Naturschützer fordern Umweltverträglichkeitsstudie zur Windkraft für Rheingau
"Die Initiativen verweisen auf die Vorgaben im Gesetz: „Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht auch, wenn mehrere Vorhaben derselben Art, die gleichzeitig von demselben oder mehreren Trägern verwirklicht werden sollen und in einem engen Zusammenhang stehen (kumulierende Vorhaben), zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten.“ Da Abo Wind ein Konzept für den gesamten Rheingau vorgelegt habe und somit von mehr als 20 Anlagen die Rede sei, müsse eine UVP und damit eine Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet werden."
Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 20.02.2014 hier im Wiesbadener Tagblatt online