Anerkennung als Umweltvereinigung
Wir freuen uns, dass unsere inzwischen langjährige engagierte Arbeit zum Schutz von Mensch und Natur inzwischen dazu geführt hat, dass der Verein RdTK als Umweltvereinigung nach § 3 Abs. 1 und 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) anerkannt wurde.
Dies ermöglicht unserem Verein die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 3 Abs. 1 und 3 des UmwRG bezogen auf die in unserer Satzung definierten "Räumlichkeiten" des Rheingau-Taunus-Kreises und der Landeshauptstadt Wiesbaden.