Anfrage der BLW an Die Grünen - bisher jedoch ohne Antwort

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Am 13.09.2013 kam ein Schreiben der Grünen, aber leider immer noch keine Antwort bzw. eine erschreckende interpretierbare:

Sehr geehrte Frau Feldmayer!

Ich bedanke mich für Ihren Brief vom 13. September 2013. Als Anlage überreichten Sie mir noch das Positionspapier der Grünen Landtagsfraktion vom Oktober 2012 – „Torpedierung der Energiewende durch unnötige Hürden im Landesentwicklungsplan“.

Zu meinem Bedauern kann ich auf keiner der acht Seiten, im Brief wie im Positionspapier, eine Antwort zu meiner einzigen Frage finden. Die lautete ganz schlicht: „Ob Sie sich mit gleicher Vehemenz für die Erhaltung der FFH-Schutzgebiete auf dem Taunuskamm einsetzen.“ Eine andere Frage habe ich nicht gestellt. Gehe ich jetzt recht in der Annahme, dass die Grünen in Hessen, bei absolut gleichen FFH-Schutzgebieten wie Kellerwald und Taunuskamm, sich einmal für die Erhaltung einsetzen und beim andern der Zerstörung zustimmen? Nach meiner Bewertung Ihres Antwortverhaltens läßt dies keinen anderen Schluss zu.

Mit freundlichen Grüßen,

Karl Heinz Maierl


 

 

Folgende Anfrage der BLW an die Grünen blieb seit 29.07.2013 trotz mehrfacher Nachfragen unbeantwortet. Wir werden mit dieser Veröffentlichung erneut versuchen eine Antwort zu bekommen:

Absender Fraktion BLW (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
Gesendet: Montag, 2. September 2013 L2:24
An: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Cc: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Betreff: Missachtung der Regeln in FFH-Schutzgebieten


Sehr geehrter Herr Al-Wazir, sehr geehrter Herr Häusling!

Am 29. Juli und am 02. August 2O13 haben wir Sie und die hessische Landtagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen schriftlich zu o.g. Thema um eine Antwort gebeten.
Sie hatten in einer Presseerklärung am 18. Juli 2013 berichtet, dass der hessische Europaabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Häusling, Beschwerde beim EU Umwelt-
Kommissar eingereicht hat wegen der Missachtung von Naturschutzregeln in FFH-Schutzgebieten
im Kellerwald . Dazu verwiesen sie auf ein Gutachten (,,Drastische Verstöße gegen FFH-Erhaltungsziele und das Verschlechterungsverbot in hessischen Buchenwald-FFH-Gebieten"), das wir mit lnteresse gelesen haben. Dazu wollten wir zuerst von der Landtagsfraktion und dann von lhnen erfahren, ob Sie sich mit gleicher Vehemenz für die Erhaltung der FFH-Schutzgebiete auf dem Taunuskamm einsetzen.

Bis dato haben wir keine Antwort erhalten, lediglich die u.g. Mitteilungen:

  • 02. August 2013 Herr Häusling:
    Das Europabüro Hessen ist bis 26.08. nicht besetzt. lhre Mail wird
    im Berliner Buro einmal täglich gelesen und bei Bedarf bearbeitet.
  • 05. August 2013 Bündis 90 / Die Grünen, Landtagsfraktion:
    . . . unsere zuständige Referentin ist in Urlaub. Wir werden lhnen dann
    schnellstmöglich die Beantwortung lhrer Fragen zukommen lassen.
  • August 2013 Herr Al-Wazir:
    Keinerlei Reaktion zu unserer Anfrage.

lch halte es für sehr bemerkenswert, wie Sie mit großem Engagement einerseits und mit großem Schweigen andererseits sich bei identischen Sachverhalten benehmen. Wir erlauben uns, dies entsprechend zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Heinz Maierl
BLW-Rathausfraktion
Schloßplatz 6 / Rathaus
65183 Wiesbaden
Tel 061 1 - 31 31 60
Fax 061 1 - 31 69 26

Leserbrief an HR Info zum Schwerpunktthema Energiewende

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Die Situation ist paradox. Noch nie waren sich die Bürger in Deutschland so einig über den einzuschlagenden Weg zu einem politischen Thema wie jetzt mit der Energiewende. Und dennoch gibt es Streit. Da fragt man sich als Bürger: Warum? Ich denke, die Antwort findet sich zwar auch in den Parteiprogrammen, eher jedoch im Gespräch mit Vertretern der einzelnen Parteien und politischen Richtungen. Auch HR Info hat hier schon nachgehakt, bei Pinocchio-Wettbewerb mit Hn. Rösler bzgl. des EEG. Dieses Nachhaken müßte m.E. sehr viel gründlicher erfolgen, dann kommen auch die Fakten zutage. So gibt es Stand heute mit ca. 31 GW installierter Windkraftwerke deutlich mehr Nennleistung als z.B. Kernkraft (aktuell ca. 18 GW). Es gibt also überhaupt kein Problem, die erforderliche Leistung bereitzustellen. Das Problem liegt doch vielmehr darin, dass der Mensch zur Zeit nicht in der Lage ist, den erzeugten Strom für die Versorgung zu nutzen. Was bringen zusätzliche Windkraftwerke, wenn die Spitzenleistung nicht nur nach Österreich geliefert wird, sondern noch viel Geld dafür bezahlt wird, und wir den Strom bei Windflaute dann für noch teureres Geld wieder aus Österreich zurückkaufen müssen. Wir zahlen also zweimal!

Und da beginnt der Streit um das EEG. Während sich landesweit immer mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass das EEG die Energiewende stärker behindert als unterstützt, stemmen sich Vertreter mancher Parteien vehement gegen jede notwendige Änderung. Und nicht nur das – gleichzeitig liefert das EEG die Grundlage und finanziellen Mittel für eine Umweltzerstörung in bisher nie dagewesenem Ausmaß. Werden z.B. die Vorstellungen des aktuellen Regionalplans für das RP Südhessen umgesetzt, so bedeutet das allein für den Rheingau-Taunus-Kreis bis zu 1.500 Windräder, hauptsächlich im Wald. Aus kaum nachvollziehbaren Gründen wandeln sich die selbsternannten früheren Umweltschützer vom Paulus wieder zum Saulus, und erklären all die schützenswerte Natur und Kultur plötzlich zu minder wichtigen Argumenten. Die Landschaftsschützer stehen auf verlorenem Posten, wenn sich die aus Oppositionskreisen erhobene Forderung, die Bebauungsgrenze notfalls bis auf 750 oder gar 500 Meter an die Wohnbebauung zu rücken, durchsetzt, und den Bauträgern und Spekulanten Tür und Tor öffnet, ihre Windanlagen jetzt überall hinzustellen. Sehr schnell werden wir dann Rheinland-Pfälzische Verhältnisse erleben, indem überall dort gebaut wird, wo der Widerstand von betroffenen Bürgern und Landschaftsschützern am geringsten ist.

Gleichzeitig be- und verhindert das EEG in seiner jetzigen Fassung die dringend notwendigen Investitionen in Forschung und Entwicklung, speziell im Bereich der Energiespeicherung und –weiterleitung. So kommen auf jeden Euro Forschungssubventionen ca. 35 €, die wir für die Stromproduktion ausgeben. Diese gigantische Fehlleitung unserer Gelder, finanziert über die EEG-Umlage muss aufhören. Es gibt angesichts der aktuell bestehenden Strom-Produktionskapazitäten keinerlei Rechtfertigung mehr dafür. Jetzt geht es darum, den aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Strom so verfügbar zu machen, dass wirklich herkömmliche Kraftwerke vom Netz gehen können. Trotz des Gigantismus in den zurückliegenden Jahren sind wir weiter denn je von diesem Ziel entfernt, wie die aktuelle Diskussion über das Wiederanfahren von Staudinger-Blöcken zeigt. In dieser Situation müssen wir uns hüten, die Fehler von vor 40 Jahren, beim Ausbau der Kernenergie, zu wiederholen, und einfach betonierte Fakten mitten in der Natur zu schaffen.

Sie hatten in einem Beitrag heute Vormittag u.a. die oftmals den Grünen zugesprochene Kompetenz in Fragen der Energiewende erwähnt. Leider sind sie mit ihren Vorstellungen irgendwann einmal stehen geblieben, und haben sich intellektuell vom Tagesgeschehen abgekoppelt. Lob gebührt ihrer PR-Maschine, die trotzdem noch das Bild vom edlen Grünen aufrecht erhält, der tapfer für den Erhalt der Umwelt eintritt. Die Energiewende zeigt in frappierender Weise, dass der Umweltschutz, entweder schon immer oder akut jetzt, das Deckmäntelchen für die Durchsetzung ganz anderer Ziele ist, z.B. die eigene Lobby und Klientel mit ausreichend Mitteln aus der Einspeisevergütung zu versorgen, damit auch zukünftig das eigene Wohlergehen gesichert ist. Eine genaue Analyse dieses Themas würde hier den Rahmen sprengen, ist bei HR Info aber sicherlich in guten Händen, einmal deutlicher ausgeleuchtet zu werden. Wenn man den Grünen mit ihrer extrem rückwärtsgewandten Betonpolitik den Einzug in Ministerien zugesteht, dann wird es ganz kritisch für unsere Umwelt, und auch für unseren Volkswohlstand. Bereits jetzt schwindet die Zustimmung zu den Zielen des EEG, und damit die vorerwähnte Einigkeit der Bevölkerung im Hinblick auf die Erneuerbaren Energien.

Parteipolitisch ist es leider so, dass nur eine starke FDP, und ich sage das als Nicht-FDP-Anhänger, in einer schwarz-gelben Koalition durch eine mutige Reform des EEG den Fortbestand der Energiewende sichern kann. Bei allem Verständnis und aller Sympathie für die Forderungen der Opposition sehe ich hier eine Conditio sine qua non. Wer die Energiewende und darüber hinaus den Erhalt der Landschaft und Umwelt will, muss verhindern, dass wieder einmal erst Fakten in Form von großflächigen Windkraftwerken, meist im Wald, geschaffen werden, bevor die Planungen für eine funktionierende Energiewende vorliegen.

LNU gegen Zerstörung von FFH und Naturschutzgebieten

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Jochen Niemand, der Kreiskoordinator Siegen – Wittgenstein des LNU (Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW, gibt es in Hessen nicht) schrieb uns:

Hallo zusammen,
 
FFH und Naturschutzgebiete werden nicht mehr bei der Planung von Windkraftanlegen berücksichtigt. Hier werden EU Richtlinien und unser Bundes Naturschutzgesetz missachtet, da hilft aus meiner Sicht nur noch das Einschalten der EU Kommissare. Hier sind wir Umweltverbände gemeinsam gefordert! Die Probleme ”Im Taunuskamm“ sind  überall!.
Es ist heute leichter aus Wald einen Industriewald zu machen, als Umgehungsstraßen zu bauen, die den Menschen eine besser Lebensqualität geben. Der Flächenverbrauch von Windrädern ist um ein vielfaches Höher als der von geplanten Gewerbegebieten! Das ist vielen nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Niemand

Ist der Trinkwasserschutz ausreichend sichergestellt?

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Ich habe zu meinen folgenden Fragen bisher leider nur wenig Informationen finden können.
Evtl. könnten Sie erreichen, zu diesen Fragen bei Taunuswind und/oder verschiedenen beteiligten Gremien Antworten zu erhalten (z.B. Frau Dorn von den Grünen scheint doch eine Windkraftexpertin zu sein).

1.    Taunuswind gibt an, Wasserschutzgebiete der Zone I und II sind tabu für Windräder. Warum ist dies so?

2.    Wasserschutzgebiete der Zone III umfassen das gesamte, der Fassung zufließende Grundwasser. Warum dürfen dort Windräder gebaut werden?

3.     Die Wasserschutzzonen I-III garantieren nicht, dass kein Grundwasserzustrom von außerhalb der Schutzzonen erfolgt. Der Kammbereich des Taunus wird mit Ausnahme des Großen Feldbergs vom harten Quarzit domminiert, der insbesondere auch hydrogeologisch für die Grundwasserbildung und damit für die Trinkwasserversorgung zahlreicher Städte, darunter die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden, überaus bedeutsam ist (Kreuzstollen, Schläferskopfstollen, Münzbergstollen, Kellerskopfstollen).
- Wie wird man sicherstellen, dass während der Errichtung und des laufenden Betriebes von Windkraftanlagen innerhalb und außerhalb der Schutzzone III definitiv keine Gefährdung von Grundwasser im Bereich des Taunuskammes erfolgt?
- Gibt es detaillierte und umfassende, aktuelle hydrogeologische/quartärgeologische Gutachten, die eine mögliche Gefährdung des Grund- bzw. Trinkwassers durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm definitiv ausschließen?

4.    Die Flächenzerstörung rund um ein Windrad (Stellplatz und Zufahrtswege) umfasst viele Tausend Quadratmeter. Dabei werden die für die Qualität des Grund- und Trinkwassers bedeutenden quartären Deckschichten mit den darin entwickelten Böden (Filter- und Pufferwirkung) weiträumig zerstört, was eine potentielle Beeinträchtigung des Trinkwassers innerhalb und außerhalb der Schutzzone III darstellt.
- Inwieweit ist sichergestellt, dass nach Zerstörung der Deckschichten und Böden keine Gefährdung des Grundwassers jeglicher Art während der Errichtung und des späteren Betriebes einer Windkraftanlage gegeben ist?
- Ist die Errichtung von Windkraftanlagen in den bewaldeten Hochlagen des Taunuskammes mit dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG), Erster Teil, Allgemeine Vorschriften, § 1 und § 2, und dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), Kapitel 1, § 1 sowie dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HaltBodSchG) vereinbar?


Wir haben uns bemüht hier Antworten zu erhalten, die leider noch etwas allgemeim ausfallen, momentan gibts es dazu wohl keine belastbaren Aussagen oder gar Gutachten außer dem Hinweis auf Einzelfallprüfung und auf letztliche Prüfung durch die Obere Wasserbehörde. Teilweise wurden die Einzelfragen gar nicht beantwortet. Doch lesen Sie die Antworten selbst:

1. von der Taunuswind GmbH (ESWE):

vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Antworten dazu:

In den Grundzügen gelten in Hessen die Voraussetzungen des Merkblattes Nr. 1.2/28 "Trinkwasserschutz bei Planung und Errichtung von Windkraftanlagen" vom Bayrischen Landesamt für Umwelt. Hier heißt es, dass die Zonen I und II absolute Ausschlussgebiete sind. Bei den Zonen I und II handelt es sich um qualitative Schutzzonen; im Gegensatz zur Zone III, welche eine quantitative Schutzzone darstellt.

Die Beurteilungsgrundlage ist die Muster-Wasserschutzgebietsverordnung (im Staatsanzeiger Hessen, 25.03.1996), in der die Verbote für die einzelnen Zonen stehen. In den Zonen I und II besteht ein Verbot für die Errichtung von Windkraftanlagen. In Zone III besteht dagegen kein prinzipielles Verbot; es ist eine Einzelfallprüfung durchzuführen. Die Anforderungen an den Anlagen sind der "Hessischen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (VaWs, 9. Novelle, 7.12.2009) zu entnehmen.

Die obere Wasserbehörde prüft im Laufe des Genehmigungsverfahrens die Voraussetzungen und entscheidet - das Wasserrecht betreffend - über die Genehmigung, auch über Auflagen und Nebenbestimmungen, die vom Betreiber einzuhalten sind.

2. vom Regierungspräsidium Kassel (Obere Wasserbehörde)

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir an dieser Stelle nur sehr allgemein Auskunft geben, da unklar bleibt, auf welches konkrete Vorhaben sich Ihrer Fragen beziehen.
Bei Windkraftanlagen ergibt sich eine Gefahr für ein Trinkwasserschutzgebiet vor allem während der Bauphase, weil hierbei tiefgründige Verletzungen von Grundwasser überdeckenden Schichten auf großer Fläche zu besorgen sind. Darüber hinaus sind in den Windkraftanlagen selbst große Mengen an wassergefährdenden Stoffen vorhanden, die im Havariefall austreten und das Grundwasser verunreinigen könnten. Aus diesem Grund sind in den Zonen I und II der meisten Trinkwasserschutzgebiete die Errichtung baulicher Anlagen sowie der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten. Ausnahmen können nach Prüfung des konkreten Einzelfalls jedoch zugelassen werden, falls eine Gefährdung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann.
In der Zone III der meisten Schutzgebiete sind Bohrungen, Erdaufschlüsse und sonstige Bodeneingriffe mit wesentlicher Minderung der Grundwasserüberdeckung verboten. Diese Verbote gelten nicht, wenn fachbehördlich festgestellt wurde, dass keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit zu besorgen ist. Hier muss der Antragsteller ein Gutachten vorlegen, das diesen Nachweis erbringt; dieses Gutachten wird im Verfahren geprüft. Auch die Einhaltung des Bodenschutzrechts wird im Genehmigungsverfahren in jedem Einzelfall abgeprüft.
Einen guten Überblick über die Thematik finden Sie im „Leitfaden zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Rheinland-Pfalz, den Sie im Internet finden können.
Gutachten, die eine mögliche Gefährdung des Grund- bzw. Trinkwassers durch die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm definitiv ausschließen sind mir nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen ...

Unsere Aussagen sind inhaltlich richtig und begründet, bitte hierzu die Infos auf der Homepage lesen, z.B. die Mythen.

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Sehr geehrter Herr "Carlsson",

um die letzte von Ihnen aufgeworfene Frage gleich zu Anfang zu beantworten:

Vielleicht haben Sie es noch nicht bemerkt, aber es gibt bereits ein Atomkraftwerk in Wiesbaden. Wenn in Biblis ein Block versagt, wie Fukushima versagt hat, ist Biblis in Wiesbaden.

Trotzdem sind auch 1000 Windräder kein Ersatz für ein einziges Atomkraftwerk. Ganz einfach, weil Sie ja wohl auch Strom aus der Steckdose erwarten, wenn kein Wind weht.

Zum anderen aber auch, weil die Verbesserung der CO2-Bilanz - doch wohl ein wesentliches Argument für den Ausbau der Windkraft - gerade nicht durch das Abschalten von Atomkraftwerken erreicht wird.

Was wir tatsächlich benötigen, wenn wir auf Atomkraft verzichten wollen, sind grundlastfähige, aber flexibel steuerbare Kraftwerke wie Gaskraftwerke, die derzeit aber – dank des Überangebots an billiger Kohle UND – aufgrund des stark gewachsenen Anteils erneuerbarer Energien- Überangebots an billigen Emissionszertifikaten eben gerade nicht gebaut werden, weil viel lieber, nämlich wirtschaftlicher, die Kapazitäten aus Kohlekraftwerken erhöht werden.

( http://www.manager-magazin.de/unternehmen/energie/0,2828,890058,00.html )

Gleichzeitig fehlt es am koordinierten und konsequenten Ausbau von Speichermöglichkeiten für den durch Windkraftwerke unregelmäßig erzeugten Strom. Aber auch der scheitert an der derzeit zu geringen Wirtschaftlichkeit von Pumpspeicherkraftwerken, so dass zum Beispiel der Energieversorger Vattenfall das älteste Pumpspeicherkraftwerk Deutschlands bei Dresden, anstatt es für einen mehrstelligen Millionenbetrag auf den Stand der Technik zu bringen, lieber schließt (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/energiepolitik-das-speicherproblem-12131613.html ) Es ist diese Unausgewogenheit von Aktionismus auf der einen Seite und mangelnder Koordinations- und Förderungsbereitschaft für die unverzichtbaren weiteren Säulen der Energiewende auf der anderen Seite , die wir kritisieren.

Warum denken Sie eigentlich, dass keine 30 Windräder auf dem Taunuskamm errichtet werden sollen. Sicher ist, dass 30 Standorte derzeit untersucht werden und 30 WKA europaweit durch die ESWE ausgeschrieben wurden. Das ist aber auch schon die einzige sichere Zahl in diesem Zusammenhang.

Welche Zahl haben Sie denn im Kopf? Die Aussage von Umweltdezernent Goßmann, dass „maximal 10 Windräder auf dem Taunuskamm“ errichtet werden sollen? Oder die „zwölf Windräder“, die nach Aussage der Wiesbadener Grünen „geplant“ seien. (Wiesbadener Tagblatt) Oder sollte man nicht doch eher der Aussage des Vorstandvorsitzenden der ESWE trauen (wir erinnern uns: die Taunuswind ist zu 50% eine Tochter der ESWE), der im Interview mit der Allgemeinen Zeitung ( http://www.allgemeine-zeitung.de/region/mainz/meldungen/12237209.htm ) erklärt, dass ein Windpark auf dem Taunuskamm „etwa 20“ Windräder umfassen würde? Ist es da nicht plausibel, damit zu rechnen, dass von den 30 untersuchten Standorten, 30 als geeignet aus der Untersuchung hervorgehen werden, die damit auch für die Bebauung mit Windkraftanlagen – durch wen auch immer – zur Verfügung stehen werden?

Im Übrigen: denken Sie tatsächlich, „nur“ 10 Windkraftanlagen sind ein geringeres Problem für den Taunuskamm? Da die Windräder, um sich nicht gegenseitig in ihrer Effizienz zu beeinträchtigen, in einem Abstand von ca. 1000 m errichtet werden müssen, der Taunuskamm aber seiner Natur nach nun eben eine linienhafte Geometrie aufweist, werden auch schon bei 10 WKAs annähernd 10 km des Horizonts über Wiesbaden (vgl. hierzu die offizielle Fotosimulation im Wiesbadener Kurier vom 28.02.2013) von Windrädern verschönert.

Ach ja, die Frage nach den Sponsoren: sehr gute Frage! Zu den Sponsoren gehören Sie und ich gleichermaßen, da wir ja den Ausbau der – ansonsten ja auch nicht wirtschaftlichen – Windkraftanlagen ungefragt aufgrund des EEG und der damit erzwungenen Umlagen subventionieren.

(falls sie aber die „Sponsoren“ des Vereins Rettet den Taunuskamm meinten – die werden noch gesucht. Bisher muss der Verein, gänzlich unsubventioniert, allein mit den Zuwendungen seiner Mitglieder wirtschaften.)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verein Rettet den Taunuskamm

Eure Aussagen sind weder inhaltlich richtig noch begründet.

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Eure Aussagen sind weder inhaltlich richtig noch begründet.

Beispielsweise, dass 30 Anlagen dort hin sollen. Stimmt nicht. Beispielsweise, dass alles schon entschieden sein soll. Das ist alles bis dato haltlos und völlig an der Wahrheit vorbei gehend!.

Frage hierzu:

Ich interessiere mich für die Geldgeber und mit welchen Summen wurde gesponsert.

Eure Pauschalangaben gehen mir gegen den Strich. Das erinnert mich sehr an die BILD.

Mir kommt es so vor, als wird nach dem Motto gehandelt: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.... Wäre eine Atomanlage in Wiesbaden interessanter????

In Erwartung auf eine klare Antwort zu meiner Frage grüße ich euch.

Carlsson

Verantwortungslos

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„Verantwortungslos, nennt die Wiesbadener Grünen-Fraktionsvorsitzende Christiane Hinninger die Entwicklung in Sachen Windkraft auf dem Taunuskamm.“ Ins gleiche Horn bläst der künftige Wiesbadener Oberbürgermeister und SPD-Fraktionsvorsitzende Sven Gerich. Verantwortungslos ist die Sicht beider. Verantwortungslos gegenüber den Menschen in Wiesbaden und Umgebung wäre die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm. Dort domminiert der für die Wasserversorgung bedeutende Quarzit der Taunuskammeinheit. In dessen Klüften sammelt sich das Grundwasser, das die Wiesbadener Wasserstollen speist, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten. Denn die Wasserschutzzone III umfasst per Definition zwar das gesamte Einzugsgebiet geschützter Wasserfassungen, doch nur rein theoretisch. Die tatsächlichen tektonischen Verhältnisse mit vermuteten und nicht bekannten Klüftungen und Verwerfungen bergen eine immense Gefahr für das Grundwasser, da dessen tatsächliche Wege nicht bekannt sind. Der Taunus ist Erdbebengebiet (Idsteiner Senke, Taunusrandverwerfung) so dass jederzeit neue Klüfte und somit neue nicht berechenbare Grundwasserleiter im Quarzit entstehen können. Eine 5-MW-Turbine benötigt 700 bis 1000 l Öl, die bei einem Leck oder einem sonstigen Unfall ins Grundwasser gelangen können. Zudem würden bei der Errichtung von Windkraftanlagen weite Bereiche der quartären Deckschichten und die in ihnen entwickelten Böden zerstört, die eine wichtige Rolle hinsichtlich der Filterung und Pufferung von Schadstoffen einnehmen, was sich bei einem möglichen Leck oder Unfall noch fataler auswirken würde. Insgesamt gesehen wäre die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm aus geowissenschaftlicher Sicht verantwortungslos und eine nicht kalkulierbare Gefahr für die Menschen in der Landeshauptstadt.

Dr. Alexander Stahr, Wiesbaden

Eindrücke von einem Ausflug in den Soonwald

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Gestern haben wir als Windkrafttouristen einen Ausflug in den Soonwald und den dortigen im Aufbau begriffenen"Windpark" bei Ellern unternommen.

Unsere Beobachtungen waren eher erschütternd.

Dort werden derzeit zwei Typen von Anlagen installiert, von denen die größten tatsächlich 200 m Gesamthöhe aufweisen.

Die von uns mit Verweis auf Juwi (dem dortigen Investor) angegebenen 8000 bis 10000 qm Rodungsflächen erweisen sich dort als noch untertrieben.

Michael ist die Flächen mit seinem bewährten Meterschritt abgeschritten mit dem Ergebnis, dass die um ein Windrad des kleineren Typs (E101) gerodete Fläche ca. 7000 qm (ohne Zuwegung!), die um ein Rad des großen Typs (E126) aber schon mehr als die doppelte Fläche beträgt.

Tatsächlich ist der Wald dort mehrfach durchschnitten von 12 bis 15 m breiten Fahrtrassen - und das just auf dem erst vor kurzem dort angelegten "malerischen" Soonsteig.

Der beeindruckendste und zugleich beunruhigendste Teil der Beobachtung waren aber die deutlich - von uns beiden - wahrnehmbaren Infraschallphänomene, die sich einerseits - gerade noch über der Hörschwelle - als tiefvibrierender, an- und abschwellender Ton wahrnehmen ließen, zum anderen aber körperlich als Druck- und Vibrationswahrnehmung fühlbar waren.

Zufällig stießen wir dort auf eine kleine Gruppe mit Vertretern der BI "Windkraftfreier Soonwald" (  http://www.windkraftfreier-soonwald.de )

Frau Althauser von der Soonwälder BI wohnt ihrer Aussage nach ca. 1000 m von einem der neuen Windräder entfernt, und sie berichtet von massiven Auswirkungen des Infraschalls auf ihre Wohnung mit deutlicher Wahrnehmbarkeit als Vibration, was sie und ihren Mann häufig aus dem Schlaf reißt. Hier helfen auch keine geschlossenen Fenster. Zum Symptom der Schlafstörung gesellt sich hier offenbar auch ein beschleunigter Puls.

Die Frau wirkte sehr glaubhaft und eher nüchtern als hysterisch.

Wir waren beide sehr überrascht, dass sich der akustische Eindruck so sehr von unseren Beobachtungen in Kemel unterschieden hat.

Da gestern ja nur wenig Wind wehte, waren die üblichen Windgeräusche nämlich kaum zu hören, dafür umso lauter das surrende Geräusch der Nachstellmotoren die ständig die Ausrichtung der Rotoren nachregelten - schwer einschätzbar, wie weit diese Geräusche bei Nacht zu hören sind.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, dass ja bei den Messungen gem. TA Lärm die Frequenzen unterhalb von 20 Hz - ungeachtet ihrer Intensität - nicht berücksichtigt werden!

Gleichzeitig konnten wir bei Sonnenschein gestern auch einmal den berühmten Schattenwurfeffekt - siehe Video, das ich noch separat schicken werde - gut beobachten. Auch hier wirkte der wandernde Schatten tendenziell bedrohlich.

Insgesamt hat dieser Besuch dazu beigetragen, unsere Sorgen und Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen von Windkraftanlagen im Wald noch zu vergrößern. Übrigens handelt es sich dort mit 8 WKAs nur um einen relativ kleinen "Windpark".

Frank Klyne und Michael Maurath, Taunusstein

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