Und wieder eine schallende Ohrfeige für die neuen "grünen" Umweltzerstörer

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Das Land Hessen hat im Dezember 2020 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die den Artenschutz auf den Vorrangflächen des TPEE komplett aushebeln soll. (Link).

Auszug aus Seite 9:
„Vor dem Hintergrund, dass knapp 98 % der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie ausgeschlossen sind und die für den Windenergieausbau regionalplanerisch gesicherten Gebiete die ausreichend windhöffigen und vergleichsweise konfliktarmen Flächen darstellen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in den WEA-VRG beim Eintritt eines artenschutzrechtlichen Zugriffsverbotes das öffentliche Interesse an der Energieversorgung das öffentliche Interesse am Artenschutz deutlich überwiegt.“

Im Zusammenhang mit dem Baustopp zum Windpark "Wotan" hat das Verwaltungsgericht Kassel nun klargestellt, dass Artenschutz nicht einfach generell außer Kraft gesetzt werden kann.

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Nicht nur die Naurschutzinitiatve e.V. fordet von Umweltministerin Priska Hinz die Rücknahme dieser Lizenz zum Töten (siehe Artikel vom 21.01.2021).

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