10-fache Anlagenhöhe als Abstandsregelung für WKA von Bayern und Sachsen gefordert
"Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Die Akzeptanz der für die Energiewende unverzichtbaren Windkraftanlagen hängt entscheidend von deren Gesamthöhe und den entsprechenden Abständen zur Wohnbebauung ab, denn diese bestimmen das Beeinträchtigungsgefühl der Menschen maßgeblich. Die Staatsregierungen des Freistaats Bayern und des Freistaats Sachsen sind sich darüber einig." (Kabinettssitzung veröffentlicht am 02.07.2013)
Schön, das diese teilweise sogar schon in Deutschland gelebte Regelung (international sind es z.B. in England sogar 3000m Abstand) endlich vorgeschrieben werden soll (auch wenn es wohl noch dauern dürfte).
Die permanent wiederholten Forderungen und Anträge der Grünen nach 500m Abstand zu Siedlungen gehören dann hoffentlich bald der Vergangenheit an.
Während in diesem Zusammenhang die Tiraden des Präsidenten der VEE Sachsen e.V., Dr. Wolfgang Daniels („Abstände von 2000 Metern zur Wohnbebauung lassen sich derzeit nicht wissenschaftlich begründen") zwar unlogisch aber wenigstens noch konsequent ausschauen, erscheinen die Forderungen des BUND zum Thema (Anm.: hier geht es eigentlich und endlich einmal um den Schutz des Menschen) doch etwas merkwürdig:
"Wir bitten Sie dringend, diese Regelung nochmals zu überdenken und andere Wege für den notwendigen und wichtigen Kompromiss zwischen Windenergie für die Energiewende und Natur- und Landschaftsschutz zu entwickeln." "Aus Sicht des BUND Naturschutz ist eine Abstandsregelung von 2000m auch nicht mit Landschaftsschutz zu begründen."
Als vernünftig denkender/handelnder Mensch wird man sich der Erkenntnis, dass Bauhöhen und Abstände korrelieren müssen (wie sie das in den meisten unserer diesbezüglichen Gesetze und Regelungen sonst ja auch tun), unseres Erachtens nur schwer verschließen können.
Wir hoffen, bald Aktualisierungen zu diesem Thema schrieben zu können.
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