"In der Gemarkung Weilrod im Hochtaunus dürfen sieben Windräder errichtet werden. Das RP Darmstadt sieht keine schädlichen Umweltauswirkungen. Klagen hätten keine aufschiebende Wirkung, heißt es."
"Der Bescheid ist mit Sofortvollzug versehen, so dass Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. Die Behörde nennt als Grund dafür das öffentliche Interesse an der Verwirklichung der Energiewende, aber auch die Wirtschaftlichkeit der von Abo Wind AG betriebenen Anlagen."
Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 18.02.2014 hier bei faz.net online.
Ähnliches liest man im Artikel "Der Windpark wird gebaut" vom 19.02.2014 in der Frankfurter Neuen Presse.
"Dementsprechend wurde unverzüglich mit der Rodung begonnen. Am Mittag war der größte Teil der 2000 Quadratmeter großen Aufstellfläche für das erste Windrad nahe der Rennstraße bereits gerodet."
"Vier Standorte mit minderwertigem Holz können maschinell gerodet werden, bei dreien müssen die wertvolleren Bäume von Hand gefällt werden."
Ganz schräg wird der Satz:
"Die Behörde, „trage damit dem öffentlichen Interesse an der Realisierung von Windkraftanlagen zur Umsetzung der Energiewende“ ebenso Rechnung, wie dem von ABO-Wind. Gingen die Anlagen nicht 2014, sondern erst 2015 in Betrieb, würde das wegen der Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den Windpark wirtschaftliche Verluste in Höhe von mehreren Millionen Euro bedeuten, so RP-Sprecher Dieter Ohl."
da hier wirtschaftliche Verluste aus der höher oder niedriger ausfallenden "Zahlungsverpflichtung EEG" aller privaten Stromkunden gleichgesetzt wird. Eine Entscheidung gegen die Bürger und für Abo Wind also. Respekt, was hierzulande legal alles möglich ist.