Regierungspräsidium: „Argumente sind nicht relevant“
"Das Ergebnis: Die von den Bedenkenträgern, vor allem von der Gemeinde Taunusstein und dem Verein „Rettet den Taunuskamm“ vorgetragenen „Argumente gegen die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens“ seien „hier nicht relevant“."
"Ein fragwürdiges Gutachtens sei Grundlage weitreichender Entscheidungen mit schweren Folgen für die Natur und den Erholungswert der Region. Das RP hält diese Gutachten allerdings für valide."
Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 07.05.2014 hier in der Frankfurter Rundschau online.