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Gericht bescheinigt mangelnde Sachkenntnis bei ESWE-Gutachter für Artenschutz

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Pressemeldung von Rettet den Taunuskamm e.V. 12.04.2014:


Die ESWE Taunuswind GmbH hat für die Gutachten über die FFH-Verträglichkeit, Artenschutz, Landschaftsbild und Erholungswert, die Firma Schmal und Ratzbor aus Lehrte beauftragt. Das Verwaltungsgericht Gera hat dem Mitverfasser Günter Ratzbor in einem Urteil aus dem Jahr 2010 den Mangel an sachkundiger Kompetenz bescheinigt. „Er verfüge von seiner Ausbildung her nicht über biologische und spezifisch ornithologische Kenntnisse“. Das Verwaltungsgericht Gera rät seine Fachlichkeit „mit Vorsicht zu bewerten“.

Herr Ratzbor leitet zusammen mit Helmut Röscheisen die Neuauflage des Projektes „Windkraft im Visier“ des Deutschen Naturschutzringes (DNR). Auf der Homepage des Projektes findet sich unter dem Reiter „Warum diese Kampagne?“ eine Beschreibung der Ziele. Unter anderem ist dort folgender Punkt gelistet:

„Zweitens will die Kampagne die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung bei den Entscheidungsträgern positiv beeinflussen, um so die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Windkraft auch in Zukunft einen wachsenden Anteil zur Energieerzeugung beitragen kann.“

Daraus geht implizit hervor, dass Günter Ratzbor als Mitinitiator des Projektes „Windkraft im Visier“ offensichtlich keine objektive Sichtweise in Bezug auf die Begutachtung von möglichen Windenergiestandorten wahrt. Die explizite Formulierung „die Akzeptanz der Windenergie (…) bei den Entscheidungsträgern positiv beeinflussen“ spricht in dieser Hinsicht für sich.

Geschützte Arten haben laut ESWE-Gutachter keinen Anspruch auf Lebensraum

Am Windbranchentag Hessen im Jahr 2013 verstieg sich Herr Ratzbor in einem Vortrag sogar zu der These „Das Vorkommen von Reproduktionsgemeinschaften geschützter Arten ist kein Raumanspruch an sich und viel zu variabel, um in einem Verwaltungsverfahren sachgerecht berücksichtigt zu werden.“ Herr Ratzbor zeigt hier eine geradezu lebensverachtende Einstellung gegenüber der Tierwelt und
disqualifiziert sich in den Augen von Rettet-den-Taunuskamm e.V. als Gutachter. Bemerkenswert ist auch, dass seine Vorträge auf den Websiten der Firma AboWind zu finden sind, was ebenfalls auf eine allzu enge Verknüpfung mit der Windenergiebranche schließen lässt.

EuroExpert, die European Organisation for Expert Associations, definiert den Begriff des Sachverständigen folgendermaßen: „Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt.“

Das Verwaltungsgericht Gera hat dem Gutachter die Sachkenntnis abgesprochen und die offensichtliche Nähe zur Windenergiebranche lassen Zweifel an seiner Unabhängigkeit aufkommen. Er scheint weniger als Gutachter und mehr als Lobbyist geeignet. „Alle Tierschützer und Tierliebhaber sollten aufgrund der Aussagen von Herrn Ratzbor entsetzt, sogar erzürnt sein“, so der Verein Rettet-den-Taunuskamm.

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