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Hohe Wurzel vor Windindustrie gerettet

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Taunuskamm gerettet - ESWE Bauantrag für 10 WKA abgelehnt.

Angekündigt, jedoch von vielen nicht mehr erwartet, hat das RP Darmstadt nun doch noch knapp im Jahr 2016 den umstrittenen ESWE Antrag für die ersten 10 WKA auf dem Taunuskamm abgelehnt (Link1, Link2, Link3).

Lesen Sie dazu die Presseerklärung des Vereins Rettet den Taunuskamm:

"Die Experten in den Fachbehörden haben dem massiven politischen Druck Stand gehalten und durch die Ablehnung der Windräder auf der Hohen Wurzel großen Schaden von unserer Region abgewendet.

Ein politisches Prestigeprojekt der Landeshauptstadt sollte mit allen Mitteln durchgesetzt werden, obwohl die erdrückenden Ablehnungsgründe bereits frühzeitig bekannt waren. Der Verein Rettet den Taunuskamm hat immer wieder in diversen politischen Gremien, basierend auf Experten-Gutachten, nachgewiesen, dass Windräder auf der Hohen Wurzel nicht genehmigungsfähig sind. Bei der Mehrheit der Wiesbadener Stadtverordneten sind wir dabei auf anmaßende Ignoranz und ideologisch motiviertes Leugnen der Risiken gestoßen. Auch ein von weit über 8.000 Wiesbadenern unterzeichnetes Bürgerbegehren, wurde mit der politischen Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung abgeschmettert.

Seit Wochen ist klar, dass die Ablehnung unmittelbar bevorsteht. Dann wurde der Versuch der vom Investor ESWE- Taunuswind bestellten politischen Einflussnahme auf das Regierungspräsidium bekannt.

„Hinterzimmergespräche“ folgten. Eine sogenannte „Clearingstelle Windkraft“ des hessischen Umweltministeriums wurde außerhalb des vorgeschriebenen Verfahrens eingeschaltet. Diese „Clearingstelle“ hat das selbst definierte Ziel, kritische Genehmigungsverfahren dahingehend zu beeinflussen, dass diese noch in 2016 durchgewunken werden, um den Investoren die noch im laufenden Jahr geltenden maximalen Subventionen zu sichern.

Die Sachlage ist aber auf dem Taunuskamm so eindeutig, dass alle noch so unsauberen Versuche der Einflussnahme keine andere Entscheidung als die Ablehnung erzwingen konnten. Der Rechtsstaat hat sich letztlich doch durchgesetzt.

Vom Taunuskamm wird ein Signal ausgehen, das anderen Mut machen wird, sich für die Sicherung von Bürgerrechten, den Schutz des lebensnotwendigen Trinkwassers sowie den Erhalt von Natur und Kulturlandschaften einzusetzen."

An dieser Stelle möchten wir all unseren Helfern, Spendern, Unterstützern, Fachexperten, ... ganz herzlich danken. Nur durch sie ist uns diese erfolgreiche "Gemeinschafts-Arbeit" erst ermöglicht worden. Ebenso gebührt hier Dank der konsequenten Haltung der Stadt Taunusstein mit Bürgermeister Zehner.
Fast vier Jahre hat das auch hoch politisch motivierte Ringen um den Taunuskamm gedauert. Und es ist mit Sicherheit noch nicht zu Ende. Blicken wir auf die ebenfalls vor kurzem vom RP Darmstadt beschlossenen Vorranggebiete, wird offensichtlich, dass dem Rheingau-Taunus eine Industrialisierung mit Windrädern wie im Hunsrück drohen könnte. Die Planungen sehen bei uns Windvorrangflächen von 7% der Fläche des Rheingau-Taunus Kreises im Gegensatz zum hessischen Durchschnitt von 2,8% vor. Wir werden einen starken Landrat brauchen, daher unterstützen wir Andreas Monz bei seiner Kandidatur, der sich schon frühzeitig aus persönlicher Überzeugung gegen Windräder auf dem Taunuskamm engagiert hat.

Exclusiv im Ersten: Der Kampf um die Windräder

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Sehen Sie hier aus der Reihe "Exclusiv im Ersten" den äußerst bemerkenswerten Beitrag "Der Kampf um die Windräder" vom 01.08.2016.

"Die Windkraft ist eines der emotionalsten Streitthemen der aktuellen Zeit: politisch forciert, finanziell stark gefördert, getragen von weitreichenden ökonomischen und ökologischen Erwartungen - und zugleich mit großen Ängsten besetzt. Für die einen bedeutet Windkraft saubere Energie, die Atomkraft und Kohle ersetzen und unser Klima retten soll, für die anderen steht sie für die Zerstörung von Naturlandschaften und Profitinteressen."

Der Erörterungstermin 15. bis 17. März 2016

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Rot-Grüne Mehrheit im Kreistag lehnt CDU Antrag zum Schutz der Kultur- und Naturlandschaft ab

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Am 13.02.2016 war u.a. in der FAZ zu lesen, dass die Rot-Grüne Mehrheit im Kreistag den Antrag der CDU zum Schutz der Kultur- und Naturlandschaft abgelehnt hat und damit am Masterplan für den Rheingau-Taunus-Kreis mit dem Horrorszenario von über 100 WKA festhält. Für 50.000€ hat man sich in diesem "Masterplan" ausrechnen lassen, dass 118 WKA im Kreis "genügen".

Unser Rot-Grünes Regierungspräsidium geht da beherzt einen Schritt weiter. Wir erinnern hier an die geplanten Windvorranggebiete, die nun 2016 beschlossen werden sollen . Nach derzeitiger Planung können demnach im Rheingau-Taunus-Kreis auf 7,5% der Fläche WKA gebaut werden. Damit wären sogar mehrere hundert Anlagen im Rheingau-Taunus-Kreis möglich (Link1Link2, Link3, Link4).

Einwendungsfrist gegen ESWE Bauantrag ist abgelaufen - 995 Seiten RdTK-Widerspruch wurden eingereicht

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Die am 23.11.2015 kurz vor Weihnachten begonnene Öffentlichkeitsbeteiligung des ESWE Bauantrages für zehn 206m hohe Windindustrieanlagen auf der Hohen Wurzel ist am 05.01.2016 beendet worden. Unser Verein hatte mit der Durchsicht der 1900 Seiten Bauantrag und Erstellen von Gutachten über Weihnachten also reichlich zu tun. So gelang uns gestern am 05.01.2016 geradezu eine Punktlandung mit unseren anwaltlich eingereichten Einwendungen.

Zwei Ordner mit insgesamt 995 Seiten Gutachten sowie methodischen und sachlichen Mängellisten des ESWE Bauantrages zu den verschiedensten Themen von  Naturschutz, Boden und Trinkwasser bis hin zur Flugsicherung wurden dem Regierungspräsidium durch uns übergeben.

Wir möchten allen Beteiligten an dieser Stelle ein großes Dankeschön für die Mit- und Zusammenarbeit aussprechen.

Ebenfalls herzlich bedanken möchten wir uns bei den ca. 250 Mitgliedern und Bürgern, die von unserem Einwendungsgenerator Gebrauch gemacht haben.

Lesen Sie auch die Pressestimmen dazu:

1. Wiesbadener Kurier vom 14.01.2016 - "Einsatz gegen Windanlagen der Taunuswind - Initiative „Rettet den Taunuskamm“ hat auf 995 Seiten ihre Einwände eingereicht"

2. Frankfurter Rundschau vom 15.01.2016 - "Wiesbaden: Windprojekt verstößt gegen Recht"

3. Frankfurter Rundschau vom 15.01.2016 - "Wiesbaden: Argumente gegen Taunuswind"

4. Wiesbadener Kurier vom 15.01.2016 - "Windkraft auf dem Taunuskamm: Denkmalpfleger äußern Bedenken

5. Wiesbadener Kurier vom 22.01.2016 - "Wiesbaden: Denkmalschützer erteilen dem Windkraftprojekt Hohe Wurzel eine scharfe Absage"

6. Frankfurter Rundschau vom 22.01.2016 - "Windräder in Wiesbaden: Grundwasser in Gefahr"

7. Wiesbadener Kurier vom 24.01.2016 - "Wiesbaden: Wasserexperten gegen Windpark auf der Hohen Wurzel"

8. LZ am Sonntag vom 31.01.2016 - "Aus für WKA-Pläne?"

Offenlegung ESWE Bauantrag für Hohe Wurzel - Einwendungsfrist läuft bis 05.01.2016

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Die Bekanntmachung:  Link 
1900 Seiten Bauantrag:       Link
Die Zeit der Offenlegung: 23.11.2015 - 22.12.2015
Letzter Termin für Einwendungen:       05.01.2016

Die 1900 Seiten Bauantrag in 6 Ordnern kann man derzeit an 18 Auslagestellen - 16 Städte und Gemeinden (z.B. in Taunusstein, Idstein, Bad Schwalbach, Hohenstein, Wiesbaden und Niedernhausen) sowie im Regierungspräsidium Darmstadt und Wiesbaden oder im Internet (siehe Link oben) einsehen.

Jeder Bürger kann nun schriftlich bis zum 05.01.2016 (per Post oder an den 18 Auslagestellen) Einwendungen gegen das windige Projekt der ESWE erheben. Dabei ist zwecks Zulassung der Einwendung auf Lesbarkeit von Name und Anschrift zu achten. Der Erörterungstermin aller Einwendungen ist für den 15.03.2016 in Kostheim angesetzt.

Interessant ist, dass trotz der schon in der Vergangenheit aufgezeigten qualitativen Mängel am Gutachter Ratzbor (Link), die ESWE diesen Gutachter nicht nur weiterbeschäftigt hat, sondern auch noch eine positive Unweltverträglichkeitsprüfung bei ihm gekauft hat (s. Antragsunterlagen).  Ein groteskes Beispiel: In der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung, 4 riesige Windanlagen ins FFH Gebiet stellen zu dürfen, wird die Einhaltung des Tötungsverbotes streng geschützter Arten gefordert. Quasi im gleichen Atemzug wird nun beantragt, das Tötungsverbot für die (streng geschützten) Wanderfalkenpärchen aufzuheben.
In einer Zeit, wo eine Regierungsbehörde riesige Windanlangen in Naturschutzgebiete stellt mit der Begründung:
"Zudem wäre es nach Auffassung des Trägers der Regionalplanung widersprüchlich, den Schutz des Biotopverbundes gerade gegen ein Vorhaben ins Feld zu führen, das durch seinen Beitrag zur Energiewende (Gesamtleistung 15MW), die damit einhergehende Senkung des CO2- Ausstoßes und die dadurch bewirkte Verlangsamung des Klimawandels langfristig gesehen gerade zum Schutz des Biotopverbundes beiträgt.", wird das Ergebnis nicht überraschen. Man kann nur hoffen, dass unsere Gerichte sich den gesunden Menschenverstand bewahrt haben.

Der Verein Rettet den Taunuskamm wird dank bisheriger Spenden in der Lage sein, die Einwendungen hochqualifiziert und gerichtstauglich zu untermauern. Die Kette der Argumente wird an unserem Widerspruch gegen den Entwurf des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Windenergie“ (März 2014) angelehnt sein (Link). Mit einer Großsammelaktion unseres Vereins hatten wir damals 5400 Widersprüche (Link) gesammelt und dem Regierungspräsidium in Darmstadt übergeben.

Auch dieses Mal ist es wichtig, dass viele Bürger von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch machen. Wegen der Kürze der Zeit vor Weihnachten ist es nicht möglich, wieder eine solche Sammelaktion zu organisieren. Ihre ganz individuelle Einwendung können Sie einfach und schnell mit unserem Einwendungsgenerator erstellen und per Post an das Regierungspräsidium senden.

Pressemitteilung "Transparenz à la ESWE/Höhler"

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Wie im offenen Brief vom 22.07.2015 berichtet, hat unser Verein wegen der Verweigerung der ESWE, die Windmessdaten öffentlich zu machen, das Verwaltungsgericht angerufen und dabei eben diese Herausgabe erstritten.

Unser Hauptaugenmerk liegt dabei in der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der ESWE Windmessergebnisse. Es soll seitens ESWE eben nicht nur ein einfaches Gutachtenergebnis von 7,1m/s verkündet werden dürfen, sondern erläutert werden, wie aus den Messdaten ein bankfähiges Gutachten nach der Technischen Richtlinie TR6 der Fördergesellschaft Windenergie entsteht.

Was unserem Verein nun an Daten zur Verfügung gestellt wurde, ist auch wohlwollend eher als dreist zu bezeichnen. Die angekündigte Transparenzoffensive von Herrn Höhler beginnt nämlich allen Ernstes damit, die Windmessdaten auf 10.000 Seiten Papier zu drucken und uns mit den besten Wünschen zur Auswertung zur Verfügung zu stellen (siehe auch WK Artikel vom 07.08.2015). Dies ist sicher nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten höchst fragwürdig.

Selbst jemand, der glaubt mit volatilem Wind grundlastfähigen Strom erzeugen zu können, sollte von anderen schon gehört haben, dass man Datenauswertung in der heutigen Zeit nicht mehr auf Papier machen muss.

Wir werden dieses Thema auf jeden Fall weiter verfolgen. Obwohl von Gutachten zu Gutachten der Hohen Wurzel mittlerweile die Windgeschwindigkeit von Küstenstandorten bescheinigt wird, ist die Planung inzwischen von der Anlage E101 zu Schwachwindanlagen E115 gewechselt. Wenn man beim Netzwerkbetreiber Amprion die Ertragszahlen für 2014 des unweit gelegenen Windparks Heidenrod analysiert, haben 3 Anlagen E101 dort 15.600KWh eingespeist. Dies ist nicht nur unwirtschaftlich mit weniger als 60% des Referenzertrages einer E101, sondern entspricht auch nur einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von lediglich 5,0-5,4m/s. Da wird Herr Höhler doch nicht den ganzen Wind zum Messen von 7.1m/s umgeleitet haben?

Diese Pressemitteilung gibt es hier auch als pdf.

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