Unglaublich: " Verwaltungsgericht entscheidet Land muss umstrittenen Taunuskamm-Windpark erlauben"

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Es ist schon unglaublich, "Gericht befindet" Trinkwasserschutz für unwichtig und Ausnahmen vom Tötungsverbot, die gerade anderweitig von "Richtern"gemäß europäischem "Recht" als nicht zulässig erklärt wurden. Geschüzte Tiere töten - das ist das grüne Ziel? Jahrelang haben (staatliche) Fachbehörden zum Taunuskamm Gutachten erstellt, über die sich selbst ein grün geführtes RP nicht einfach mal eben so hinwegsetzte - "Richter" wie Günter Wiegand können aber offenbar einfach alles. Egal ob Hydrgeologie, Biodeversivität, Naturschutz, Energiewirtschaft, Physik usw., warum lassen wir da jahrelang Leute studieren wenn ein Richter das im 1. oder 2. Staatsexamen einfach eben mal so nebenbei vermittelt bekommt?

"Neun der zehn Windkraftanlagen sind in einem Wasserschutzgebiet geplant. Das Land hatte die Genehmigung bisher versagt, weil im Betrieb Schadstoffe aufgrund der Felsstruktur in den Boden dringen und das Grundwasser verschmutzen könnte. Aus dem Gebiet wird sehr viel Trinkwasser für Wiesbaden und Umgebung bezogen.

Das Gericht sah diese Gefahr ebenfalls, ordnete das von der Eswe Taunuswind vorgelegte Sicherheitskonzept aber als ausreichend ein, um dieses Risiko zu minimieren. Ein Null-Risiko könne nicht gefordert werden."

"Zwar würden die Tiere als besonders geschützte Art gelten und damit einem Tötungsverbot unterliegen, so die Richter. Aber die Windräder würden zur Versorgung und damit zur öffentlichen Sicherheit beitragen, daher liege eine Ausnahme vom Tötungsverbot vor."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 24.07.2020 hier bei der hessenschau online

Weitere Artikel: FAZ (24.07.), Frankfurter Rundschau (24.07.) , Süddeutsche Zeitung (24.07.)

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