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Umweltausschuss streitet beim Thema Windkraft und Trinkwasserschutz um Formulierungen

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"Der Verein „Rettet den Taunuskamm“ beklagt indes, dass weder das Regierungspräsidium (RP) noch Taunuswind dieses Konzept öffentlich machen würden, obwohl es eigentlich Bestandteil der öffentlichen Antragsunterlagen sei. Das RP habe zuletzt noch am 8. Juni auf einen Herausgabe-Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) geantwortet, zum „jetzigen Zeitpunkt liegen uns keine ergänzenden Antragsunterlagen in Bezug auf die geplanten Vorsorgemaßnahmen“ vor. Nach Informationen der Initiative aber trägt das erste Taunuswind-Konzept das Datum 12. Mai."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 30.06.2016 hier im Wiesbadener Kurier online.

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