Ausnahmen vom Tötungsverbot sind rechtswidrig

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Ein wichtiges Urteil aus Gießen bestätigt den gesunden Menschenverstand und erklärt Ausnahmen vom Tötungsverbot als rechtswidrig und unvereinbar mit europäischem Recht.

Auch für den Taunuskamm sind solche Tiertötungen als zulässig von der ESWE beantragt und vom Regierungspräsidium sogar abgenickt worden.

Lesen Sie dazu auch hier die Pressemeldung bei naturschutz-initiative.de vom 13.02.2020. Einen ebenfalls recht ausführlichen Artikel "Windkraftanlagen dürfen Vögel nicht töten" finden Sie hier bei ef-magazin.de.

Was inzwischen auch schon nicht mehr verwundert, ist der Aufruf des Nabu gegen diese Urteil Berufung einzulegen weil er die Tötung seltener Vögel an Windkraftanlagen ausdrücklich fordert.

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