Taunusstein klagt auf Zurückstellung
"Regierungspräsidium seit November 2015 untätig / Rechtsfolge der Zurückstellung ist komplette Verfahrensunterbrechung
„Die Stadt Taunusstein hat am 14. März 2016 Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen das Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht. Ziel der Klage ist es, das Regierungspräsidium (RP) gerichtlich zu verpflichten, die Entscheidung über den Immissionsrechtlichen Genehmigungsantrag der ESWE Taunuswind GmbH gemäß § 15 Ans- 3 Satz 1 BauGB auszusetzen“, erklärte heute Bürgermeister Sandro Zehner zu Beginn des Erörterungstermins anlässlich des Genehmigungsverfahrens in Kostheim."
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