Verbrennen ESWE (Taunuswind) und die Stadt Wiesbaden viel Geld trotz bekannter kritischer Genehmigungslage bzgl. Flugsicherungsanlagen?
Nachdem bundesweit in den letzten Jahren hohe Gebäude/Bauten wie z.B. Windräder aufgrund ihres störenden Einflusses auf Flugsicherungsanlagen als nicht zulässsig im kritischen Bereich um diese deklariert wurden, häufen sich solcherart Vermutungen in den letzten Wochen nun auch im Wiesbadener Kurier (siehe hier, hier und hier).
Gemeinden wie Hünstetten haben demnach wegen des signalisierten "Aus" weitere Ausgaben in Gutachten u.ä. sofort gestoppt. Die ESWE und Stadt Wiesbaden offenbar noch nicht. Dabei ist den Projektierern und der Stadtverordnetenversammlung seit langem (mindestens aber seit Anfang 2013) aufgrund einer Anfrage (siehe letzter Kurier-Artikel oben) bekannt, daß nur 6 der 30 geplanten Anlagen außerhalb des kritischen Bereiches um Flugsicherungsanlagen liegen. Warum haben die Verantwortlichen hier nicht reagiert?
Ergänzende Infos:
Erst 2009 hat die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die Richtlinien bzgl. der "Schutzzonen" erweitert. Der damit "freizuhaltende 15 km Zylinder" beginnt dabei in 52m Höhe.
Drehfunkfeuer (VOR) wie das in Limbach (Taunus) dienen der Flugzeugnavigation. Dabei ist "Sichtverbindung" notwendig. Windräder wären demnach in "Schattenlagen" noch vorstellbar, solche gäbe es beim Taunuskamm aber erst wieder in der Wiesbadener Innenstadt. Der Taunuskamm befindet sich dabei direkt zwischen Limbach und den "West-Routen" des Frankfurter Flughafens. Eine Präsentation von Dipl.Ing. Arndt zum Thema Beeinträchtigung von Windenergieanlagen auf Radare finden Sie hinter diesem Link.
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