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Geplanter Windpark auf dem Taunuskamm vor dem Aus

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"Der seit knapp zehn Jahren geplante und heftig umkämpfte Windpark auf der Hohen Wurzel im Norden Wiesbadens rückt in weite Ferne. Das ergibt sich aus einem Beschluss der hessischen Landesregierung. Wie das Wirtschaftsministerium der F.A.Z. auf Anfrage bestätigte, beschloss das Kabinett am Montag die Änderung des Teilplans Erneuerbare Energien für Südhessen."

Lesen Sei den vollständigen Artikel vom 28.01.2022 hier in der FAZ online.

SAVE THE DATE - Saturday for Future - Samstag ist Pflanztag

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Wir retten den Wald auf dem Taunuskamm!

Der Wald auf dem Taunuskamm ist in einem erbärmlich schlechten Zustand. Trockenheit, Stürme und Borkenkäfer haben große Brachflächen entstehen lassen.

An alle, die wirklich etwas tun wollen:

Wir suchen Menschen, denen unser Wald etwas bedeutet und die an einem Samstag im nächsten Frühjahr, mit einer Schaufel ausgerüstet, unter fachlicher Anleitung helfen möchten, neue Bäume zu pflanzen.

Der Verein Rettet den Taunuskamm e.V. organisiert in Zusammenarbeit mit der Stadt Taunusstein, eine große Baumpflanzaktion mit einem nachhaltigen Waldkonzept.

Für den Ankauf der Setzlinge bittet Rettet den Taunuskamm e.V. auch um Spenden.
Die Vorstandsmitglieder des Vereins haben die Spendenaktion mit 2.000 € eröffnet.

Saturday for Future am 02. und 09. April 2022, jeweils um 11 Uhr.

(Weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt geben)

Wer helfen will, gemeinsam mit Rettet den Taunuskamm e.V., tatsächlich etwas für unseren Wald und unser Klima zu erreichen, der meldet sich bitte per E-Mail mit dem Betreff „Saturday for Future“ an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Spenden bitte an:

Kontoinhaber: Rettet den Taunuskamm e.V.
IBAN: DE48510500150352762991
BIC:    
NASSDE55
Verwendungszweck:  
Saturday for Future

Hier der Link für den Aufruf als PDF Dokument.

Presseerklärung von RdTK zur skandalösen Einflußnahme der grünen Ministerien auf das VGH Verfahren

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Politische Einflussnahme auf laufendes Gerichtsverfahren – Verschwendung von Steuergeldern - verantwortliche Minister riskieren Tatbestand der Untreue

Eine der führenden Kanzleien für Wirtschaftsstrafrecht, Herr Prof. Dr. Dierlamm, Wiesbaden, bewertet in einer ersten Expertise die politische Einflussnahme der Grünen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt im Berufungsverfahren „ESWE Taunuswind gegen Land Hessen“, zehn Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm zu bauen.

Nach ministerialer Anordnung wurden wesentliche Themenfelder der Berufungsbegründung, insbesondere zum Trinkwasserschutz für Wiesbadener und Taunussteiner Bürger, wie auch der Arten- und Naturschutz sowie der Denkmalschutz gestrichen. Wissentlich werden damit Steuergelder des Landes Hessen verschwendet und Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe in Kauf genommen.

Die Einflussnahme von Ministerien in laufende Gerichtsverfahren ist in einem Rechtsstaat höchst bedenklich. Das Regierungspräsidium hat, aufgrund der Anweisung der o.g. Ministerien, seine Aufgabe Recht und Gesetz zu vollziehen gewissermaßen ausgesetzt, um politische Vorgaben der Landesregierung umzusetzen.

Die im Rahmen der Akteneinsicht von „Rettet den Taunuskamm e.V.“ erhaltenen Dokumente belegen die politische Einflussnahme auf das o.g. Berufungsverfahren vor dem VGH durch die hessischen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt.

Offensichtlich agieren die o.g. Ministerien mit der Zielsetzung, den VGH-Prozess aus politischen Gründen zu verlieren, obwohl dem Land Hessen bei Unterliegen im Berufungsverfahren eine Schadenersatzklage durch den Investor über € 34 Mio. droht.

Prof. Dierlamm stellt in seiner Expertise klar, „dass die Verantwortlichen der beteiligten Ministerien dem Risiko der Strafbarkeit wegen Untreue ausgesetzt sind, wenn infolge der mangelhaften Verfahrensführung das Berufungsverfahren verloren geht und hierdurch Haftungsansprüche in Millionenhöhe gegen das Land Hessen in Kauf genommen werden.“

Die nun aktuell dokumentierte politische Einflussnahme ist rechtswidrig. Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass das Berufungsverfahren mit der Zielsetzung des Unterliegens gesteuert wird. Wissentlich würden damit Steuergelder des Landes Hessen in Millionenhöhe verschwendet.

34 Mio € Steuergeld - für grüne Ministerien kein Grund zum Handeln

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Steuergelder sind zum Verschwenden da scheinen die grün geführten hessischen Ministerien für Wirtschaft umd Umwelt anzunehmen. Anders lässt sich nicht erklären, warum sie die Berufung am Verwaltungsgericht Kassel zu den nach wie vor heiß umstrittenen Windrädern auf der Hohen Wurzel bewusst sabotieren, indem sie die teuer erarbeiteten Erweiterungen zu den ursprünglich schon umfassend und stichhaltig erarbeiteten Ablehnungsgründen einfach in letzter Minute im Schreibtisch verschwinden ließen. Damit sind nicht nur zusätzliche 100-tausende € Anwaltskosten verschwendet worden, nein auch die in der Öffentlichkeit schon kolportierten Schadenersatzansprüche der ESWE an das Land Hessen auf € 34 Mio werden dadurch möglich gemacht.

Lesen Sie mehr zu diesem unglaublichen Vorfall in der FAZ:

Windräder im Taunus : Grüne nehmen Juristen an die Leine - FAZ vom 13.08.2021

Was den Grünen nicht passt - FAZ vom 13.08.2021

Windpark im Taunus : FDP fordert Untersuchung - FAZ vom 14.08.2021

„Für uns Grüne ist alles drin“ - FAZ vom 29.08.2021

 

Urteil des EuGH - entgegen dem grünen Windkraft-Willen bleiben FFH Gebiete weiterhin geschützt und es gilt das Tötungsverbot geschützter Arten

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"bemerkenswerter ist das Urteil des EuGH vom 4. März 2021, mit dem die zweite Kammer dem Vorschlag der deutschen Generalanwältin, Juliane Kokott, eine klare Absage erteilt hat.

Neben weiteren lesenswerten Hinweisen zur FFH-Richtlinie und zur Vogelschutzrichtlinie hat es der EuGH abgelehnt, die Tatbestände der Tötungs- und Störungsverbote aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der betroffenen Art auszulegen.

Die Entscheidung bietet Vorgaben für die Praxis in den Mitgliedstaaten. In Deutschland dürfte insbesondere die Anwendung und Auslegung von § 44 Abs. 5 BNatSchG in Frage stehen."

Lesen Sie hier einen Kommentar der Kanzelei Caemmer Lenz zum Thema.

Deutlich anders kommentiert dieses Urteil der offene Brief der Windkraft-Kanzlei Maslaton, die offenbar nicht nur Grüne zur Allianz mit Rechts auffordert um FFH und Tötungsverbote "für die Windkraft" zu kippen:

Zitat: "Die Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie ist nötig und im EU-Parlament auch möglich durch eine diabolische Allianz mit rechtsnationalen Kräften." "Änderung der FFH und der Vogelschutzrichtlinie und zwar jetzt!"

Und wieder eine schallende Ohrfeige für die neuen "grünen" Umweltzerstörer

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Das Land Hessen hat im Dezember 2020 eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die den Artenschutz auf den Vorrangflächen des TPEE komplett aushebeln soll. (Link).

Auszug aus Seite 9:
„Vor dem Hintergrund, dass knapp 98 % der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie ausgeschlossen sind und die für den Windenergieausbau regionalplanerisch gesicherten Gebiete die ausreichend windhöffigen und vergleichsweise konfliktarmen Flächen darstellen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass in den WEA-VRG beim Eintritt eines artenschutzrechtlichen Zugriffsverbotes das öffentliche Interesse an der Energieversorgung das öffentliche Interesse am Artenschutz deutlich überwiegt.“

Im Zusammenhang mit dem Baustopp zum Windpark "Wotan" hat das Verwaltungsgericht Kassel nun klargestellt, dass Artenschutz nicht einfach generell außer Kraft gesetzt werden kann.

Lesen Sie hierzu auch folgende Artikel - FAZ, FAZ

Nicht nur die Naurschutzinitiatve e.V. fordet von Umweltministerin Priska Hinz die Rücknahme dieser Lizenz zum Töten (siehe Artikel vom 21.01.2021).

Presseerklärung des Vereins RdTK zum skandalösen VG Urteil

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Ein skandalöses Urteil mit dem sich das VG offensichtlich ohne hinreichende Sachkunde über die gravierenden Ablehnungsgründe aller Fachbehörden und des Regierungspräsidiums hinweggesetzt und nach unserer Auffassung ein politisches Urteil gefällt hat.

Die Aufgabe des Verwaltungsgerichts ist es, die Korrektheit des Verwaltungshandelns zu prüfen, nicht aber ein „pseudo-wissenschaftliches“ Urteil zu fällen, hierfür fehlt dem Gericht, wie wir auch in der mündlichen Verhandlung feststellen mussten, die Kompetenz. Aus Sicht der Fachbehörden ist das Risiko einer möglichen Kontaminierung des Trinkwassers durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen für die Wiesbadener und Taunussteiner Bürger nicht zu vertreten. Der Gutachter der ESWE- Tochter Taunuswind hat auf die Frage des Gerichts geantwortet, dass es für den Bau derartiger Anlagen keine elektro-betriebenen Maschinen zum Schutz vor Ölunfällen gibt, anders als es die ESWE dargestellt hat.

Das Gericht überging sämtliche Ablehnungsargumente aller Fachbehörden zum Schutz des Trinkwassers.

Auch die aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie des Denkmalschutzes stichhaltig dokumentierte Ablehnung aller Fachbehörden wurden durch die gerichtliche Einschätzung ausgehebelt.

Ein schwerwiegender Verfahrensfehler ist bereits dadurch gegeben, dass sich das Gericht rechtswidrig über den gültigen Teilplan erneuerbarer Energien (TPEE) hinwegsetzt, in dem es Windräder genehmigen will, deren Standorte sich in einem Ausschlussraum laut TPEE befinden. Politisch höchst brisant, da das Gericht mit seinem Urteil den TPEE in seiner Gesamtheit als unwirksam darstellen möchte, obwohl dieser sorgfältig durch alle Behörden und schlussendlich durch die Landesregierung festgeschrieben wurde.

Ein weiterer Verfahrensfehler des VG liegt schon in der Art des Urteilsspruchs als sogenanntes Verpflichtungsurteil, welches das RP zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet, das allerdings hatte der Verwaltungsgerichtshof Hessen im Rahmen eines vorangegangenen Verfahrens ausgeschlossen.

Politisch brisant ist zudem, dass die ESWE-Taunuswind GmbH offenbar beabsichtigt, das Land Hessen im Rahmen einer Amtshaftungsklage auf rund 35 Millionen Euro Schadenersatz zu verklagen, um sich entgangene Subventionen zu sichern, die letztendlich der Steuerzahler zu bezahlen hätte.

Wir gehen von einem erfolgreichen Berufungsverfahren aus.

Nachtrag November 2020: Sowohl die Stadt Taunusstein als auch das Regierungspräsidium haben inzwsichen Berufung gegen das skandalöse Urteil eingelegt. Siehe z.B. auch den Artikel in der FR vom 12.11.2020.

Unglaublich: " Verwaltungsgericht entscheidet Land muss umstrittenen Taunuskamm-Windpark erlauben"

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Es ist schon unglaublich, "Gericht befindet" Trinkwasserschutz für unwichtig und Ausnahmen vom Tötungsverbot, die gerade anderweitig von "Richtern"gemäß europäischem "Recht" als nicht zulässig erklärt wurden. Geschüzte Tiere töten - das ist das grüne Ziel? Jahrelang haben (staatliche) Fachbehörden zum Taunuskamm Gutachten erstellt, über die sich selbst ein grün geführtes RP nicht einfach mal eben so hinwegsetzte - "Richter" wie Günter Wiegand können aber offenbar einfach alles. Egal ob Hydrgeologie, Biodeversivität, Naturschutz, Energiewirtschaft, Physik usw., warum lassen wir da jahrelang Leute studieren wenn ein Richter das im 1. oder 2. Staatsexamen einfach eben mal so nebenbei vermittelt bekommt?

"Neun der zehn Windkraftanlagen sind in einem Wasserschutzgebiet geplant. Das Land hatte die Genehmigung bisher versagt, weil im Betrieb Schadstoffe aufgrund der Felsstruktur in den Boden dringen und das Grundwasser verschmutzen könnte. Aus dem Gebiet wird sehr viel Trinkwasser für Wiesbaden und Umgebung bezogen.

Das Gericht sah diese Gefahr ebenfalls, ordnete das von der Eswe Taunuswind vorgelegte Sicherheitskonzept aber als ausreichend ein, um dieses Risiko zu minimieren. Ein Null-Risiko könne nicht gefordert werden."

"Zwar würden die Tiere als besonders geschützte Art gelten und damit einem Tötungsverbot unterliegen, so die Richter. Aber die Windräder würden zur Versorgung und damit zur öffentlichen Sicherheit beitragen, daher liege eine Ausnahme vom Tötungsverbot vor."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 24.07.2020 hier bei der hessenschau online

Weitere Artikel: FAZ (24.07.), Frankfurter Rundschau (24.07.) , Süddeutsche Zeitung (24.07.)

Mündliche Verhandlung zum Windpark auf der Hohen Wurzel („Taunuskamm“) – Terminhinweise

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Nun ist es soweit.

Das von der ESWE gegen alle Vernunft und alle bisher bekannten Fakten und Entscheidungen angestrengte Verfahren (sogar) gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums, kommt nun zur öffentlichen Verhandlung am 21.07. und 24.07. 

Aufgrund der aktuellen Lage gibt es auch hier Besucher-Beschränkugen, genaue Informationen finden Sie unter folgendem Link

Wir freuen uns über Ihr Kommen als Interessenbekundung für Trinkwasserschutz und Natur und gegen die Industrialisierung des Waldes auf unserem Taunuskamm.

Vielen Dank.

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