.de/windstaerken/energierad/" inzwischen vom Netz nahmen.
Offener Brief an an den Oberbürgermeister und die Stadtverordneten der Stadt Wiesbaden sowie an den Vorstand und den Aufsichtsrat der ESWE Versorgungs AG
Windkraftprojekt Hohe Wurzel vor dem Aus? Wir informieren über den aktuellen Stand:
Juristische Schritte gegen das Projekt haben Erfolg:
Lesen Sie unseren offenen Brief zum Thema hier.
Die Reaktionen lesen Sie ebenfalls hier:
Frankfurter Rundschau - Wiesbaden: Juristischer Erfolg für Windrad-Gegner (24.07.2015)
Wiesbadener Kurier - Weiter Kampf gegen Windprojekt (27.07.2015)
Wiesbadener Kurier - Eswe sieht viel „Zusammengereimtes“ (28.07.2015)
Al-Wazir scheitert (auch) an Windkraft
1. Nachdem der Minister sein Wahlversprechen zum Terminal 3 nicht einhalten konnte (wollte), scheitert er nun auch an der Windkraft. Schuld sei das von der Bundesregierung reformierte EEG 2014 zur Strompreisbremse. Da jetzt die ersten Windparks in Hessen nach dem neuen EEG subventioniert werden, muss man feststellen, dass diese allesamt nicht wirtschaftlich betrieben werden. Die von der AGORA-Studie ermittelte Windhöffigkeit von mindestens 6,8 ms auf 120 m Nabenhöhe, welche man benötigt um die Stromgestehungskosten abzudecken, also eine schwarze Null zu schreiben, sind in Hessen nicht gegeben. Der neue Windpark Knoten bleibt bis dato ca. 24 % und Weilrod sogar ca. 30 % unter seinen Erwartungen. Und wo kein Wind, da kein Geld. Selbst das windstarke und deutlich höher subventionierte Flaggschiff, der WP-Hohenahr, schreibt für 2014 in der Bilanz der Mainova rote Zahlen und erreichte 2013 nur einen Referenzertragswert von ca. 56 %. Dadurch sinkt die Akzeptanz in der Bevölkerung enorm, da die massive Zerstörung der Natur, die kalte Enteignung der Betroffenen sowie die nicht mögliche Bürgerbeteiligung und fehlende regionale Wertschöpfung durch das Ausbleiben der versprochenen Gewerbesteuer mit Defiziten (Verlusten) nicht zu rechtfertigen sind.
Potenzielle Investoren bleiben fern, die Banken ziehen sich zurück und den Genossenschaften geht die Puste aus.
Um dies zu ändern fordert der Minister in einem Länderpositionspapier: "Mehr Geld für weniger Wind".
Warten wir also, wie lange es dauert, bis die Solarstrombranche zusätzliche Subventionen für die Nachtstunden fordert (mehr Geld für weniger Licht).
Würden wir dieses Prinzip auf die Wasserkraft übertragen, so könnte aus jeder "Pissrinne" eine Goldgrube werden.
Da stellt sich sicher schnell die Frage, wie lange der Koalitionspartner CDU solche Inkompetenzen in Hessen schadensfrei übersteht.
2. Die Reaktion der FDP finden Sie hier.
3. Die Antwort der Fachwelt hier.
4. So formuliert man im Länderpositionspapier: "Eine ausreichende räumliche Verteilung bzw. Streuung leistet einen Beitrag zur meteorologischen Diversifizierung und reduziert somit die Volatilität der Windeinspeisung aus nationaler Sicht und leistet damit einen kosteneffizienten Beitrag zur besseren Verlässlichkeit und damit zur Versorgungssicherheit". Wenn diese Äußerungen vom armen Dorfschulmeisterlein (altes Volkslied) kämen, könnte man dies ja noch verzeihen, jedoch stammen sie aus der Federführung eines Ministers. Um dieser Aussage zu widersprechen, hier ein Auszug einer homogenen bundesweiten Windstille aus dem ARD-Text vom 24.05.2015. Der Freistaat Bayern wird schon wissen, warum er nicht zu den
Unterzeichnern gehört.
5. Eine mögliche Reaktion der betroffenen Bevölkerung für die Kommunalwahlen im März 2016 in Hessen findet sich im Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4.
ESWE Kündigen - Wann wenn nicht jetzt!
In den letzten beiden Jahren haben bereits viele Bürger und auch große Firmen aus Taunusstein der ESWE als Versorger den Rücken gekehrt.
Der trotz aller bekannter "Taunuskamm Fakten" am 27.04. eingereichte Bauantrag für 10 WKA an der Hohen Wurzel ist ein deutliches Fanal der ESWE Ihr persönliches Einverständnis (oder eben nicht) zu demonstrieren.
Wer also weiterhin als Kunde sein gutes Geld einer ESWE geben will, die sich nicht nur brachial über alle Argumente des Natur- und Gesundheitsschutzes hinwegsetzt (FFH Schutzgebiete, Rotmilan, Trinkwasser, Infraschall usw.), sondern sich auch der Flugsicherung oder dem Denkmalschutz gegenüber völlig ignorant zeigt, möge dies gerne tun.
Allen anderen herzlichen Glückwunsch zum "ESWE-Kündigen", in der Regel sparen Sie dabei auch noch viel Geld, was ihnen ein Stromvergleichsportal wie verifox schnell aufzeigen kann.
Gerade heute informierte uns Prof. Baumgart über seine Kündigung, die er mit folgenden Worten begleitete:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige hiermit meinen Vertrag mit Ihnen über die Lieferung mit Strom mit Ablauf dieses Monats. Mein neuer Anbieter wird die Kündigung gleichfalls mitteilen. Grund ist, daß Sie mit aller Macht die Aufstellung von Windrädern auf dem Taunuskamm vorantreiben. Das ist für mich eine Natur- und Kulturschande, die ich nicht mitfinanzieren will.
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr. Winfried Baumgart"
Kurz vorm Ziel?
Am 27.04.2015 hat die ESWE nun das lang erwartete "letzte Gefecht" offiziell mit dem Bauantrag nach BImSchG eröffnet (siehe auch Artikel im WK).
Ende des Jahres erwartet man die Genehmigung. Allen vorliegenden Fakten zum Trotz - von seltenen Fledermäusen bis zu bedrohten Vogelarten, vom Trinkwasserschutz bis zur fehlenden Rendite - soll dann 2016 der Taunuskamm um die Hohe Wurzel nach dem Willen der ESWE und Stadt Wiesbaden zerstört und zum Industriegebiet umgewandelt werden.
Geradezu grotesk wirkt dabei inzwischen der gewohnt deutsche endsieghafte Aktionismus mit dem die Wiesbadener Akteure hier wider die Vernunft "die Beschlüsse der Partei mit aller Kraft durchsetzen":
1. Mangelhafte Gutachten werden einfach durchgewunken, Widersprüche ignoriert.
2. Die eigentlich geplante Festsetzung des Regierungspräsidiums, Natura 2000 Gebiete grundsätzlich nicht als Windvorranggebiet zuzulassen, wurde einfach vor dieser Festlegung ausgehebelt.
3. Den von Herrn Höhler im Herbst 2014 auf einer Podiumsdiskussion genannten "mehr als 7m/s", die angeblich gemessen wurden, steht nun nicht nur der aktuelle Bauantrag mit 10 Schwachwindanlagen vom Typ E115 gegenüber. Die 7m/s seien eine legitimierende Information für den ESWE Aufsichtsrat und die finanzierenden Banken. Aha,... die Anträge unseres Vereins, diese Messdaten zu veröffentlichen, wurden jedoch mit dem Hinweis diese "könnten zu Fehlinterpretationen führen und seien ein Betriebsgeheimnis" abgelehnt.
4. Infraschall als potentielle Gesundheitsgefahr ist wenig erforscht. Statt eines Moratoriums bis zur Klärung dieser Frage wie in Dänemark (auch zum Investitionsschutz), wird in Deutschland fleißig weiter in 1km statt mindestens 3km Siedlungsnähe gebaut.
5. Das Bürgerbegehren in Wiesbaden (9300 Unterschriften wurden gesammelt) hat die Politik in Wiesbaden entgegen ihrer vorhergehenden Ankündigung dann in letzter Minute einfach mal für ungültig erklären lassen.
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