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Windkraft - Fakten statt Mythos (2)

Mit freundlicher Genehmigung von www.vernunftkraft.de.Wir geben nur eine gekürzte Fassung wieder, zum lesen des Originals bitte vorgenanntem Link folgen.

Das Op­fern na­tür­li­cher Le­bens­räu­me und wert­vol­ler Kul­tur­land­schaf­ten für den Aus­bau der Wind­ener­gie ist un­ver­meid­li­che Not­wen­dig­keit.

Fakt ist: Der for­cier­te Aus­bau der Wind­ener­gie geht ein­zig und al­lein auf das Er­neu­er­ba­ren En­er­gi­en Ge­setz (EEG), also ver­deck­te Sub­ven­tio­nen, zu­rück. An­la­gen­be­trei­ber er­hal­ten fest de­fi­nier­te Ver­gü­tun­gen, die von der All­ge­mein­heit be­zahlt wer­den. Kein pri­va­tes Un­ter­neh­men würde sich sonst auf diese In­ves­ti­tio­nen ein­las­sen. Be­son­ders gro­tesk: die Ver­gü­tungs­sät­ze sind dort be­son­ders hoch, wo die Stand­ort­be­din­gun­gen be­son­ders schlecht sind. Je we­niger Wind, desto höher die Sub­ven­ti­on. Das EEG för­dert kras­se Miss­wirt­schaft. Die Fehl­an­rei­ze be­för­dern Land­schafts­zerstörung ver­nich­ten volks­wirt­schaft­li­che Werte.

Dass in Deutschland in den Branchen der Windkraft- und Photovoltaikindustrie momentan eine "Goldgräberstimmung" herrscht, liegt nicht etwa daran, dass es in diesen Bereichen neue Erfindungen oder neue technologische Entwicklungen gäbe.

Dass man mittlerweile in den deutschen Mittelgebirgen mit Windkraftanlagen als Investor und Landverpächter ordentlich Geld verdienen kann, hat sehr wenig mit neuen technologischen Entwicklungen oder veränderten meteorologischen Gegebenheiten zu tun.

Unter normalen Wettbewerbsbedingungen, wie sie für unternehmerische Tätigkeiten in anderen Bereichen gelten, würden sich Windkraftanlagen in unseren Breiten fast nirgends lohnen - Photovoltaikanlagen erst recht nicht.

Um die Entwicklung und Verbreitung Erneuerbarer Energien dennoch zu befördern, wurde 1991 das Stromeinspeisegesetz eingeführt, welches fortlaufend novelliert und später in Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) umbenannt wurde. Dieses Gesetz garantiert den Erzeugern von Strom aus Windkraft, Sonne, Biomasse, Wasserkraft sowie verschiedenen Gasen feste Vergütungssätze und einen Einspeisevorrang. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Betreiben von Windkraft- und PV-Anlagen die gesetzlich definierte Vergütung zu zahlen und deren Strom vorrangig abzunehmen - unabhängig davon, ob er gerade gebraucht wird oder nicht.

Überdies werden diese Vergütungssätze ab Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen auf 20 Jahre hin garantiert. Diese gesetzlich garantierte Vergütung stellt aus ökonomischer Sicht eine Subvention dar, unabhängig davon, dass ihre Zahlung nicht über den öffentlichen Haushalt organisiert wird.

Die sich aus der Differenz von gezahlter Einspeisevergütung und dem Marktpreis des Stroms ergebenden Kosten werden von den Netzbetreibern durch eine bundesweite EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.

Im Grundsatz erhalten die am weitesten von der Wirtschaftlichkeit entfernten Methoden der Stromerzeugung an den schlechtesten Standorten die höchsten Subventionen. Um zu erkennen, dass dies Misswirtschaft befördert, bedarf es keines Ökonomiestudiums.

Besonders hoch sind die sogenannten Differenzkosten (der Unterschied zwischen Marktpreis und Vergütung) bei der Photovoltaik. Ergebnis dieser Subventionspolitik ist, dass mittlerweile 60% aller in ganz Europa installierten PV-Anlagen auf deutschen Dächern und Feldern aufgebaut sind. Leider ist Deutschland im europäischen Vergleich aber ein relativ sonnenarmens Land. Die Investoren ficht das nicht an - über wirtschaftliche Überlegungen sind sie erhaben, denn die Geldströme fließen beständig.

Ein anderes Merkmal der intransparenten Systematik der Vergütungssätze ist weniger offensichtlich aber im Hinblick auf Landschafts- und Naturzerstörung besonders relevant:
Im Bereich der Windkraft erhalten Anlagen an besonders schlechten Standorten die "erhöhte Anfangsvergütung" über einen besonders langen Zeitraum (§ 29 (2) EEG). Dies erhöht künstlich die Rendite von Investitionen an eigentlich von der Windhöffigkeit her ungünstigen Standorten.

Diese groteske Ausgestaltung der Subvention führt im Zweifel dazu, dass ein Investor einen windärmeren Standort im Mittelgebirge gegenüber einem besser geeignetem im windreicheren Flachland bevorzugt. Diese absurde Regelung fördert massiv den Landfraß. Anstatt günstige Standorte bevorzugt zu nutzen, bspw. durch das Ersetzen alter durch neuere und leistungsfähigere Anlagen (Repowering), werden immer weitere neue "Windparks" auf bisher unbelasteten, grünen Wiesen errichtet. Auch grüne Wälder sind in mehreren Bundesländern kein Tabu mehr. Unter Naturschutzaspekten ist das eine Katastrophe - befindet der Vorsitzende der deutschen Wildtierstiftung. 

Dass in Deutschland gerade ein politisch gewollter extremer Boom bei Windkraft- und PV- Anlagen zu verzeichnen ist, ist einzig und allein auf das EEG zurückzuführen. Ursprünglich als Instrument zur Stimulation der Markteinführung Erneuerbarer Energien und der Innovation in diesem Bereicht konzipiert, entfaltet das EEG mittlerweile volkswirtschaftlich verheerende Wirkungen.
Dies ist nicht allein unsere Einschätzung:

1. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Wirtschaftsweisen"): Die Energiewende (kann) nur gelingen, wenn nicht nur die Chancen eines derartigen Erfolgs diskutiert, sondern auch die Interessen- und Zielkonflikte ernst genommen werden, die damit unweigerlich verbunden sind. Diese Konflikte drohen bei allen drei Elementen des Leitbilds der Nachhaltigkeit: dem ökonomischen, dem sozialen und dem ökologischen. Aus der Sicht der ökologischen Verträglichkeit dürfte beispielsweise der erhebliche Ausbau der Erzeugungskapazitäten der erneuerbaren Energien und der parallel dazu benötigten Netzinfrastruktur in Zukunft selbst in Konflikt mit Fragen des Umweltschutzes und des Erhalts der natürlichen Lebensräume geraten. Durch das rasante Wachstum der Kapazitäten hat sich der Markt für erneuerbare Energien von einem reinen Probemarkt zu einem Massenmarkt gewandelt. (…) Eine rein auf die Erprobung von Nischentechnologien ausgerichtete Förderung, wie sie durch das EEG intendiert ist,(ist) nicht mehr zeitgemäß.

2. wissenschaftlicher Beirat am Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: (Es) ist ein System anzustreben, das die Kräfte des Wettbewerbs möglichst konsequent nutzt und damit dazu beiträgt, die besten und kostengünstigsten Technologien zu finden und an der richtigen Stelle einzusetzen. Das jetzige System der Förderung der erneuerbaren Energien erfüllt diesen Anspruch gerade nicht.


Das durch dieses, nach einhelliger Expertenmeinung nicht mehr zeitgemäße Förderinstrumentarium erzeugte Umverteilungsvolumen belief sich im Jahr 2011 auf 13 Milliarden Euro. 2012 wird die Förderung 14 Milliarden überschreiten - Ressourcen, die den Haushalten für Konsum und den Unternehmen für Investitionen nicht mehr zur Verfügung steht.

Darüber hinaus entfaltet das EEG höchst unsoziale Verteilungswirkungen. Alle Stromverbraucher zahlen die gleiche Umlage. Die Stromkosten und damit die Umlage verzehrt bei ärmeren Personen aber einen deutlich größeren Anteil des verfügbaren Einkommens als bei reicheren Mitbürgen. Außerdem sind die Empfänger der Subventionen in aller Regel gutsituierte Grundbesitzer.

Nachhaltigkeit sieht anders aus.
Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist seit vielen Jahren in aller Munde. Es postuliert die gleichgewichtige Verfolgung ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele. Die Bundesregierung bekennt sich seit langem zu diesem Prinzip und verfolgt offiziell eine Nachhaltigkeitsstrategie. In der Praxis verletzt die EEG-Förderung in ihrer gegenwärtigen Verfassung alle drei Nachhaltigkeitskriterien. Es ist in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht höchst fragwürdig.


Fazit
Die gegenwärtige Förderung der Erneuerbaren Energien ist eindeutig aus dem Ruder gelaufen. Sie verschwendet Ressourcen, lähmt die technologische Entwicklung, hat unsoziale Verteilungseffekte und zerstört zu allem Überfluss Natur und Landschaft. Insofern sind Windkraft und Photovoltaik in jetziger Form in dreifacher Hinsicht nicht nachhaltig.

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