Windkraft: Taunusstein darf nicht einfach verhindern wollen
"Taunusstein könne nicht mit einer „Verhinderungsplanung“ dafür sorgen, dass keine Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm gebaut werden."
"Auch könne die soziale Akzeptanz der Bevölkerung nicht als schwerer wiegender Aspekt eingestuft werden, so die Stellungnahme weiter. „Vielmehr ist es richtigerweise so, dass die Belange der umliegenden Bevölkerung nur einer der abzuwägenden Belange sein kann, die Abwägung also umfassend durchzuführen ist.“ Die fehlende Akzeptanz in der Bevölkerung könne nicht dazu führen, dass ein Standort für ungeeigneter befunden werde oder gar eine vollständige Negativplanung erfolge."
"Man verlasse sich weiterhin auf die Aussage von Hessenforst, gegen den Willen der betroffenen Kommunen keine Windkraftnutzung zuzulassen."
Lesen Sie den vollständigen Artikel im Wiesbadener Kurier vom 30.10.2013 hier online .