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Offenlegung ESWE Bauantrag für Hohe Wurzel - Einwendungsfrist läuft bis 05.01.2016

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Die Bekanntmachung:  Link 
1900 Seiten Bauantrag:       Link
Die Zeit der Offenlegung: 23.11.2015 - 22.12.2015
Letzter Termin für Einwendungen:       05.01.2016

Die 1900 Seiten Bauantrag in 6 Ordnern kann man derzeit an 18 Auslagestellen - 16 Städte und Gemeinden (z.B. in Taunusstein, Idstein, Bad Schwalbach, Hohenstein, Wiesbaden und Niedernhausen) sowie im Regierungspräsidium Darmstadt und Wiesbaden oder im Internet (siehe Link oben) einsehen.

Jeder Bürger kann nun schriftlich bis zum 05.01.2016 (per Post oder an den 18 Auslagestellen) Einwendungen gegen das windige Projekt der ESWE erheben. Dabei ist zwecks Zulassung der Einwendung auf Lesbarkeit von Name und Anschrift zu achten. Der Erörterungstermin aller Einwendungen ist für den 15.03.2016 in Kostheim angesetzt.

Interessant ist, dass trotz der schon in der Vergangenheit aufgezeigten qualitativen Mängel am Gutachter Ratzbor (Link), die ESWE diesen Gutachter nicht nur weiterbeschäftigt hat, sondern auch noch eine positive Unweltverträglichkeitsprüfung bei ihm gekauft hat (s. Antragsunterlagen).  Ein groteskes Beispiel: In der bereits erteilten Ausnahmegenehmigung, 4 riesige Windanlagen ins FFH Gebiet stellen zu dürfen, wird die Einhaltung des Tötungsverbotes streng geschützter Arten gefordert. Quasi im gleichen Atemzug wird nun beantragt, das Tötungsverbot für die (streng geschützten) Wanderfalkenpärchen aufzuheben.
In einer Zeit, wo eine Regierungsbehörde riesige Windanlangen in Naturschutzgebiete stellt mit der Begründung:
"Zudem wäre es nach Auffassung des Trägers der Regionalplanung widersprüchlich, den Schutz des Biotopverbundes gerade gegen ein Vorhaben ins Feld zu führen, das durch seinen Beitrag zur Energiewende (Gesamtleistung 15MW), die damit einhergehende Senkung des CO2- Ausstoßes und die dadurch bewirkte Verlangsamung des Klimawandels langfristig gesehen gerade zum Schutz des Biotopverbundes beiträgt.", wird das Ergebnis nicht überraschen. Man kann nur hoffen, dass unsere Gerichte sich den gesunden Menschenverstand bewahrt haben.

Der Verein Rettet den Taunuskamm wird dank bisheriger Spenden in der Lage sein, die Einwendungen hochqualifiziert und gerichtstauglich zu untermauern. Die Kette der Argumente wird an unserem Widerspruch gegen den Entwurf des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien Windenergie“ (März 2014) angelehnt sein (Link). Mit einer Großsammelaktion unseres Vereins hatten wir damals 5400 Widersprüche (Link) gesammelt und dem Regierungspräsidium in Darmstadt übergeben.

Auch dieses Mal ist es wichtig, dass viele Bürger von der Möglichkeit des Widerspruchs Gebrauch machen. Wegen der Kürze der Zeit vor Weihnachten ist es nicht möglich, wieder eine solche Sammelaktion zu organisieren. Ihre ganz individuelle Einwendung können Sie einfach und schnell mit unserem Einwendungsgenerator erstellen und per Post an das Regierungspräsidium senden.

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