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Energiewende: In Bayern 10H-Regelung beschlosssen

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"In München segnete das bayerische Kabinett wenig später einen eigenen Gesetzentwurf zur Energiepolitik ab. Demnach muss in Bayern der künftige Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen zu Wohnhäusern das Zehnfache der Gesamthöhe der Anlage betragen.

Moderne Windkraftanlagen seien inzwischen deutlich höher als noch vor einigen Jahren, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Sie erreichten bis zu rund 200 Meter. "Die Gesamthöhe einer Anlage ist aber - insbesondere im Hinblick auf die als bedrängend empfundene Wirkung - von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz" in der Bevölkerung."

"Anlagen, für die bis zum 4. Februar 2014 ein vollständiger Antrag gestellt wurde, sollen nicht unter die neue Regelung fallen. Auch Altanlagen sollen Bestandsschutz genießen. Außerdem sollen Gemeinden "bei Bestehen eines örtlichen Konsenses" geringere Abstände festlegen können. Sprich: Wenn die beteiligten Kommunen sich einig sind, können sie im Prinzip machen, was sie wollen."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 08.04.2014 hier bei der Spiegel.de online.

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