Wasserschutz geht vor Windräder (2)
"Die am 28. November bei der Verwaltung eingegangene Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) könnte das Aus für die Entwicklung des Eignungsgebietes bedeuten."
"Die SGD stuft dieses Gebiet aufgrund der oberflächennahen Wasserfassung, der Hydrogeologie und aufgrund der geringen Ausdehnung des Einzugsgebietes als Wasserschutzgebiet II ein. Damit sind aus Sicht der Behörde die geplanten Windenergieanlagen Nummer drei, fünf, und sechs abzulehnen, da diese im Wasserschutzgebiet II der Quelle Goldborn liegen würden.
Außerdem wird die Windenergieanlage Nummer zwei als nicht zulassungsfähig erachtet, da sie in einem Schadensfall umfallen und die Gondel mit den wassergefährdenden Stoffen in die Wasserschutzzone II hineinreichen würde. Für die Windenergieanlage Nummer eins seien hydrogeologische Untersuchungen und Beurteilungen zu erstellen, um einen Antrag auf Befreiung von Verboten der Wasserschutz-Rechtsverordnung zu erwirken, so der Sachbearbeiter der SGD weiter."
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