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Windräder auf dem Taunuskamm: In ihren abschließenden Stellungnahmen bekräftigen Denkmalschützer und Geologen ihre Bedenken

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"Eine Genehmigung für die zehn Windräder auf dem Taunuskamm scheint immer unwahrscheinlicher zu werden. Nach dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) hat jetzt auch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) abschließend seine früheren Aussagen bestätigt. Das HLNUG bekräftigt als höchste Wasserschutzbehörde des Landes, dass neun Windräder nicht genehmigungsfähig sind, weil das Risiko für das wichtige Taunusgrundwasser weiterhin nicht völlig auszuschließen sei. Aus Sicht des Denkmalschutzes geht von sechs der Anlagen eine erhebliche Beeinträchtigung zahlreicher Kulturdenkmäler aus."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 06.09.2016 hier im Wiesbadener Kurier online.