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Verstoß gegen Wettbewerbsrecht: EU greift deutsches Erneuerbare-Energien-Gesetz an

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am 14.07.2013 schreibt der Spiegel:

"Die EU-Kommission nimmt das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz ins Visier. Brüssel ist nach SPIEGEL-Informationen zu dem Schluss gekommen: Die Ausnahmen für energieintensive Betriebe verstoßen gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Deutschen Firmen drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe."

"Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht."

"Mit großer Wahrscheinlichkeit wird Brüssel auch rückwirkend eine Korrektur fordern: Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen."

"EU-Energiekommissar Günther Oettinger stellte auf einer Veranstaltung des Stromkonzerns E.on vergangene Woche in Brüssel sogar das gesamte EEG in Frage. Oettinger sagte, dass zahlreiche Regelungen mit dem EU-Binnenmarkt und dem Wettbewerbsrecht wohl nicht konform seien. So könne es nicht angehen, dass Deutschland eigenen Windstrom fördere, Dänen oder Norweger jedoch keine Förderung erhielten, wenn sie Windstrom nach Deutschland lieferten."

"In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Umweltexpertin Bärbel Höhn bestätigt das Bundeswirtschaftsministerium, dass sogar Golfclubs weitgehend befreit wurden. "Es ist nicht begründbar, warum private Haushalte für Autohäuser, Versicherer oder Aldi die Netzentgelte mit zahlen müssen", so Höhn."

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