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Hessen und die Windkraft - Ideologie im Amtsblatt

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"Die Energieerzeugung habe Vorrang vor Artenschutz, steht in einer hessischen Vorschrift. Sie entfalte „gegenüber Gerichten keine Bindungswirkung“, stellt nun der Verwaltungsgerichtshof fest. Eine Schlappe nicht nur für zwei Grünen-Minister."

"In ihrer Verzweiflung darüber, dass der Ausbau der Windkraft nicht vorankommt, haben die Grünen sich nur an ihren parteipolitischen Zielen orientiert, statt auf der Basis fundierter Erkenntnisse nach einer rechtssicheren und für alle Beteiligten verträglichen Lösung zu suchen. So fand die pure Ideologie ungefiltert Eingang ins Amtsblatt."

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel in der FAZ vom 19.01.2021