Windräder sollen nachts stillstehen
"Zwei neue Windkraftanlagen (WKA) in Arnsberg-Kirchlinde sollen zur Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) nicht mehr betrieben werden dürfen."
"Die Richter begründen ihr Urteil damit, es sei nicht sichergestellt, dass am Wohnhaus des Klägers der geltende Immissionswert von nachts 42,5 dB (A) eingehalten werde. Denn eine andere, bereits seit 1996 bestehende, etwa 670 Meter entfernt stehende WKA könne bei hohen Windgeschwindigkeiten so laut werden, dass jede zusätzliche Lärmbelastung durch die beiden neu hinzukommenden Anlagen unzumutbar ist."
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