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Abstand zu Funkfeuern: Jeder geplante Standort für Windräder am Taunuskamm wird einzeln geprüft

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"Relativ gelassen hat man im Taunussteiner Rathaus das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Abstand von Windkraftanlagen zu Navigationsfunkfeuern zur Kenntnis genommen. Wie ausführlich berichtet, hat das oberste Gericht zugunsten der Flugsicherung entschieden. Demnach dürfen Windräder nicht in der Nähe von Funkfeuern errichtet werden, als Schutzzone wurde ein Radius von 15 Kilometern bestätigt. Dies hatten die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gefordert."

Lesen Sie den vollständigen Artikel vom 12.04.2016 hier im Wiesbadener Kurier online.