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Ministerin deckt Fehler bei Ausweisung von Windkraftflächen im Landkreis Bad Kreuznach auf

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"Sollte der Verbandsgemeinderat die Ausweisung von Windkraftflächen im Gemeinschaftswald Hergenfeld/Guldental außerhalb des Eignungsgebietes beschließen, dann ist das laut Regionalplan Rheinhessen-Nahe unzulässig und kann mit einem Normenkontrollverfahren angefochten werden. Solange dieser noch nicht an die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV angepasst ist, verbietet er nach Paragraf acht des Raumordnungsgesetzes nämlich die Windenergienutzung außerhalb der Eignungsgebiete."

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Allgemeinen Zeitung vom 26.10.2013 hier online.

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