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Presseerklärung von RdTK zur skandalösen Einflußnahme der grünen Ministerien auf das VGH Verfahren

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Politische Einflussnahme auf laufendes Gerichtsverfahren – Verschwendung von Steuergeldern - verantwortliche Minister riskieren Tatbestand der Untreue

Eine der führenden Kanzleien für Wirtschaftsstrafrecht, Herr Prof. Dr. Dierlamm, Wiesbaden, bewertet in einer ersten Expertise die politische Einflussnahme der Grünen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt im Berufungsverfahren „ESWE Taunuswind gegen Land Hessen“, zehn Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm zu bauen.

Nach ministerialer Anordnung wurden wesentliche Themenfelder der Berufungsbegründung, insbesondere zum Trinkwasserschutz für Wiesbadener und Taunussteiner Bürger, wie auch der Arten- und Naturschutz sowie der Denkmalschutz gestrichen. Wissentlich werden damit Steuergelder des Landes Hessen verschwendet und Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe in Kauf genommen.

Die Einflussnahme von Ministerien in laufende Gerichtsverfahren ist in einem Rechtsstaat höchst bedenklich. Das Regierungspräsidium hat, aufgrund der Anweisung der o.g. Ministerien, seine Aufgabe Recht und Gesetz zu vollziehen gewissermaßen ausgesetzt, um politische Vorgaben der Landesregierung umzusetzen.

Die im Rahmen der Akteneinsicht von „Rettet den Taunuskamm e.V.“ erhaltenen Dokumente belegen die politische Einflussnahme auf das o.g. Berufungsverfahren vor dem VGH durch die hessischen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt.

Offensichtlich agieren die o.g. Ministerien mit der Zielsetzung, den VGH-Prozess aus politischen Gründen zu verlieren, obwohl dem Land Hessen bei Unterliegen im Berufungsverfahren eine Schadenersatzklage durch den Investor über € 34 Mio. droht.

Prof. Dierlamm stellt in seiner Expertise klar, „dass die Verantwortlichen der beteiligten Ministerien dem Risiko der Strafbarkeit wegen Untreue ausgesetzt sind, wenn infolge der mangelhaften Verfahrensführung das Berufungsverfahren verloren geht und hierdurch Haftungsansprüche in Millionenhöhe gegen das Land Hessen in Kauf genommen werden.“

Die nun aktuell dokumentierte politische Einflussnahme ist rechtswidrig. Es ist in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar, dass das Berufungsverfahren mit der Zielsetzung des Unterliegens gesteuert wird. Wissentlich würden damit Steuergelder des Landes Hessen in Millionenhöhe verschwendet.

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