Stadt Wiesbaden sieht Bürgerbegehren gegen Windkraftanlagen auf Taunuskamm als rechtswidrig an
"Das Bürgerbegehren gegen die Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm ist nach Auffassung der Stadt rechtswidrig. Dieser Zeitung liegt eine von Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) unterzeichnete achtseitige Vorlage für den Magistrat vor, mit der das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden soll."
Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 05.12.2014 hier im Wiesbadener Kurier online.