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Bürgerliste Wiesbaden zur Bürgerbeteiligung bei dem Projekt Windräder auf dem Taunuskamm

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"Für ein einschneidendes und kontrovers diskutiertes Vorhaben wie den Windrädern auf dem Taunuskamm ist das Bürgerbegehren, wie es die HGO vorsieht, die angemessene Form der Bürgerbeteiligung. Leider gibt es in Hessen kein Ratsbegehren, so daß die Verwaltung nicht selbst das Bürgerbegehren initiieren kann. Auf jeden Fall muß der Beschluß im Stadtparlament so formuliert werden, daß die Bürger ein Begehren durchführen können, welches dann nicht wegen formalen Gründen gekippt wird. Wir würden es für äußerst schäbig halten, wenn die Politik den Wiesbadener dieses Instrument der direkten Demokratie verweigerte. SPD und Grüne und selbst die CDU machen sich doch sonst so stark für Mitsprache, wollen sie es hier bei irgendwelchen Alibi-Veranstaltungen belassen?
Die Bürgerbeteiligung eilig abzuhandeln, verbietet sich auch deshalb, weil der Öffentlichkeit wichtige Informationen noch nicht vorliegen. Es wurde immer betont, eine Entscheidung könne erst dann erfolgen, wenn alle Gutachten beisammen seien. Ein besonders wichtiges Gutachten ist der zweite Teil zur Erhebung zur Flora und Fauna auf dem Taunuskamm (Büro Gall). Ist es fertig?"

Die vollständige Presseerklärung der Bürgerliste Wiesbaden lesen Sie hier.

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