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Das „Osterpaket“ weckt Erwartungen, die sich kaum erfüllen lassen

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"Das gipfelt in der Festlegung, die Nutzung erneuerbarer Energien liege im überragenden öffentlichen Interesse und diene der öffentlichen Sicherheit. Damit sollen erneuerbare Energien bei Schutzgüterabwägungen als vorrangig betrachtet werden. Windrad oder Rotmilan? Die Antwort auf diese Frage wird künftig in den meisten Fällen zugunsten des Windrads ausfallen."

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel im Handelsblatt vom 06.04.202

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