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Gericht stärkt Artenschutz

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"Eine Verwaltungsvorschrift der Landesregierung gibt der Energieversorgung Vorrang vor dem Artenschutz. Deutliche Kritik daran kommt nun vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof."

"Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Runderlass der Landesregierung zum grundsätzlichen Vorrang der Windenergie vor dem Artenschutz verworfen. Es handele sich „lediglich um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die gegenüber Gerichten keine Bindungswirkung entfaltet“, heißt es in dem Beschluss vom 14. Januar."

Dies ist ein kostenpflichtiger Artikel in der FAZ vom 19.01.2021

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