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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

Spendenaufruf

Liebe Mitstreiter, liebe Mitstreiterinnen,

es wurde in den letzten Wochen und Monaten viel erreicht:

  1. Niedernhausen hat einen Bürgermeister bekommen, der sich vehement gegen Windkraft auf dem Taunuskamm einsetzt.
  2. Taunusstein ist aus dem Gemeinschaftsprojekt „Taunuswind“ ausgestiegen.
  3. Die FDP tritt für einen Mindestabstand von dem zehnfachen der Anlagenhöhe ein und möchte nach der Bundestagswahl das EEG kippen. Damit würden die Einspeisevergütungen und der Vorrang von erneuerbaren Energien stark beschränkt werden.
  4. Die Freien Wähler in Wiesbaden haben sich klar gegen das Projekt „Taunuswind“ gestellt und vertreten dies öffentlich.
  5. Die Gruppe von 75 Bürgerinitiativen hat die Petition publikumswirksam an Herrn Minister Rentsch übergeben vgl. Idsteiner Zeitung von Freitag usw.).

Auf diesen Lorbeeren dürfen wir uns jetzt nicht ausruhen. Mit einem Regierungswechsel in Hessen und einer Landesregierung, an der die Grünen beteiligt wären, würden sich die Erfolge in Luft auflösen. Daher gilt es gerade vor der Landtagswahl und der Bundestagswahl noch Vieles zu tun. Damit wir uns weiterhin mit voller Kraft für die Interessen unserer Mitglieder, Sympathisanten und Bürger in den betroffenen Gemeinden und Städten einsetzen können, benötigen wir nochmals eine Geldspende von Ihnen.

Da uns ein "reibungsloser Zugang" zu den lokalen Medien fehlt, wird es wahrscheinlich nur über Anzeigenkampagnen möglich sein, dass wir unsere Anliegen in die breite Öffentlichkeit tragen.

Bitte helfen Sie uns, damit wir noch vor der Wahl den Druck auf die handelnden Politiker halten oder erhöhen können. Eine politische Lösung wäre mit Sicherheit günstiger, als eine kostenintensive Klage.

Spenden Sie deshalb jetzt:
Kontoverbindung:
Konto-Nr.   352762991
BLZ:          51050015 (Nassauische Sparkasse)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

 

Windkraft - Fakten statt Mythos (8)

Mit freundlicher Genehmigung von www.vernunftkraft.de. Zum lesen des Originals bitte vorgenanntem Link folgen.

Der Mensch ist durch geltende Gesetze vor allen Gefahren hinreichend geschützt. Durch Windkraftanlagen droht keine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit.

Fakt ist: Die Auswirkungen der Windkraftindustrie auf den Menschen sind bislang unzureichend medizinisch erforscht. Eine bislang oftmals bagatellisierte Gefahr geht vom sogenanntem Infraschall aus. Einschlägige gesetzliche Vorschriften variieren beträchtlich zwischen den einzelnen Bundesländern; der Schutz der menschlichen Gesundheit wird somit unterschiedlich ernst genommen. Bestehende Schallschutz- und Abstandsregeln sind nicht auf der Höhe der Zeit. Die optische Bedrängung wird in gegenwärtigen Planungen nicht adäquat berücksichtigt.

Warum?

Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Windenergienutzung

Sieht man von Unfallgefahren z.B. durch Rotorblattbruch, Blitzschlag, Brand, Vereisung und mechanische Zerstörung durch Sturm ab, sind Emissionen Hauptursache für die gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Windkraftanlagen. Emissionen sind:

  • Schlagschatten
  • Blitzlicht
  • Optische Bedrängung
  • Schall / Lärm

(1) Optische Emissionen

Periodisch auftretende Schlagschattenbildung, nächtlich blinkende Lichterketten und die durch die Größe und Zahl der Anlagen bedrängende optische Wirkung führen zu einer Ablenkung der Aufmerksamkeit, zu Leistungsbeeinträchtigung und Konzentrationsstörungen der Anwohner und insgesamt zu einer affektiven Bewertung der Situation. Diese Unausweichlichkeit ist geeignet, die Wirkung weiterer vorhandener Stressoren (Lärm, s.u.) zu verstärken und führt durch die Tatsache Dauerbelastung zu einer tendenziell depressiven Verarbeitungssituation.

Die Schädigungsmöglichkeit durch Akkumulation minimaler Effekte und die Unausweichlichkeit der Situation ist Unbeteiligten schwer vermittelbar, ist aber Grund für sekundäre psychsomatische Gesundheitsschäden [i].

(2) Schall-Emissionen

Windkraftanlagen sind Energiewandler, die durch Umwandlung der Bewegungsenergie des Windes in Rotationsenergie mit Hilfe eines Generators elektrische Energie erzeugen können. Dabei kann dem anströmenden Wind maximal 59% seiner Leistung im Sinne der Energieerzeugung entzogen werden. (Betz`sches Gesetz). Moderne Windkraftanlagen (WKA) erreichen derzeit einen Leistungsbeiwert von 40%. Der nicht nutzbare und viel größere Energieanteil des Windes (theoretisch mindestens 41%, praktisch derzeit 60%) ist nichts anderes als eine Druckwelle, also Schall. Bei einer 3,2MW-Anlage entstehen Schallwellen / Lärm in einer Größenordnung von 4,8 Megawatt! (Lt. Hersteller liegt die Schallleistung der WKA repower 3,2M 114 am Entstehungsort bei 105,2 db(A)). Während mechanische Geräuschursachen verhältnismäßig unbedeutend geworden sind, enthalten Schallemissionen von WKA heute fast ausschließlich Lärmkomponenten aerodynamischen Ursprungs.

Mit der angestrebten Zunahme der Anlagengröße (Repowering) werden neben der Turmhöhe auch die Rotorradien vergrößert. Mittlerweile hat dadurch eine moderne WKA die doppelte Spannweite eines Jumbojets erreicht. Die Eigenfrequenz der Rotorblätter liegt unterhalb 16Hz, also im nicht hörbaren Infraschallbereich, die Rotorspitzen bewegen sich mit bis zu 400 km/h auf einer Kreisbahn und ebenso, wie bei einem Jumbojet breiten sich Wirbelschleppen in Lee-Richtung aus.

 

Die Vergrößerung der Anlagen hat sowohl stärkere als auch zunehmend niederfrequente Schallemissionen zur Folge [ii]. Windkraftanlagen sind somit exzellente Erzeuger von luftgeleitetem Infraschall [iii]. Die stärksten und zudem impulshaltigen Schallemissionen entstehen beim Passieren von turbulenten Luftströmungen im Turmschatten durch die Rotorflügel.

  • Schallausbreitung

Die Schallausbreitung von Windkraftanlagengeräuschen wird durch die Phänomene geometrische Verdünnung, Luftdämpfung, Bodeneffekt, mögliche Hinderniswirkung sowie mögliche Reflexionen bestimmt.

Mit zunehmender Entfernung wird der Schalldruck nach folgendem Gesetz abgeschwächt: Bei Verdoppelung des Abstands wird der Schalldruck halbiert, sinkt also um 6 dB. Das bedeutet, dass ein WKA mit einem Pegel von 105dB bei idealisierter sphärischer Schallausbreitung in 1000m noch mit 45dB hörbar ist.

Mit zunehmender Höhe der Schallquelle breitet sich der Schall durch Hindernisse ungestörter und nach einem idealisiert kugelförmigen Ausbreitungsmuster aus, zudem wirkt sich die Bodenreflexion auf schallharten Böden eher verstärkend auf den Schalldruck aus.

Faktoren, die die Schallausbreitung hemmen sind jedwede Hindernisse, kalte Luft, Gegenwind. Faktoren, die sie fördern, Verstärkung durch Reflexion am Boden (vor allem bei bergigem Gebiet) und bei Inversionswetterlage an Luftschichtgrenzen. Hierdurch kann ab 200m Entfernung eher ein zylindrischer Ausbreitungsmodus mit nur 3dB Schalldruckabnahme je Abstandsverdoppelung entstehen[iv].

Viele gleichartige Anlagen erhöhen den Schallpegel nach folgender Faustregel: Ein Anlagenpaar erzeugt zusammen 3dB mehr Schalldruck als die einzelne Anlage.

 2
Näherungsweise Berechnung der Pegelhöhe bei vielen gleichartigen Schallerzeugern

Hinzu kommt, dass durch mehrere Anlagen die Tendenz zur Turbulenzausbildung durch gegenseitige Beeinflussung der Luftströmung an den Rotoren eher noch gesteigert wird. Darüber hinaus ist bei mehreren Anlagen besonders im langwelligen Bereich mit nicht vorhersagbaren Überlagerungseffekten auf dem Weg zwischen Schallquelle und Wirkort zu rechnen: es kann in der Laufzeit sowohl durch Addition der jeweiligen Amplituden sowohl zu Auslöschungen als auch zu maximalen Verstärkungen kommen.

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Ausbreitung einer Infraschallwelle bei 10Hz -Dimensionenvergleich

Auch durch Resonanzeffekte ist bei diesen besonders niedriger Frequenzen vor allem in geschlossenen Räumen eine Schalldruckerhöhung durch Ausbildung von stehenden Wellen und durch Addition von Schallamplituden möglich.

Alles dies macht deutlich, dass Schallprognoseberechnungen nur erste Anhaltswerte der Schallbelastung am Wirkort geben können aber nur Messungen in verschiedenen Abständen von der Schallquelle und innerhalb von Wohnräumen tatsächlich über die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten Auskunft geben können.

  • Schalldämmung

Je langwelliger der Schall, desto durchdringender verhält er sich. Die Schallabsorption durch Dämmmaßnahmen wird mit sinkender Schallfrequenz wirkungslos. Niedrigfrequenter bzw. Infraschall kann mit herkömmlichen Mittel nicht gedämpft werden. Wesentliche Schallpegelverringerung ergibt sich erst bei einer Dicke des Absorptionsmaterials von einem Viertel der Wellenlänge des Infraschalls (5-10 m), da hier die Schallschnelle ihr Maximum hat [v].
Dieser Effekt ist bekannt: Laute Partymusik im Keller stört durch den lauten Bassrhythmus, die restliche Musik als Melodie bleibt verborgen.

 4

Das bedeutet: Lärmschutzmaßnahmen, die z.B. bei Fluglärm, Verkehrs- und Industrielärm ergriffen werden, um Anwohner zu schützen, greifen bei Lärmemissionen durch WKA nicht, und zwar umso weniger, je größer die Anlagen konzipiert werden. Im Gegenteil: Lärmschutz führt zu einer Frequenzverschiebung in Richtung auf niederfrequente Schallwellen, die als Dauerbelastung für den Menschen besonders gefährlich sind.

  • Schallspektrum

Durch Lärmdämmung, Luftabsorption und durch Absinken der Hintergrundgeräuschkulisse in der Nacht kommt es zu einer Überbetonung der niederfrequenten Schallwellen. Das heißt, dass diese durch die fehlenden höheren Frequenzen nicht mehr maskiert werden. Demaskierte, niederfrequente, also nicht dämmbare Schallemissionen können so durchaus zu vermehrten Schlafstörungen der Anwohner führen. Dieser Effekt lässt sich sehr gut am Beispiel von Autobahneinhausungen zum Zwecke der Schalldämmung beobachten.

Tieffrequenter und Infraschall haben somit besondere Eigenschaften, die von zunehmender gesundheitsrelevanter Bedeutung sind [vi]:

  • geringe Ausbreitungsdämpfung
  • starke Beugungseffekte
  • geringe Dämmung durch Isolation
  • ausgeprägte Raumresonanzen

(2) Schallmessung und -bewertung: Sind die bestehenden gesetzlichen Schutzvorschriften ausreichend?

Die für die Genehmigung von Windkraftanlagen zur Anwendung kommenden Technischen Anweisungen bezüglich des Lärmschutzes von 1998 (TA-Lärm) sind aus dem Arbeitsschutz entstanden und erfassen die Gesundheitsgefährdungen nur im hörbaren Frequenzbereich und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik einerseits und der Medizin andererseits.

Begründung:
Die oben beschriebene Verschiebung des Emissionsspektrums in Richtung niederfrequentere und stärkere Schallwellen ist durch die A-bewertete Schalldruckmessung (dB(A)) nicht auch nur annähernd erfassbar, da wesentliche Anteile der Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die Schalldruckbewertung nach dem A-gewichteten Messverfahren ist der Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs nachgebildet und bewertet die Frequenzen besonders stark, für die das Gehör besonders empfindlich sind. Dies führt dazu, dass nur hörbare, nicht aber die insgesamt vom Körper wahrnehmbare Immissionen berücksichtigt werden.

Lediglich Punkt 7.3 der TA-Lärm beschäftigt sich mit dem Problem des tieffrequenten Schalls zwischen 10Hz und 80Hz. Dafür wird zusätzlich die C-bewertete Schallmessung herangezogen: Nur hier werden alle Frequenzen nahezu gleich behandelt. Liegt der Unterschied zwischen einer Vergleichsmessung A und C bei mindestens 20 dB, so ist von einer unverhältnismäßig hohen Belastung im tieffrequenten (unterhalb 20 Hz) und Infraschallbereich (unterhalb 16 Hz) auszugehen. Die Differenz von 20 dB darf im Haus nicht überschritten werden.

In der Konsequenz ist problematisch, dass die Kriterien für prognostische Voruntersuchungen vor Bau einer WKA nicht hinreichend sind, da ein Beurteilungsverfahren nur für gewerbliche Anlagen existiert. Die Unzulänglichkeit der Bewertung von ILFN kommt außerdem darin zum Ausdruck, dass seit 2011 (!) ein Entwurf zur Verschärfung des DIN 45680 vorliegt!

In der Einleitung zu diesem Entwurf liest man u.a.:

Tieffrequente Geräuschimmissionen führen vielfach auch dann zu Klagen und Beschwerden, wenn die nach den eingeführten Regelwerken anzuwendenden Beurteilungskriterien eingehalten sind.

Und:

Im Frequenzbereich von 20 Hz bis etwa 60 Hz klagen Betroffene oft über ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschimmissionen zu starken Belästigungen führt. Die Einhaltung der außerhäuslichen Immissionsrichtwerte stellt in der Regel einen ausreichenden Schutz der Wohnnutzung sicher. Enthält das Geräusch jedoch ausgeprägte Anteile im Bereich tiefer Frequenzen, kann anhand von Außenmessungen nicht mehr verlässlich abgeschätzt werden, ob innerhalb von Gebäuden erhebliche Belästigungen auftreten. Einerseits liegen im Bereich unter 100 Hz nur wenige Daten über Schalldämmwerte von Außenbauteilen vor (bauakustische Anforderungen werden für Frequenzen unter 100 Hz nicht gestellt), andererseits können durch Resonanzphänomene Pegelerhöhungen in den Räumen auftreten. Daher sind bei Einwirkungen tieffrequenter Geräusche ergänzende Messungen innerhalb der Wohnungen notwendig“

Daher sind u.a. folgende Änderungen zur zeitgemäßen Verbesserung des Lärmschutzes angedacht aber immer noch nicht beschlossen:

  • Emissions-Vorprüfung: die Frequenzbewertungen A (nur menschliches Hörvermögen) und C (eine etwas bessere Erfassung tieffrequenter Geräusche) wird nur bei der lärmprognostischen Vorerhebung verwendet. Im eigentlichen Messverfahren soll ohne Bewertung, also die tatsächlichen Schallemissionen unabhängig vom menschlichen Hörvermögen gemessen werden.
  • Die Vorerfassung gab es schon in der alten Norm, hier musste aber die Differenz dB(C) – dB(A) größer als 20 dB sein, um mit der eigentlichen Messung zu beginnen. Jetzt reicht eine Differenz von 15 dB, und die Messung darf nur im geschlossenen Raum stattfinden und nicht, wie von etlichen Instituten praktiziert, zwischen Emittent und Immissionsort irgendwo im Freien.
  • Der zu berücksichtigende Frequenzbereich ist erweitert worden von 8 Hz bis 125 Hz (vorher 10 Hz bis 80 Hz).
  • Das Vorliegen von Einzeltönen ist nicht mehr ausschlaggebend. Einzel- und Breitbandverfahren werden zusammen beurteilt.
  • Anhaltswerte gibt es jetzt für Tag, Ruhezeit und Nacht, die nicht überschritten werden dürfen, weil dann eine erhebliche Belästigung durch tieffrequente Geräusche nicht ausgeschlossen werden kann.

Die bei einschlägigen Informationsveranstaltung zu hörende oder in entsprechenden Broschüren zu lesende Behauptung,

dass der Mensch durch geltende Gesetze in Deutschland ausreichend vor gesundheitlichen Folgen durch die Windkraft geschützt ist,

kann nur als Mythos bezeichnet werden.

Der Eindruck einer gewissen Parallelität zur radioaktiven Strahlung als zunächst negierte, später bagatellisierte Begleiterscheinung anderer Energieerzeugungsformen liegt nahe.

Tatsache ist, dass die angewendeten Vorschriften dringend überarbeitungswürdig sind, denn

  • die gesetzlichen Schutzvorschriften und Verordnungen erfassen nur unvollständig das Frequenzspektrum von Windkraftanlagen (DIN 45680). Infraschallwellen unter 10Hz werden nicht berücksichtigt, haben aber nachweisbare neurologische Auswirkungen.
  • das Messverfahren bewertet den gemessenen Schall nach der Charakteristik des menschlichen Gehörs (dB(A) und dB(C)). Wesentlich schallempfindlichere Organe (zB. Gleichgewichtsorgan, äußere Haarzellen des Innenohrs etc.) werden ignoriert.
  • die heute erforschte Physiologie der Immissionsverarbeitung von Schall wird gänzlich missachtet:
    • lange Schalldauer und hohe Schallfluktuation (Periodik) und
    • die Zunahme von niederfrequenten Emissionen bei Abnahme hörbarer Emissionen (fehlende Maskierung) führen zu einem deutlichen Absenken der Schädigungsschwelle.

Zwischenfazit: Solange diese veralteten Gesetze und Vorschriften sowohl in der Genehmigungspraxis und rechtlichen Beurteilung von Windkraftanlagen maßgeblich sind, wird somit systematisch gegen das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Gesundheitsvorsorge für Menschen verstoßen.

Derzeit finden Anhörungen und Beratungen zur Verabschiedung der neuen DIN-Norm statt. Es ist zu befürchten, dass die dringend notwendigen Verschärfungen der DIN 45680 auf dem Altar der Energiewende geopfert werden.

(3) Gesundheitsgefährdende Wirkungen der Emissionen

Wir gehen im Folgenden davon aus, dass auf Grund der deutschen Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen die Bestimmungen des BImSchG, der TA-Lärm eingehalten werden. Dies bedeutet, dass im Bereich von Wohngebieten und Kliniken akute Lärmschäden durch Schall und Infraschall unwahrscheinlich sind.

Dies bedeutet aber nicht, dass damit jegliche Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen wäre. Im Gegenteil. Es ist in der Medizin bekannt, dass chronische Krankheiten nach dem Dosis-Wirkungsprinzip (Dosis im Körper ist das Produkt aus Intensität mal Wirkungsdauer) auch durch unterschwellige Stressoren entstehen können, sofern die Schädigungsdauer und die Periodizität für eine Summation von selbst unterschwelligen Wirkungen führen. Die Dosis macht das Gift.

  • Schallwahrnehmung und -wirkung

Die Wahrnehmung und Wirkung tieffrequenter Geräusche unterscheiden sich erheblich von der Wahrnehmung und Wirkung mittel- und hochfrequenter Geräusche.

Im Bereich zwischen 60 und 16Hz (niederfrequenter Schall) nimmt bei noch vorhandenem Höreindruck die Tonhöhenempfindung ab, die unter 16Hz (Infraschall) völlig verschwindet. Infraschall kann mit dem Ohr (aural) nicht mehr wahrgenommen werden, wird jedoch als Pulsation oder Vibration vom Körper aufgenommen (extraaural).

tf 

Auch die Empfindlichkeit des Hörorgans ist stark frequenzabhängig: die höchste Empfindlichkeit liegt bei 3000-4000 Hz, Geräusche z.B. mit 10Hz können auch bei 100 dB aural nicht mehr erkannt (=gehört) werden[vii].

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Die Wirkungen dabei auf die anderen Körperorgane (Gehirn, Herz-Kreislauf, Leber, Nieren, Magen, Skelett) existieren aber unabhängig vom Gehör (extraaural). Daher ist die weitläufige Meinung „Tieffrequenter Schall, der unterhalb der Hörgrenze liegt, ist für den Menschen nicht wahrnehmbar und deshalb nicht schädlich!“ falsch und medizinisch absolut überholt.

Wenn Wahrnehmbarkeit durch menschliche Sinnesorgane eine Voraussetzung für Schädlichkeit wäre, dann müsste ja wohl auch folgende Aussage richtig sein: “Radioaktive Strahlung kann der Mensch mit seinen Sinnesorganen nicht wahrnehmen, deshalb ist radioaktive Strahlung für den Menschen nicht schädlich.”

Die Unsicherheit in der Bewertung und Messung von Infraschall und dessen gesundheitlicher Folgen hat das Bundesumweltamt 2011[viii] veranlasst eine „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall (Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen)“ anzustoßen. Dies besagt nichts anderes, als dass damit die große Unsicherheit in der Beurteilung der medizinischen Bedeutung von ILFN dokumentiert wird. Ziel der Studie ist u.a.

  • die bislang „nicht optimale Erfassungsmethodik“ (RKI, 2007) zu verbessern und
  • überhaupt erst Untersuchungsverfahren zur Beurteilung der vor allem neurologischen Wirkung von Infraschall zu designen.

Um so erstaunlicher ist die penetrante Ignoranz verschiedener Ministerien und Windkraftorganisationen [ix], die in verschleiernden und beruhigenden „Informationsschriften“ unisono die heute schon weltweit bekannten medizinischen Wirkungen dementieren und behaupten:

Zitat: „Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt in deren Umgebung deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten. Verglichen mit Verkehrsmitteln wie Autos oder Flugzeugen ist der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall gering. Betrachtet man den gesamten Frequenzbereich, so heben sich die Geräusche einer Windenergieanlage schon in wenigen hundert Metern Entfernung meist kaum mehr von den natürlichen Geräuschen durch Wind und Vegetation ab.“

Neuere Forschungen (Dr. Alec Salt, 2012) [x] zeigen nämlich, dass physiologische Reaktionen im Hörorgan (Cochlea) einen Höreindruck niederfrequenten Schalls unterdrücken, die Cochlea aber dennoch Signale an das Gehirn sendet. Die äußeren Haarzellen des Innenohrs (OHC) zeigen eine niedrigere Erregungsschwelle und werden daher durch ILFN (Infrasound + Low-Frequency-Noise) schon bei einem Schalldruck von 60dB bei 10Hz angeregt. Zudem sind die durch INFN im Hörnerven verursachten weitergeleiteten Elektropotentiale stärker als die durch den lautesten mittelfrequenten Schall entstehenden Anregungen!

Umgekehrt zeigt sich, dass die durch Dämmung reduzierten höheren Schallfrequenzen zu einer Demaskierung von ILFN, also zu einer gesteigerten Wahrnehmung führt.

Die Wirkungen der nicht gehörten, aber im Gehirn verarbeiteten Schallereignisse sind vielfältig. Drei Mechanismen sind bekannt.

  1. Mechanismen der unbewussten Aufmerksamkeitssteigerung: IS beeinflusst die auditive Verarbeitung und die Funktion des Stammhirns (der Schnittstelle von Rückenmark und Gehirn). Hier findet die Steuerung essenzieller Lebensfunktionen statt (Herzfrequenz, Blutdruck, Atmung, wichtige Reflexe). ILFN versetzt somit das Stammhirn in einen „Alarmzustand“.

G Schlafstörung, Panik, Blutdruckanstieg, Konzentrationsstörungen

  1. Amplitudenmodulation durch Empfindlichkeitsänderung der Inneren Haarzellen (ICH).

G Pulsation, Unwohlsein, Stress

  1. Endolymphatischer Hydrops

G Unsicherheit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Übelkeit, „Seekrankheit “, Tinnitus, Druckgefühl im Ohr

Neben der bislang unbekannten Schallaufnahme von Infraschall durch die äußeren Haarzellen des Innenohrs (Hörorgan, Cochlea) werden Schallwellen auch vom Vestibularorgan (Gleichgewichtsorgan, Otholitenorgan) empfangen [xi]. So ist das Gleichgewichtsorgan für Schallwellen von zB. 100Hz um 15dB empfindlicher als das Hörorgan! Es ist bekannt, dass das Gleichgewichtsorgan mit vielen Teilen des Gehirns verbunden ist und Informationen austauscht. Daher können auch bei nach der TA-Lärm per definitionem unterschwelligen Schallimmissionen körperliche Wirkungen erzeugt werden: Symptome wie bei Gleichgewichtsstörungen (durch die Anregung der Otholiten) oder Seekrankheit treten auf, die bei Entfernung des Stressors zwar verschwinden, aber bei langer Dauer persistieren.

Primär entsteht eine Unsicherheit durch verzerrte Gleichgewichtssignale und Verschlechterung der Verarbeitung von Gleichgewichtssignalen, sekundär sogar kognitive Probleme, Angst, Panikattacken.

In vielen Fallstudien zusammengetragene Symptome verdichten sich in einem Syndrom, dass durch Dr. Nina Pierpont (USA, 2009) als Wind-Turbine-Syndrome zusammengefasst wurde. Die regelmäßig zu findenden Symptome dieses Syndroms sind:

  • Schlafstörungen
  • Herz- und Kreislaufprobleme, Herzrasen, Bluthochdruck
  • Kopfschmerzen
  • Unruhe, Nervosität, Reizbarkeit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • rasche Ermüdung, verminderte Leistungsfähigkeit
  • Depressionen
  • Angstzustände
  • (Langzeit)Wirkung auf Kinder ???
    • … auf schwangere Frauen ???
    • … auf Menschen mit chronischen Erkrankungen ???

Professor Krahé, der unter anderem mit der Studie des Bundesumweltamtes betraut ist, referiert anlässlich des 18. Umwelttoxikologischen Kolloquiums (18.10.2012):

  • schon bei geringen Pegeln (z.T. auch deutlich unter standardisierten Werten der Hörschwelle) können unangenehme und bedrückende Empfindungen ausgelöst werden.
  • mit zunehmender Konzentration auf den Bereich tiefer Frequenzen ist eine zunehmende negative Wirkung bei Betroffenen festzustellen.
  • Synchronisation der Stimuli in den Hörnerven beeinflussen die Gehirnaktivität.
  • Epilepsie wird ebenfalls von Synchronität von Nervenaktivität begleitet.
  • Ein stark fluktuierendes Geräusch ruft eine stärkere Empfindung hervor als ein energetisch gleich starkes aber gleichmäßiges Geräusch.
  • Neurologische Beeinflussung durch tieffrequente und synchronisierte (pulsierende) Schallereignisse lassen sich deutlich im EEG nachweisen.
  • Im Lärmschutz ist dem Problem ” Tieffrequenter Lärm” verstärkt Beachtung zu zollen, da durch manche Lärmschutzmaßnahme das Problem sogar verstärkt werden kann.
  • Lärminduzierte Schlafstörungen

Schlafstörungen können als das Hauptbeschwerdebild der Windturbinenerkrankung angesehen werden. Diese sind alleine geeignet, vielerlei Sekundärerkrankungen nach sich zu ziehen. Nissenbaum et. al. konnten 2011 zeigen, dass Schlafstörungen als eines der Leitsymptome betroffener Anwohner auch in Abständen von weit über 1000m regelmäßig nachzuweisen waren.
Die WHO hat auf Grund der Wirkung von Lärm auf den Schlaf in den „Night Noise Guidelines“ [xiii] Grenzwertempfehlungen veröffentlicht. Hier wird deutlich, dass schon ab 30-40 dB(A) Schlafstörungen auftreten:

“a number of effects on sleep are observed from this range: body movements, awakening, self-reported sleep disturbance, arousals. The intensity of the effect depends on the nature of the source and the number of events. Vulnerable groups (for example children, the chronically ill and the elderly) are more susceptible.”

Sogar das Bayrische Landesamt für Umwelt betont in seiner Informationsschrift 2012 „Lärm – Hören, Messen und Bewerten“, für Schallereignisse > 25 dB(A):

„die Erholsamkeit des Schlafes wird häufig bereits bei Dauerschallpegeln ab 25 – 30 dB(A) als gestört empfunden“

(2012 Bayr. Landesamt für Umwelt und Lärm – Hören, Messen und Bewerten)

Eigene Patientenbefragungen des Bad Orber Ärzteteams aus Gebieten mit neu installierten Windkraftwerken (Schöneck, Ulrichstein, Birstein, Schlüchtern, Soonwald) bestätigen dies in eindrucksvoller Weise.

(4) Medizinische Ableitung der notwendigen Mindestabstände

  • Berechnung für Infraschall (10Hz)

Gegeben sei der Schallpegel von 71dB in 250m Entfernung von einer 1MW-Anlage bei 15m/sec Windgeschwindigkeit (bei geringerem Wind sinkt dieser Wert, bei den heutigen Anlagen mit 3-5MW steigt er).

 8

Infraschallpegel, ermittelt in 250m Abstand von einer 1MW-Windkraftanlage bei Windgeschwindigkeit von 15 m/s.

Pro Abstandsverdoppelung sinkt der Schallpegel um 6dB, bei ungünstigen Wetterlagen und Geländeformationen nur um 3dB ab 200m.

 10

Bei mehreren Anlagen wird der Schall je Anlagenpaar um3 dB verstärkt.

 11

Daraus folgt, dass für 10Hz und einer Wahrnehmungsschwelle (OHC) von 60dB Infraschall gerade nicht mehr körperlich verarbeitet werden muss in einer Entfernung von:

  • 1km – bei einer Anlage
  • 3km – bei 8 Anlagen
  • >4km – bei Impulshaltigkeit und / oder ungünstigen Umfeldbedingungen (Bergland, Inversion).

Fazit

Der gesetzlich verankerte Immissionsschutz mit seinen zugehörigen Verordnungen und Normen führt durch das Ausblenden von Infraschall und die Unterbewertung von niederfrequentem Schall zu einer generellen Zunahme dieser Lärmanteile, da Schallquellen auf Grund dieser Gesetzeslage konstruiert und gedämmt werden.

Zudem verweisen staatliche Organisationen und Ämter und in deren Folge auch die Rechtsprechung unaufhörlich auf diese veralteten Normen, so dass eine Berücksichtigung der neuen medizinischen Erkenntnisse nicht erfolgt. Lärmschutzmaßnahmen konstruktiver und gesetzlicher Natur greifen nicht, sofern wesentliche gesundheitsgefährdende Lärmanteile nicht gemessen und bewertet werden. Diese sind:

  • niederfrequente und Infraschallemissionen als direkt krankheitsfördernde Ursache und
  • Periodizität und Impulshaltigkeit auch bei unterschwelligen Lärmereignissen sowie
  • Dauerhaftigkeit und Unausweichlichkeit als indirekt krankheitsfördernde Ursache als Folge einer chronisch-psychischen Verarbeitungssituation.

Staatlicher Gesundheitsschutz und Risikovorsorge muss so lange von einer Schädigungsmöglichkeit ausgehen, wie nicht schlüssig bewiesen ist, dass niederfrequenter und Infraschall in den derzeit zulässigen Abstandregeln nicht zu Gesundheitsschäden führen kann.
Die geplante massive Zunahme von Windkraftanlagen in der Nähe menschlicher Behausungen, ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen derart platziert, darf ohne ausreichenden Sicherheitsabstand nicht mehr zugelassen werden.

Zunehmend kritische juristische Beurteilung der Genehmigungspraxis und weitere Bestätigung kritischer medizinischer Forschungsergebnisse wird zu ausreichend belastbarer Evidenz führen, die derzeit gültigen Lärmverordnungen außer Kraft zu setzen. Dies wird bei Fortsetzung der derzeitigen grenzwertigen Genehmigungen zu einer nachträglich umfangreichen Stilllegung einst genehmigter Anlagen führen mit desaströsen Folgen für die Natur und die finanzielle Situation der Kommunen. Eine Lawine von Schadensersatzforderungen wird die ursprünglich schön gerechnete Investitionsrechnung der Betreiber in einem anderen Licht erscheinen lassen. Anlagen werden nach Stilllegung nicht zurückgebaut werden. Anblick und Schaden an der Natur bleiben.

Vor allem aus gesundheitlichen Gründen, aber auch aus den sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen, müssen folgende Forderungen aufgestellt werden:

Die Kraft der Vernunft legt nahe,

  1. Anpassung der Gesetze und Verordnungen an den aktuellen Wissensstand der Medizin (staatliche Pflicht zum Schutze der menschlichen Gesundheit und des menschlichen Lebens; Art.2 Abs.2 S.1 Grundgesetz)
  2. Das Gleichsetzen und Vermischen von Hörschallgrenze mit der körperlichen Wahrnehmung ist zu unterbinden. Die periodische, unterschwellige und dauerhafte Immissionswirkung vor allem in neurologischen Bereich muss endlich berücksichtigt werden.
  3. Lärmgrenzwerte sind mit Rücksicht auf die zunehmend niederfrequenteren und chronisch pulsierenden Schallereignisse zu überdenken und um 5dB zu verschärfen. So darf aus medizinischer Sicht der Grenzpegel in reinen Wohngebieten nachts 30dB nicht überschreiten, wenn pulsierende und synchronisierte Schallereignisse die medizinisch-schädigende Wirksamkeit erhöhen.
  4. In die Ausschlussbedingungen für WKA ist der Mindestabstand zu bewohnten Gebäuden mit mindestens 3 km gemäß Empfehlung international anerkannter Wissenschaftler aufzunehmen.

 
Quellen:

  • [i] MAUSFELD, Prof. Dr. Rainer: Christian-Albrechts-Universität Kiel, Institut für Psychologie, 2000
  • [ii] MØLLER, H., PEDERSEN, S.: Tieffrequenter Lärm von großen Windkraftanlagen – Übersetzung der dänischen Studie, 2010
  • [iii] BARTSCH, Dr. Ing. Reinhard: Biologische Wirkung von luftgeleitetem Infraschall, 2007
  • [iv] HUBBARD, H. H.,SHEPHERD, K. P., Aeroacoustics of large wind turbines, J. Acoust. Soc. Am., 89 (6), 2495-2508, 1991.
  • [v] BORGMANN, Rüdiger, Fachverband Strahlenschutz: Infraschall, 2005
  • [vi] KRAHE, Prof. Dr. ing. Detlef: Tieffrequenter Lärm- nicht nur ein physikalische Problem, 2010
  • [vii] SCHOLZ, S.: Güte der visuellen und auditiven Geschwindigkeitsdiskriminierung in einer virtuellen Simulationsumgebung. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades im Fachbereich Sicherheitstechnik. Bergischen Universität Wuppertal. S. 117., 2003
  • [viii] Bundesumweltamt: Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall. Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen, 2011
  • [ix] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Windenergie und Infraschall, Tieffrequente Gerausche durch Windenergieanlagen, 2013
  • [x] SALT, Prof. Dr. Alec, Ph.D.: Kann Infraschall das menschliche Innenohr beeinflussen, 2012
  • [xi] PIERPONT, Nina, MD, PhD: Wind Turbine Syndrome & the Brain, 2010
  • [xii] Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahé, Psychologische und physiologische Wirkung von Infraschall, 2009
  • [xiii] WHO, Night Noise Guidelines, 2009
  • [xiv] Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): Windkraftanlagen – beeinträchtigt Infraschall die Gesundheit?, 2012
  • [xv] KUCK, Dr. Eckhard, Ärzteforum Emissionsschutz: Ableitung medizinisch notwendiger Abstände von WKAs

 

Windkraft könnte Flugsicherung stören

"Im Umkreis von 15 Kilometern des Funkfeuers Gedern sollen keine Anlagen genehmigt werden – Problematik in Birstein"

"Der neue Flächennutzungsplan von Birstein zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Windkraftnutzung ist bereits genehmigt, derzeit sind die Bebauungspläne für die drei infrage kommenden Flächen in Arbeit. Doch nun liegt über dem Plan ein schwarzer Schatten mit 15 Kilometern Radius. Das Bundesamt für Flugsicherung verlangt in einer Stellungnahme, dass neue Windkraftanlagen vom Funkfeuer Gedern diesen Mindestabstand einhalten müssen. Was plötzlich als immense Problematik „mit Sprengstoff“ im Raum steht, denn diese „Sperrzone“ hätte bis hin nach Schotten und an die Stadtgrenzen von Büdingen und Nidda Gültigkeit. Darüber wird es noch einigen Diskussionen in der gesamten Region geben."

"..., denn es bleibt ja noch das Hintertürchen der „Einzelfallprüfung“."
"Im Einzelfall könne jedoch der angemeldete Schutzbereich von der Empfehlung abweichen."

Den vollständigen Artikel finden Sie im Gelnhäuser Tageblatt

 

Bilder Impressionen

Eine eindrucksvolle Fotodokumentation zu den Maßnahmen im Soonwald finden Sie bei der BLW Fraktion Wiesbaden. Die Bilder dürfen wir freundlicherweise auch hier zeigen:






Fragen und Antworten

Weht bei uns überhaupt genug Wind?

Dazu kann man sich gern selbst eine Meinung bilden.
5,75m/s durchschnittliche Windgeschwindigkeit wurde in Hessen als förderwürdige Grenze festgelegt.
Die Windpotentialstudie von 2009 beruht auf langjährigen Daten des Flughafens in ca 25km Entfernung, die in 10m Höhe gemessen wurden. Diese Daten wurden dann computersimuliert. Für den Taunuskamm werden auf diese Weise 5,7-6,3 m/s in einer Höhe von 140m geschätzt.
Die Studie endet mit dem Satz: Aufgrund der dargestellten Unsicherheiten kann für die Ergebnisse dieser Studie keine Haftung übernommen werden.
Ein aktuell erstelltes Gutachten kommt auf noch höhere Werte, in deren Berechnung die Werte der Kemeler Anlagen eingeflossen sein sollen, die aber nicht öffentlich zugänglich sind.

Ist Windkraft auf dem Taunuskamm rentabel?

Dank der sehr hohen (von jedem von uns bezahlten) Subvention rechnet ein Unternehmen natürlich damit. Eine normale Nutzungsdauer wird mindestens auf 20 Jahre angegeben.
Die reale (nicht geschätzte) Windlage kann dabei natürlich auch Risiken (für Betreiber und Anleger, weniger für Hersteller und Pächter) bergen. Eine Anlage erzeugt nur zu einem geringen Prozentsatz auch wirklich Strom (zu wenig oder zu viel Wind usw. 15%-25% werden in Deutschland dafür i.a.  angegeben). Wir zahlen derzeit ca. 25ct für die Kilowattstunde, in Amerika kostet dies z.B. nur 7ct, selbst Holland wurde letztens mit 16ct genannt weil dort (sicher auch dank unseres zwangsweise eingespeisten nicht speicherbaren (Wind-) "Überstromes") dann deutlich günstiger angeboten werden kann.
Wenn schon Großanlagen Ertragsprobleme bringen ("Laues Lüftchen statt steifer Brise" oder auch hier), Gemeinden auch im 10. Jahr noch keine Gewerbesteuer gesehen haben, könnten das natürlich nur "Einzelschicksale" sein.

In anderen Ländern muss der Abstand von Windkraftanlagen zu Siedlungen viel größer sein! Stimmt das?

Man kann hier als Antwort z.B. nur die 500m Regelungen zitieren, aber auch auf andere Richtlinien verweisen. Beispiele, die u.a.  hier oder hier gefunden wurden:
NRW: 1500 m – laut Erlass und auf Empfehlung der Ärztekammer,
BW: 2000 m – als Agreement,
Altmark: 10fache Anlagenhöhe im Regionalplan (hier beachte man auch das Repowering aus 80m Anlagen werden 204m Anlagen),
Frankreich: 1500 m auf Empfehlung der Akademie für Medizin – 2006,
Schottland: 2000 m – Regionalpläne,
England: 3000m als Gesetz in Vorbereitung für Anlagen über 150m Höhe
Österreich: 2000m zur Nachbargemeinde etc.
Alle diese Abstandsmaße basieren auf ärztlichen Empfehlungen.
Bedeutet dies - andere Länder auch Bundesländer = anderes Recht und Schutz für die Bürger?

Schaden die Windkraftanlagen der Natur?

Seitdem solche Windräder selbst in Gebieten mit Naturpark-Character gebaut weren könnte man evtl. denken - nein (s. z.B. Soonwald).
Überlegt man sich die Auswirkungen von Rodung, Baumassnahmen, Zufahrtswege, Stromkabel/-Trassen durch den Wald, gigantischen Fundamenten, Schall, auch Infraschall, Vogelschlag, Eiswurf bis hin zu Auswirkungen auf den Tourismus usw.w. könnte die Schaden-Nutzungsrechnung aber evtl. eine Milchmädchenrechnung sein.

Wie groß sind evtl. notwendige Absperrungen im Winter wegen der Eiswurfgefährdung?

Offenbar muss in Hessen auf diese Gefährdung nicht so reagiert werden, wie in anderen (Bundes-) Ländern.
Geplant ist am Taunuskamm derzeit wohl lediglich, in 50-100m  Warnschilder aufzustellen.
In Bayern z.B. sollte bzgl. Eiswurf das 1,5x (Nabenhöhe+Durchmesser) = 360m für die hier geplanten Anlagen als Abstand zu gefährdeten Objekten (dazu zählen hoffentlich Wanderwege) eingehalten werden, ansonsten sind in Bayern geeignete technische und betriebliche Vorkehrungen zum Schutz vor Eiswurf vorgeschrieben. Zu Schutzeinrichtungen gehören Enteisungsanlagen, die anspringen, wenn eine Unwucht gemessen wird. Da kann das Eis aber auch schon weggeflogen sein.

Wie ist das mit dem Schatten?

Ein Flügelrad von 100m Durchmesser dass sich in 200-300m "relativer" Höhe vor der Sonne dreht verursacht eine Immisionsbeeinträchtigung.
Warum die ab 1000m Entfernung "praktisch vernachlässigbar" sein soll, wird leider nicht erklärt. Mit etwas Mathe und Dreisatz oder anderen Quellen kommt man aber auch auf z.B. 1800m "Schattenbeeinflussung".
30min täglich und bis zu 30h im Jahr ist eine solche Belastung aber als zumutbar deklariert. Videos zu dieser Art Beeinträchtigung finden Sie unter dem Menüpunkt Bilder und Videos.

Können Vögel den Windenergieanlagen nicht einfach ausweichen?

Da die Rotoren außen bis 300km/h schnell laufen, wohl eher nicht bzw. müßten Sie "schneller aufpassen". Es würde bestimmt auch kaum jemand auf die Idee kommen eine Autobahn zu queren.
In welcher Höhe Flugrouten liegen, wird i.a. durch Gutachten untersucht. Rastplätze von Zugvögeln bilden hier ein zusätzliches Gefährdungspotential.

Auf der Regionalkonferenz wurde behauptet, es gäbe keinen Immobilienverlust und daher auch keinen Gesprächsbedarf über Entschädigung wie in Dänemark?

Der Wertverlust von Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen beträgt mehreren Gutachten zufolge 5-40%. In Dänemark, dem "Windland Nummer 1",  existiert seit 2009 schon ein Gesetz zur Entschädigung von Immobilieneigentümern, in Deutschland (noch) nicht.
Auch das wieder ein Beipiel neben z.B. gesundheitlichen Folgekosten die in der "Gesamtrechnung" nicht enthalten sind.
Für Taunusstein wäre übrigens der Immobilienverlust nur für 150 Häuser geschätzt sogar schon höher, als der prognostizierte Gewinn der Stadt durch Pachteinnahmen in den nächsten 20 Jahren.
Siehe hierzu unter "Risiken - Für den Standort" für genauere Ausführungen.

Wie steht es um den Trinkwasserschutz für Wiesbaden?

Status halboffen - wir haben erste Antworten erhalten, die aber noch nicht vollumfänglich sind. Siehe hierzu Genaueres auf der Leserbriefseite.

Welche Nachteile und Risiken bringen die WKA?

·         Bei 30 WKA (wie bereits europaweit ausgeschrieben) rechnet die Stadt Wiesbaden mit einer Bauzeit von 4 Jahren (bis 2017).
·         Während der Bauzeit von 30 WKA gibt es ca. 40.000 LKW-Bewegungen.
·         Durch Zugangswege und Fundamente kommt es zu einer Bodenverdichtung und Bodenversiegelung. Fundamente sind in Hanglagen bis zu 30 m tief und werden später in der Erde gelassen (1-2 m abgefräst und zugeschüttet). Darauf wächst kein Wald mehr!
·         Durch Bodenversiegelung und –verdichtung unbekannte Folgen für die Trinkwas-sergewinnung im Taunus.
·         Die Absperrungen und der Lärm sind erhebliche Störungen für Mensch und Tier.
·         Der Stadtwald als Naherholungsgebiet fällt künftig weg, die Lebensqualität sinkt.
·         Gravierende Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes (Stadt des Historismus).
·         Brandgefahr durch Blitzschlag und Elektro- bzw. Generatorbrand. Die Rotoren bestehen aus Kohlefaser (guter Leiter) und Harz (brennbar). Von den 23.000 WKA (überwiegend noch mit Aluminiumrotoren) wurden letztes Jahr 1.100 (ca. 5%) vom Blitz getroffen. Im Brandfall lässt man die WKA ausbrennen und sperrt weiträumig ab (auf Freilandflächen). Doch hier haben wir einen Buchenwald und schwer zugängliches Gelände. Die Generatoren bestehen zum Teil aus Neodym (Seltene Erde). Kommen Sie im Brandfall mit Wasser in Kontakt, explodieren die Generatoren. Wasser-Löschflugzeuge hätten also keinen Erfolg.
·         Zusätzliche Brandschneisen und Evakuierungspläne wären sinnvoll, würden aber weitere Waldflächen kosten.
·         Eiswurf: bis zu 2 kg schwere Eisstücke können bis zu 1 km geschleudert werden.
·         Infraschall: Risiken sind belegt, aber noch umstritten. Die WHO (Weltgesundheits-organisation) empfiehlt Schwangeren einen Mindestabstand von 3 km. Das Robert Koch Institut empfiehlt zu Wohnsiedlungen einen Mindestabstand von 2 km. Rheinlandpfalz hat den Mindestabstand zu Wohngebieten auf 750 m herabgesetzt.
·         Lärm: einzelnes WKA nach 1,5 km noch 35 db (A) Kühlschrank (alt), bei mehreren WKA schaukelt sich der Geräuschpegel auf. Durch Schallverwehungen Faktor 2.
·         Schlagschatten bis zu 1,5 km deutlich zu erkennen.
·         Windturbinen Syndrom: Schlafstörung, Kopfschmerzen, Tinitus, Ohrendruck, Schwindelgefühl, Übelkeit, Herzrasen, Konzentrationsstörungen usw..
·         Der europäische Kranichflug kreuzt den Taunuskamm. Auch heimische Vögel werden durch den Sog der Rotoren und ihre Geschwindigkeit an den Enden (ca. 300 km/h) gefährdet. Durch die Druckwellen sterben Fledermäuse schon in der Nähe der Rotorblätter (die Lungenbläschen platzen).
·         Immobilienwertverluste (bundesweit zwischen 5-30%), für Wiesbaden im dreistelligen Millionen Bereich.
·         Der Betreiber ist eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mindest­kapital 25.000 EURO). Üblicherweise eine GmbH je WKA. Der Vorteil: Klagen können nicht generell gegen alle WKA gerichtet werden, sondern müssen jeweils erhoben und abgearbeitet werden (Risikostreuung/Zermürbungstaktik).
·         Für den Konkursfall müssen inzwischen "ausreichende" Bankbürgschaften zum Rückbau bereits bei der Genehmigung vorliegen (bis 150T€). Nur wenn diese nicht ausreichend ist, müßte der Steuerzahler für Schäden/Entsorgung/Rückbau aufkommen.
·         Kurstatus Wiesbaden und UNESCO-Antrag (Weltkultur-/naturerbe) fraglich.

Bringen uns die WKA auf dem Taunuskamm den grünen/sauberen Strom?

·         Die WKA auf dem Taunuskamm liefern ab ca. 14 m/s (5,5 Windstärken) ihre Nennleistung (max. Strom). Laut hessischem Umweltministerium herrschen auf dem Taunuskamm jedoch nur 6 m/s (2,5 WS). Damit produzieren die WKA nur ca. 15-20% des max. möglichen Stroms. Sie sind also ineffektiv.
·         Bei optimistischer Hochrechnung liefern 10 WKA - 0,9% des Energiebedarfs von Wiesbaden (und ca. 3% des Strombedarfs). Bei angenommener (nicht erfüllbarer) stetiger Lieferung würden mit 10x3MW Anlagen theoretisch der Bedarf von ca.15000 Haushalten erzeugbar sein. Der Anteil der Haushalte am Stromverbrauch beträgt lt. Umweltbundeamt wiederum aber auch nur 27%.
·         Im Betrieb der WKA (derzeit ca. 23.000 bundesweit) hat sich gezeigt, dass der tatsächliche Wind, um bis zu 50% niedriger ausfällt, d.h. die Effektivität sinkt weiter.
·         Laut zwei älteren Winduntersuchungen hatte der Taunuskamm deutlich weniger Wind, sodass Fördermittel nicht bewilligt worden wären. Mit der von der ESWE beauftragten Winduntersuchung änderte sich das zum „Positiven“ hin.
·         Das beauftragte Beratungsunternehmen räumt selbst erhebliche Unsicherheiten in den Hochrechnungen ein, weshalb eine Verantwortung für die Ergebnisse abgelehnt wird.
·         Noch ist Windstrom nicht speicherbar, daher werden WKA häufig abgeschaltet.
·         Bis 2030 soll die Anzahl der WKA bundesweit auf 80.000 gesteigert werden.

Wie viele WKA werden gebaut?

Bürgermeister Goßmann (Umweltdezernent) betont immer, dass nur bis zu 10 WKA geplant sind, im ersten Schritt! Derzeit würden lediglich die optimalen Standorte geprüft. Europaweit sind seit Dezember 2012 jedoch 30 WKA mit einer Bauzeit bis 2017 ausgeschrieben.

Wie groß sind die geplanten WKA?

Die Turmhöhe liegt bei 140 m, mit Rotor (Durchmesser 120 m) insgesamt 200 m. Die Marktkirche ist 98 m hoch, der Funkturm auf der Hohen Wurzel (inkl. Antenne) 133 m. Die Spannweite eines Jumbo beträgt ca. 70 m.

Sind die WKA auf dem Taunuskamm wirtschaftlich?

·         Wenn überhaupt, dann durch die verdeckte Subventionierung! Wir zahlen diese durch die EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) Umlage auf den Strom. Im letzten Jahr sind die Strompreise aufgrund des EEG um ca. 10% gestiegen. Weitere noch größere Umlagen sind vorprogrammiert.
·         Die EEG-Umlage trifft vor allem die sozial schwächeren Bürger, da sie über den Strompreis bezahlt wird (pro Haushalt ca. 150-200 EUR Steigerung in 2013).
·         Je schlechter ein Standort ist, desto höher die EEG Umlage und desto höher steigt der Strompreis (Waldlagen).

Ist es nicht unsolidarisch WKA auf dem Taunuskamm abzulehnen? (Sankt-Florian-Prinzip: „Verschon mein Haus – zünd andre an!")

·        Nein. Die Einwände gelten auch für andere Standorte mit vergleichbaren (schlechten) Voraussetzungen. Die Stromeffizienz und die Schäden sind je nach Standort sehr unterschiedlich ausgeprägt.
·         Es ist volkswirtschaftlich und ökologisch unsinnig anzustreben, dass sich jede Stadt und Kommune in gleichem Ausmaß selbst mit grünem Strom versorgt. Dies ist aus gutem Grund bei keinem anderen Versorgungsgut der Fall (Ernährung, Rohstoffe etc.). Die lokalen Voraussetzungen sind zu unterschiedlich. Pauschale Vorgaben, wie 2% der Fläche eines Bundeslandes mit WKA zu bestücken, verschwenden enorme Ressourcen und richten sinnlos Schäden an.

Welche Alternativen haben wir denn?

·         Wir wohnen in WIESBADEN – schon die Römer wussten unsere heißen Quellen zu nutzen (risikolose Verfahren sollten erforscht werden – Geothermie).
·         Die Portugiesen, Spanier und Holländer hatten ihre Windmühlen, wir den Rhein. An der umweltverträglichen Nutzung der Wasserkraft müsste mehr geforscht werden.
·         Ausbau der Biomassekraftwerke.
·         Beteiligung an Windparks mit effizienteren Standorten.
·         Statt Milliarden in den fast planwirtschaftlichen Ausbau von zum Teil ineffizienten WKA zu investieren, kann mehr Geld in die Forschung und Entwicklung erneuerbarer Energien gesteckt werden, zur Zeit sind das nur 243 Millionen EURO (2011).
·         Abwasserwärmerückgewinnung etc.

Und was ist nun mit der Windenergie?

·         Sie ist dort sinnvoll, wo genug Wind ist und der Strom gespeichert werden kann.
·         Teilweise wird der Nordsee-Windstrom (onshore) nach Holland verschenkt, wenn die Netze überlastet sind. Der Ostsee-Windstrom nach Polen und der aus Bayern nach Österreich und in die Schweiz. Unsere Nachbarn sind clever, so wurde sogar schon dafür bezahlt, dass der Strom abgenommen wurde! Eine kaufmännische Rechnung: was ist günstiger, Kohle- und Gaskraftwerke runterfahren oder für den „Exportstrom“ zu zahlen. Aus der Schweiz und Österreich kommt der Strom jedoch teilweise gegen „BARES“ zurück, die haben nämlich Pumpspeicher.
·         Die offshore WKA hängen bisher nur teilweise am Netz (derzeit gut ein Zehntel der 150 bisher gebauten), haben sich aber trotzdem wirtschaftlich für die Hersteller gerechnet. An der Netzanbindung wird noch gearbeitet.
·         Windenergie braucht derzeit Backup-Systeme: Atom-, Kohle-, Gas- und Biomasse-werke, die Strom liefern, wenn kein Wind weht und keine Sonne scheint.
·         Durch das Hoch- und Runterfahren werden gerade Kohlekraftwerke ineffizient, es wird mehr CO2 freigesetzt als beim gleichmäßigen Betrieb.
·         Im letzten Jahr wurde daher mehr CO2 durch Kohlestrom als je zuvor erzeugt.

Wie kann man die Windenergie speichern?

·         Power-to-Gas: Umwandlung in Wasserstoff und Methan (Pilotanlagen erfolgreich).
·         Wasserpumpspeicher (starker Eingriff ins Landschaftsbild - standortabhängig).
·         Druckluft, statt Strom produziert ein Kompressor Druckluft (relativ teuer, geringe Effizienz, geologisch gebunden – derzeit Salzstöcke als Speicher notwendig).
·         Mit vergleichsweise geringen Kosten könnten die Übertragungsnetze mit dem sogenannten Freileitungsmonitoring ausgerüstet werden. D.h. die Temperatur der Stromkabel wird überwacht und so enorme Zusatzkapazitäten zur Verfügung ge-stellt. Damit kann je nach Witterung bis zu 100% mehr Strom mit den bestehenden Stromtrassen übertragen werden. Es werden also auch keine neuen Trassen benötigt. Nachbarländer wenden diese Technik bereits seit Jahren an. Pilot-versuche in Deutschland sind erfolgreich.

Wer profitiert von den WKA?

In erster Linie die WKA Hersteller, die Landverpächter wie Hessen-Forst (Taunusstein nach dem Ausstieg nicht mehr), die Betreiber (Taunuswind GmbH – Tochter von ESWE) und der Netzlieferant (ESWE).
Über das "planwirtschftlich subventioniernde" EEG zahlen die Bürger und die Industrie (nicht doe ca. 2500 befreiten Unternehmen) diese Geldumverteilung. Zu Sinn bzw. Unsinn des EEG findet man zahlreiche Lektüre im Internet, empfohlen seien die bei vernunftkraft.de. hier, hier und hier.
Die dringende Reform des EEG wird permanent von vielen Seiten angemahnt (s. z.B. unsere Pressesammlung), allein vor der Wahl wird sich hier nichts bewegen, die Strompreisbremse wird immer noch ausgebremst.

Wäre da eine Bürgerbeteiligung nicht eine gute Sache?

Die Windgeschwindigkeit an den Standorten auf dem Taunuskamm liegt nur 0,25 m/s über dem Mindestwert für die Förderung durch das EEG. D.h. selbst gemäß dem wohlwollenden EEG ist der Taunuskamm als Standort nur gerade noch sinnvoll. Ohne EEG Förderung wäre er von vornherein unwirtschaftlich. Das Risiko für einen Konkurs ist also eher als hoch einzuschätzen. Das bedeutet einen erheblichen Kapitalverlust für den Anleger bis hin zum Totalverlust. Dies ist schon mehrfach geschehen z.B. in Nordrheinwestfalen. Es gibt Untersuchungen, die den Anlagen einen generelle "Überbewertung" mit im Schnitt 16% bescheinigen. D.h. überall wurde der Ertrag "schön gerechnet".
Der Bundesverband WindEnergie e.V. hat die Praxiserfahrungen zur Wirtschaftlichkeit von Bürgerwindparks in Deutschland untersucht. Da es sich hier um einen Träger handelt, der die Errichtung und das Betreiben von Windkraftanlagen befürwortet, ist die Untersuchung und ihr niederschmetterndes Ergebnis für die beteiligten Bürger besonders schwerwiegend. Die Untersuchung hält fest, dass die Erträge der Windkraftanlagen in den untersuchten Beispielen nicht ausreichen und das die Prognosen und Planungen stets sehr viel höher als die tatsächliche Erträge waren. Die von Windparkerrichtern teilweise mit zweistelligen %-Werten postulierten Erträge sollten also nicht als „gesetzt“ betrachtet, so.ndern sehr kritisch hinterfragt werden. Aber lesen Sie hier bitte hier selbst.

Wie viel Wald muss für ein WKA abgeholzt werden?

Der Hersteller JUWI gibt pro WKA ca. 8.000-10.000 qm an, hinzu kommen die Zuwege für Schwerlasttransporter (bis zu 20 m breit). Außerdem Kurvenradien mit bis zu 60 m Radius, somit ca. 1.500 qm für jede einzelne Wegabzweigung sowie Wende- und Lagerbereiche.

Sind Naturschutz- oder FFH-Gebiete betroffen?

Ja, daher versucht die Stadt Wiesbaden den Bauantrag noch vor der Verabschiedung des neuen LEP Landesentwicklungsplan zu stellen, so dass die betroffenen Gebiete in normale Forstfläche zurückgewandelt/umdeklariert werden können.

Was passiert, wenn das nicht gelingt und Taunusstein sich zurückzieht?

Taunustein hat sich zurückgezogen. Dadurch fallen einige Standorte am Trompeter weg. Hessenforst ist Eigentümer der meisten potentiellen Standorte (s. Karte auf der Startseite).
Wiesbaden selbst hat nur sehr wenige "eigene Potenzialflächen", hier ist die Zusammenarbeit mit Hessenforst notwendig und aufgrund der hohen Pachterträge sogar wahrscheinlich. Darüber hinaus arbeitet Wiesbaden an der Aufhebung der Schutzwälder und könnte so eigene potentielle Standorte auf Kosten des Naturschutzes "hinzugewinnen".

Wie lange ist die Laufzeit der WKA und was passiert dann?

Die Laufzeit beträgt idR. 20-30 Jahre. Nach 12-15 Jahren werden die WKA üblicher-weise jedoch repowered, d.h. abgebaut und ins Ausland verkauft. Sie sind nämlich Sondermüll: Beton, Stahl und Karbon. Statt der bisherigen WKA kommen dann welche, der neuesten Generation (noch höher, größer und theor. leistungsfähiger).

Seitens ESWE wird trotz der Ausschreibung über 30 WKA immer betont, es gehe zunächst nur um 10 WKA auf dem Taunuskamm. Wenn Wiesbaden bis 2020 seinen Energiebedarf zu 20 Prozent aus erneuerbaren Energien bestreiten will, müssen wie viele Windräder anteilig gebaut werden?

Seitdem der Widerstand der Bürger gewachsen ist, werden unterschiedliche Zahlen zwischen 8 und 20 "beteuert". Man findet Aussagen wie "zunächst 10 WKA", "nur 10 WKA" usw.
Noch Mitte 2012 hieß es jedoch seitens ESWE, dank "Extra-Starkem-Wind-Ertrag" ist es ab 20 Anlagen wirtschaftlich.
Gemäß der Broschüre der ESWE hier (Zitat daraus übrigens „die Erhaltung unserer Lebensräume – diese Anstrengungen wert ist“!!!)
sind 109GWh Strom 6%
und 327GWh Wärme 7% vom Bedarf Wiesbadens.
Wenn wir nun lediglich Strom betrachten, dann bräuchte man bis 20% für Strom also noch 14%, d.h. 254,3GWh.
WKA mit 16% Verfügbarkeit bzw. anders ausgedrückt 1600 Vollaststunden erzeugen also bei einer Enercon 101 1600*3MW=4,8Gwh im Jahr.
Man bräuchte also 53 solcher WKA zur Zielerreichung, was aber auch nur dann klappt, wenn die sich mit der Auslastung schön abwechseln.

Wo finde ich noch Antworten auf gängige Fragen zur Problematik um Windkraftanlagen?

Antworten Taunuswind

Wer trägt das Risiko, wenn Anlagen wegen inakzeptabler Lautstärke z.B. nachts stillgelegt werden müssen, oder wenn sich gar künftig herausstellen sollte, das 200m Windanlagen einen Mindestabstand von z.B. 3km zu Siedlungen haben müssen, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen?

Antwort der Taunuswind GmbH:
Jede Windenergieanlage durchläuft ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz, in dem unter anderem in einem Schallgutachten die Einhaltung der gesetzlichen Verordnungen (TA Lärm) nachgewiesen wird. Der Hersteller der Anlage garantiert einen Schallpegel, der in das Gutachten einfließt. Sollte die Anlage nachgewiesenermaßen den Schallpegel im Betrieb nicht einhalten, ist der Hersteller zur Nachbesserung verpflichtet.
In Deutschland hat ein Genehmigungsbescheid Bestandsschutz. Rechtsgrundlage für diesen Bestandsschutz ist im Kern die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.

Welche Risiken werden vom Waldbesitzer getragen (Brand, Grundwasser, Insolvenz des Betreibers, usw.)?

Antwort der Taunuswind GmbH:
Der Besitzer eines Grundstücks verpachtet das Grundstück für die Windkraftnutzung über 20 Jahre und länger. Gegen finanzielle Risiken kann er sich abhängig davon, wie er das Insolvenzrisiko seines Vertragspartners einschätzt, entsprechend absichern.

Welche Maßnahmen greifen beim Brand eines Windrades?

Antwort der Taunuswind GmbH:
Bei Windenergieanlagen herrscht ein hoher Sicherheitsstandard. Schutzmaßnahmen, bestehend aus Blitzschutz, Brandmeldetechnik, Gaslösch- und Feinsprühtechnik, etc. gehören dazu. Da die Haftpflichtversicherung für eine Windenergieanlage 150 bis 200 Euro beträgt und u.a. den Fall eines Brandes abdeckt, ist die Wahrscheinlichkeit aufgrund der technischen Vorkehrungen als äußerst gering einzuschätzen.

Ist die Pacht ertragsabhängig oder wird sie fest vereinbart?

Antwort der Taunuswind GmbH:
Pachtverträge sind privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Vertragspartnern und frei verhandelbar.

Welche Einschränkungen ergeben sich in der bisherigen Nutzung z.B. für Wanderer, Sportler, Jäger?

Antwort der Taunsuwind GmbH:
Während der Bauphase sind - wie an jeder Baustelle - Sicherheitsmaßnahmen erforderlich und Einschränkungen vorübergehend denkbar. Wie Sie heute schon an bereits errichteten Windanlagen erkennen können, gibt es im Betrieb keine Einschränkungen.
Im Winter könnten im Abstand von ca. 50 bis 100 Meter von der Windenergieanlage entfernt Warnschilder für Eiswurf aufgestellt werden, ähnlich wie man es bei zugefrorenen Eisflächen oder bei Gefahr von Dachlawinen kennt.

Wie lange dauert die Bauphase, mit welchen Einschränkungen ist zu rechnen (Behinderung, Absperrung), wer trägt die Kosten für Straßenschäden durch Schwerlasttransporte?

Antwort der Taunsuwind GmbH:
Abhängig von der Witterung und Jahreszeit kann man mit einer Bauphase (Erfahrungswert pro Windpark) von 6 bis 10 Monaten rechnen.

Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen und Genehmigungsprozesse wie für jeden Schwerlasttransport.
Wenn vorübergehend vorhandene Zufahrtswege verändert werden sollten, dann hat hierfür der Verursacher Sorge zu tragen.

Während der Bauphase sind - wie an jeder Baustelle - Sicherheitsmaßnahmen erforderlich und Einschränkungen vorübergehend denkbar. Wie Sie heute schon an bereits errichteten Windanlagen erkennen können, gibt es im Betrieb keine Einschränkungen.

Die bisherige Standortplanung geht davon aus, dass das vorhandene, gut ausgebaute Wegenetz genutzt wird. Von "neuen Straßen" ist keine Rede.

Wer haftet für potentielle Schäden im Bereich Gesundheit, Umwelt, Tourismus, Infrastruktur usw.? Wie wird das geregelt?

Antwort der Taunuswind GmbH:
Haftung kann gemäß BGB nur aus schuldhaftem Handeln entstehen. Dieses kann bei einer genehmigten Anlage gemäß BImschG allein aus einem Verstoß gegen diese Genehmigung entstehen.

Wie steht es um den Trinkwasserschutz für Wiesbaden?

Antwort der Taunuswind GmbH:
In den Grundzügen gelten in Hessen die Voraussetzungen des Merkblattes Nr. 1.2/28 "Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen" vom Bayrischen Landesamt für Umwelt. Hier heißt es, dass die Zonen I und II absolute Ausschlussgebiete sind. Bei den Zonen I und II handelt es sich um qualitative Schutzzonen; im Gegensatz zur Zone III, welche eine quantitative Schutzzone darstellt.

Die Beurteilungsgrundlage ist die Muster-Wasserschutzgebietsverordnung (im Staatsanzeiger Hessen, 25.03.1996), in der die Verbote für die einzelnen Zonen stehen. In den Zonen I und II besteht ein Verbot für die Errichtung von Windkraftanlagen. In Zone III besteht dagegen kein prinzipielles Verbot; es ist eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Die Anforderungen an den Anlagen sind der "Hessischen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (VaWs, 9. Novelle, 7.12.2009) zu entnehmen.

Die obere Wasserbehörde prüft im Laufe des Genehmigungsverfahrens die Voraussetzungen und entscheidet - das Wasserrecht betreffend - über die Genehmigung, auch über Auflagen und Nebenbestimmungen, die vom Betreiber einzuhalten sind."

Typographie

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Überschrift H1

Überschirft H2

Überschrift H3

Überschrift H4

 

 

Text-Level Semantics

You can emphasize text using the <em> element or to imply any extra importance the <strong> element. Highlight text with no semantic meaning using the <mark> element. Markup document changes like inserted or deleted text with the <del> element or <ins> element. To define an abbreviation use the <abbr> element and to define a definition term use the <dfn> element.

Normale Auflistung

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  • Content Application Builder
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Zitate

Inline quotations can be defined by using the <q> element.

The <blockquote> element defines a long quotation which also creates a new block by inserting white space before and after the blockquote element.

Kleinschreibung z.B. Für Bildunterschriften

Use the <small> element for side comments and small print.


Useful CSS Classes

Hier ist eine Auflistung der CSS Klasse, die in diesem Framework hinterlegt sind.

Highlight Content

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This simple box is intended to group large parts of your content using the CSS class box-content.
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Tabellen

Create a zebra stripped table using using the CSS class zebra.

Table caption
Table HeadingTable HeadingTable Heading
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Table Data Table Data Data Centered
Data Bold Table Data Data Centered
Table Data Table Data Data Centered

Definition Lists

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Definition List
A definition list is a list of terms and corresponding definitions. To create a definition list use the <dl> element in conjunction with <dt> to define the definition term and <dd> to define the definition description.
Definition Term
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Definition Term
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